14. Dezember 2007

BGH-Beschlüsse (Fortsetzung)

Die BGH-Beschüsse (s. Kurzinfo #3), dass Schulfreie Bildung Kindeswohlgefährdung bedeute (und damit den Sorgerechtsentzug und die Heimunterbringung rechtfertige, können im Anhang auch auf Englisch nachgelesen und in dieser Form weiterverbreitet werden. Zwei Verfassungsbeschwerden gegen diese höchstrichterlichen Beschlüsse sind rechtzeitig zum Ende des 13.12.2007 in Karlsruhe angekommen (Danke den Anwälten, danke Elisabeth Kuhnle). Auch wenn vielleicht nur wenig Aussicht auf Erfolg besteht, waren sie dringend nötig, weil die o.g. Gleichung ansonsten als gesetzt gilt und innerhalb Deutschlands schwerlich zurückgenommen werden kann.

Dem von den Gerichten aufgegriffenen Argument, dass durch die fehlenden Abschlüsse die Zukunft verbaut würde, kann dadurch begegnet werden, dass es 1. den Eltern entgegen der Unterstellung immer und ungeachtet ihrer Schulvermeidungsgründe auf gute Schulabschlüsse ankommt und 2. diese Abschlüsse bzw. Aufnahmen an weiterführenden Schulen, Ausbildungsstätten oder Universitäten in der Regel auch in Deutschland ohne große Probleme möglich sind. Es gibt Aufnahmeprüfungen, Nichtschülerprüfungen (in Österreich "Externistenprüfungen"), Vorbereitungen in Flexschulen, Webschulen und Fernschulen wie ils (Institut für Lernsysteme, Hamburg) oder die dsg (Darmstädter Studiengemeinschaft), die auf einen Abschluss (Haupt-, Real-, oder Hochschulreifeabschluss) vorbereiten und organisieren. Des weiteren gibt es eine zunehmende Durchlässigkeit im Schulsystem und vor allem immer mehr Berufsfachkollegien, an denen auch das berufsbegleitende Abitur auch für Minderjährige ohne Probleme möglich ist. So hat zum Beispiel Klaus Günther, der nie eine Schule besucht hat, in Freiburg erfolgreich Anglizistik studiert und schreibt heute in Bamberg an seiner Doktorarbeit, wie in der oben genannten Sendung "kulturzeit" vom 29.04.2007 berichtet wird.
Der Vorwurf der Vernachlässigung oder gar der Misshandlung von Kindern in Homeschooling-Modellen, weil ihnen darin erheblich mehr Schaden für ihr Leben zugefügt würde als unter gewöhnlichen Umständen (Schule, Internat, Kinderheim), ist in der empirisch erforschten Praxis nicht haltbar. Die Trennung der betroffenen Kinder aus ihrer Familie wegen des anderen Bildungskonzepts wäre unter allen Umständen ein zu vermeidendes, größeres Übel, das auch international zu größtem Unverständnis führen würde.

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