14. Dezember 2007

Liebe Netzlerner!

Ich habe erst gestern die folgende interessante Seite gefunden. http://www.homeschooling.de

Ich habe ein neunjähriges Kind und einen Laden, mit welchem ich unseren Lebensunterhalt bestreite. In diesem Laden verkaufe ich selbst designte Kleidung, die ich in Asien anfertigen lasse, weshalb ich mich beruflich zwei Monate im Ausland aufhalten muß. Trotz Ablehnung meines Antrages auf Freistellung des Kindes vom Unterricht in diesen zwei Monaten seitens des Schulamtes, habe ich Ida immer mit nach Asien genommen und dort selbst unterrichtet. Das Schulamt empfahl mir die Einweisung in ein Kinderheim in dieser Zeit, was ich natürlich nicht wollte. Nun sind bereits zwei Ordnungsstrafverfahren gegen mich anhängig und ich fühle mich extremen Existenzzwängen ausgeliefert. Einst lebte ich von Sozialhilfe und habe mir die Geschäftsidee vor fünf Jahren nur ausgedacht, damit ich meinen Kindern ein angemessenes Aufwachsen ermöglichen kann. Innerhalb von zwei Jahren entwickelte ich ein eigenes Markenzeichen für meine Kleidung und ich möchte diese Existenz auf keinen Fall wieder aufgeben und mich bei Hartz 4 anmelden. Deshalb frage ich Euch alle: Habt Ihr Kenntnis von ähnlichen Fällen? In denen die Eltern (in meinem Fall eine alleinerziehende Mutter) beruflich zweitweise im Ausland arbeiten muß und die Freistellung des Kindes vom Unterricht nicht genehmigt wird? Begründet wird die Ablehnung übrigens damit, daß Eltern Ihre Berufstätigkeit an der Schulpflicht der Kinder ausrichten müssen. Für Eure Hilfe bzw. Hinweise bin ich Euch schon im Voraus sehr dankbar.

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