7. März 2008

Familien und Kinder

FDP fordert Wahlrecht für Kinder

Die FDP setzt sich für ein Kinderwahlrecht in Deutschland ein. Sie reagiert damit auf den Vorschlag von SPD-Chef Kurt Beck, den Schutz von Kindern als Grundrecht in der Verfassung zu verankern.
Quelle: http://www.focus.de/politik/deutschland/urnengang_aid_231175.html
Erläuterungen unter: http://kraetzae.de/wahlrecht/

 

Kann einer Familie verboten sein, was der Staat selbst möglich und für sinnvoll hält?
Das Stadtjugendamt sieht die "individuelle Förderung der Kinder gefährdet", weil insbesondere nicht jedes Kind (sechs Mädchen, ein Junge im Alter zwischen 1 und 12 Jahren) über ein eigenes Zimmer verfüge. Das Familiengericht hat bei einem Ortstermin die Familie zu einem Auszug "überzeugen" können und lässt nun gutachterlich klären, "ob sich die räumliche Enge nachteilig auf die Entwicklung der Kinder auswirkt". Sollte sich dies bestätigen, werde das Sorgerecht den Eltern entzogen. Eine Entscheidung steht noch aus.
In staatlichen Internaten - so beispielsweise in Alzey - erfolgt die Unterbringung "in 2- bzw. 3-Bett-Zimmern. Diese überschaubaren Rahmenbedingungen gewährleisten eine familiäre Atmosphäre und begünstigen insbesondere eine individuelle pädagogische Betreuung durch ständig anwesende Erzieherinnen und Erzieher." Für die Jungen stehen dort nur Doppelzimmer, für die Mädchen Dreibett-Zimmer, Doppelzimmer und 2 Einzelzimmer zur Verfügung.
Quelle und mehr: http://www.kinderrechte-infos.de/?p=37

 

Susanne Härpfer bei Telepolis am 29.02.2008
Willkür der deutschen Betreuungsmaschinerie
Alles reine Formsache. Denunziation genügt. Jeder kann jeden beim Gericht als angeblichen Betreuungsfall anzeigen.
Missliebige Nachbarn, mobbende Arbeitskollegen, Krankenhauspersonal, Verwandte, die an eine Erbschaft wollen, die Bank, bei der man sein Girokonto überzogen hat, oder schlicht der Briefträger – sie alle können beim Amtsgericht "anregen", jemanden unter Betreuung stellen. Treffen kann es jeden. Wer dann nicht sofort einen kundigen Anwalt findet und einschaltet, kann zwangsbetreut werden. Ein Betreuer kann dann sämtliche Entscheidungen treffen. Er kann entscheiden, dass Sie nicht mehr über Geld verfügen dürfen, nicht mehr telefonieren, nicht mehr Ihre Post entgegen nehmen dürfen. Sie können alles verlieren: Ihr Haus, Ihre Familie, Ihr Leben. Klingt nach einem Horrorfilm? Nach Hollywood? Oder Kafkas Roman "Der Prozeß"? Kaum zu glauben, aber juristisch ist all dies möglich. Mitten in Deutschland. Zu jeder Zeit. Denn die juristische Struktur macht dies möglich.
Quelle und Fortsetzung: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27399/1.html

 

In einem Forum gefunden:
"Es ist schlicht unglaublich, was diese Auftragswissenschaftler so absondern. Darum gehts:"
Kinder sollen schon mit zwei Jahren in die Kita kommen und bereits im Kindergarten Englisch lernen - das empfiehlt eine neue Studie des "Aktionsrat Bildung". Im Interview mit stern.de erklärt Dieter Lenzen von der FU Berlin, warum die Früherziehung in Deutschland zu spät beginnt. ...
Dieter Lenzen ist Professor an der Freien Universität Berlin und Vorsitzender des "Aktionsrat Bildung". Dessen Jahresgutachten, das von der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft finanziert wird, empfiehlt, die ersten Lebensjahre von Kindern besser zu nutzen. "Die Früherziehung in Deutschland beginnt im internationalen Vergleich zu spät," sagt Lenzen. ...
Fordern Sie deshalb eine Kindergartenpflicht mit zwei Jahren einzuführen?
Ja, für Kinder mit schweren Sprachdefiziten, denn Sprechen lernen ist der Schlüssel für alle anderen Fähigkeiten. ...
Was, wenn Eltern ihr Kind nicht so früh in den Kindergarten geben wollen?
Es gibt ja auch eine Schulpflicht und Möglichkeiten, diese durchzusetzen, wenn Eltern sich verweigern.
Welches zweijährige Kind müsste, welches sollte in den Kindergarten?
Das müsste eine Eingangsuntersuchung entscheiden.
Originalquelle:http://www.stern.de/politik/panorama/-:Neues-Bildungsgutachten-Pflichtkindergarten-Zweij%E4hrige/613268.html

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