28. März 2008

Schulprobleme: Abhilfestrategien und Bildungsfreiheit

In der Frage um geeignete Abhilfestrategien und um Bildungsfreiheit gibt es zur Zeit wohl nur zwei Möglichkeiten:

1) Auswandern, am besten noch vor Geburt der betreffenden Kinder,

oder (falls aus finanziellen, sozialen oder anderen Gründen nicht möglich)

2) Sich dem Kampf stellen, aber dann bitte nach allen Regeln der Kunst, die für diesen eben nun mal gelten.

In keinem Fall sollten die eigenen Kinder aufs Spiel gesetzt werden. Hier gehört es zur Erziehungspflicht der Eltern, ein versagendes Schulsystem in allen Teilaspekten zu verklagen und Beweisanträge zu stellen. Den Vertretern des Schulzwangs kann damit vor Gericht bewiesen werden, dass Schulbesuch SCHLECHTER ist, nicht, dass andere Bildungsmodelle besser sind! Alle rechtlich wirksamen Handlungen müssen zusammenpassen, d.h. das, was man im Strafrecht vorbereitet hat, muss im Verwaltungsverfahren (Zwangsgeld, Schulpflichtbefreiung usw.) verwendet werden (können), aus dem Verwaltungs- oder Zivil- (OLG - Familiengericht z.B.) -verfahren müssen nahtlos Beweisanträge fürs OWiG/Straf-Verfahren fließen usw. Man muss seine Anträge stets so stellen, dass Journalisten sie verstehen und fehlerfrei zitieren können usw. usf. (siehe auch das einmalige 5-Tages-Seminar zur Verteidigung von Bildungsfreiheit Ende Juli 2008).
Die Beamten dürfen gar nicht mehr in ihre Schreibstube zurückkommen, da sie nur noch von einer Gerichts-Ladung zur nächsten stürmen müssen. Am Ende sollten DIE und nicht die primär Leidtragenden darum bitten, auswandern zu dürfen, so einfach wäre das.
Die Argumentationen der Schulbehörden und -ministerien für Schulzwang müssen und können systematisch angegriffen werden. Die vorgetragenen Hauptargumente für Schulzwang, die von der Judikative bislang unbewiesen und gesetzlich nicht nachvollziehbar übernommen wurden, sind 1. "gerechte" Einheitssozialisation, die ob ihrer dahinterstehenden Ideologie an sich schon gegen das Neutralitätsgebot öffentlicher Bildung verstößt, 2. die Unterdrückung von "Parallelgesellschaften" und "Andersdenkenden" und 3. ein eigenständiger Erziehungsauftrag des Staates, der ebenfalls weder an internationalem Recht noch an deutschen Gesetzen belegbar wäre.
Alle haben das Recht auf Bildung. Niemand aber darf staatlich zu Bildung, geschweige denn zu Schulbesuch, gezwungen werden. Die Art der Bildung liegt in erster Linie in der Verantwortung eines jeden selbst (oder der rechtsvertretenden Eltern). In einer emanzipierten Wissensgesellschaft ist die Pflicht zum Besuch einer Schule aus Zeiten der Industrialisierung wie ein autoritärer, staatlicher Fremdkörper ohne Respekt vor Menschenrecht und demokratischen Grundsätzen. Bildung muss und wird sich daher auch in Deutschland früher oder später von Formalismen wie erzwungenem Schulbesuch emanzipieren. Vielfältige Schulen werden natürlich bestehen bleiben müssen (steuerfinanziert), aber sie werden prinzipbedingt nie an Qualität und "Passung" individuell zugeschnittener Bildungsformen heranreichen. Auch wenn nur ein Kind oder ein Elternpaar für ihr Kind eine schulfreie Bildungsform erfordert, muss es die Freiheit dazu haben. Die Legitimation dazu darf nicht einer Mehrheit obliegen. Genauso wenig dürfen Minderjährige per Gesetz oder durch ihre Eltern in Schulanstalten gezwungen werden, die eben auch keinen besseren Bildungserfolg nachweisen können.
Parallelen zum Homeschooling könnte man in der Etablierung von Tagesmüttern in der Kinderbetreuung als Alternative zu großen Institutionen ziehen. Und diese sind inzwischen anerkannt und werden ja auch mit öffentlichen Mitteln gefördert und in Qualifizierungsmaßnahmen unterstützt. Über kurz oder lang muss sich auch der Gesetzgeber einer realistischen Einschätzung der jeweiligen Chancen und Risiken individueller bzw. institutionalisierter Bildung/Erziehung stellen. Es geht nämlich nicht um die Ausschließlichkeit des einen oder des anderen Extrems. Dagegen macht es Sinn, das eine Bildungskonzept stets als mögliches Korrektiv dem anderen gegenüber zu stellen.

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