21. November 2008

Bildungsmisere: nach PISA-Debakel nun auch noch Korruption?

Jahrzehntelange Schulrechtsverstöße bei Behörden aufgedeckt - Strafverfahren/Amtsenthebung gegen hochrangige Kultusbeamte?
Ein Brandbericht von Franz Rasch

Mannheim, 18. Okt. 2008 (fr) – Nach PISA: droht Kultusministern nun Amtsenthebung und Gefängnis? Das hat Deutschland gerade noch gefehlt: erst stellt die OECD fest, daß Deutschland im Bildungsvergleich der Industrieländer erneut zurückgefallen ist (fast nur halb soviele Akademiker wie im Durchschnitt der restlichen OECD). Dann erweist die neueste PISA-Studie, daß soziale Ungleichheit den Bildungserfolg in Deutschland immer noch weit mehr beeinflußt als in jedem anderen vergleichbaren Land. Und nun das: bisher unter Verschluß gehaltene Akten beweisen, daß Schulbehörden jahrzehntelang bessergestellte Familien von der regulären Schulpflicht ausgenommen, ja sogar teilweise noch zusätzlich finanziell illegal gefördert haben. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.
Wurde in den Kultusministerien mancher Bundesländer seit Jahrzehnten systematisch Rechtsbeugung, Anstiftung zur Amtsanmaßung und Falschbeurkundung, Urkundenfälschung und Beihilfe zum Subventionsbetrug begangen, nur um einer Schicht Bessergestellter eine Bildung zu ermöglichen, die man der restlichen Bevölkerung konsequent verweigert?
Wer als hochqualifizierte Fachkraft nach Deutschland gelockt werden soll und eigene Kinder hat, scheut in der Regel davor zurück, seine Kinder dem deutschen Regel-Schulsystem anzuvertrauen, benachteiligt es doch Ausländer noch weit mehr als schon die eigenen Landeskinder. Die Konsequenz: trotz Green Card-Initiativen bewerben sich meist nur kinderlose junge Fachkräfte, die erfahreneren „in den besten Jahren“ haben meist schulpflichtige Kinder und gehen daher lieber in Länder wie die USA, wo es eine Auswahl hervorragender Schulen gibt. Deutsche Fachkräfte tun es ihnen nach. Nirgendwo sonst ist das Schulsystem so starr wie in Deutschland, basiert es doch immer noch auf dem Nazi-Schulgesetz von 1938, mit dem der allgemeine Schulzwang eingeführt wurde. Fast überall sonst auf der Welt hingegen sind Eltern in der Wahl der Bildungswege ihrer Kinder frei. So war das auch in Deutschland noch in den zwanziger Jahren, als unser im Weltmaßstab kleines Land noch die Mehrzahl der Nobelpreisträger und Patente stellte.
Heinz Rühmann als Dr. Pfeiffer schildert noch in der „Feuerzangenbowle“, wie er „auf dem Landgut seines Vaters unterrichtet“ wurde. Die meisten reformpädagogischen Neugründungen und Systeme in Deutschland stammen aus der Kaiserzeit und den zwanziger Jahren. Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten dagegen ging es mit der deutschen Bildungstradition, einst Vorbild weltweit, stetig bergab und die Bundesländer haben es nach dem Krieg geschickt vermocht, diesen Würgegriff auf die Allgemeinbildung weiter auszudehnen; nur auf dem Gebiet des allgemeinbildenden Schulwesens gilt noch Nazirecht, werden Eltern verfolgt, ins Gefängnis gesteckt oder ins Ausland vertrieben, wenn sie sich gegen die Schulbürokratie wehren. Zehntausende deutsche Familien sind in den letzten Jahrzehnten vor diesen Zuständen geflohen, wer es zu spät tat, dessen Kinder wurden geraubt und in Heime gesteckt. Vor ein paar Tagen mußte eine deutsche Familie deswegen einen Asylantrag in den USA stellen! Die OECD und der UN-Bildungsbeauftragte haben Deutschland deshalb bereits verurteilt, das EU-Parlament einen Untersuchungsausschuß eingesetzt.
Das Problem mit dem deutschen Schulzwang ist , daß er (eigentlich) keine Ausnahmen zuläßt. Alle Kinder müssen eine staatliche oder dieser sklavisch nacheifernde private Ersatzschule besuchen. Noch bis zum zehnten Schuljahr sind Ausnahmen praktisch verboten, wer sich dem widersetzte, wurde entweder verfolgt oder entzog sich oder seine Kinder rechtzeitig dem Zwang durch Emigration bzw. durch Internatsanmeldung im Ausland.
Legale private Schulen mit besserer Ausstattung kann es in Deutschland nicht geben, weil sie nach Artikel 7 des Grundgesetzes keine hohen Schulgebühren nehmen dürfen; werden diese Gebühren zu hoch, wird die Schule verboten, sind sie im zulässigen Rahmen, kann die Schule davon nicht leben. Auch setzt die staatliche Förderung erst Jahre nach der Gründung ein und beträgt nur einen Bruchteil der realen Kosten. So erreichten die deutschen Bundesländer jahrzehntelang, daß ihren staatlichen Schulen keine ernsthafte Konkurrenz erwachsen konnte.
Einer kleinen Minderheit jedoch wollte man Ausnahmen gestatten. Dies geschah dadurch, daß man mehrere tausend Kinder pro Jahr rechtswidrig von der Schulpflicht befreit und ihnen gestattet, Schulen zu besuchen, die es eigentlich gar nicht geben dürfte: statt Ersatzschulen sind sie Ergänzungsschulen, die z.B. in Baden-Württemberg für Grundschüler verboten, für weiterführende Schüler(innen) nur unter so engen Ausnahmekriterien zulässig sind, daß es im Jahr vermutlich nur ein Dutzend Fälle gäbe, die dafür in Frage kämen. Frau Dr. Schavan als baden-württembergische Kultus- und heutige Bildungsministerin gab einer solchen Ausnahme-Schule deutlich zu verstehen, daß sie rechtswidrig und verboten sei. Dann geschah eine wundersame Wandlung: plötzlich entdeckte sie, daß ihre Amtsvorgänger bereits seit Jahrzehnten in Stuttgart und Salem, in Bammental und wohl auch andernorts Ausnahmen zugelassen hatten, beugte sich dem politischen Druck und „genehmigte“, was rechtlich nicht zulässig war. Der Genehmigungsbehörde wurde Akteneinsicht in die früheren Vorgänge verweigert, hätte doch vielleicht ein rechtstreuer Beamter sie wegen Rechtsbeugung anzeigen können, wenn er erfahren hätte, daß die Landesregierung seit Jahrzehnten das Schulpflichtrecht nicht nur bricht, sondern diese illegalen Schulen auch noch rechtswidrig „anerkannt“ und dann hoch subventioniert haben. In einem aktuellen Fall wurde stattdessen die Genehmigungsbehörde, das Regierungspräsidium Karlsruhe, angewiesen, Ausnahmen zu gestatten, ja, einer privaten Schule wurden sogar Amtsgeschäfte wie die unzulässige Befreiung von der Schulpflicht übertragen!
Ginge es mit rechten Dingen zu, sähe man Frau Dr. Schavan, Herrn Ministerpräsident Öttinger, seine Amtsvorgänger und auch sämtliche Wirtschaftsminister des „Musterländle“ in Handschellen und in Untersuchungshaft wegen Verdunkelungsgefahr. Rechtsbeugung ist ein Verbrechen und endet zwangsläufig mit der Entfernung aus dem öffentlichen Dienst – droht dieses Schicksal nun Dutzenden von Bundes- und Landesbeamt(inn)en oder schaffen es ihre Seilschaften nun auch noch, die belastenden Akten rechtzeitig beiseite zuschaffen? Strafanzeigen liegen vor, Strafverfahren sind z.T. schon eingeleitet, Ermittlungen in anderen Bundesländern, in denen die Rechtslage aber z.T. (grundgesetzwidrig) „liberaler“ ist, laufen bereits.

Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Franz Rasch, Freie Schul-Alternativen (FSA) e.V. * Ihringer Strasse 18 * 68239 Mannheim

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