23. November 2007

Home Education in Deutschland

Home Education in Deutschland

   Hintergründe - Praxis - Entwicklung

2008. 286 S. Mit 7 Abb. u. 1 Tab. Br.
   Autor(en): Spiegler, Thomas  
ISBN:
978-3-531-15729-0 - Sofort lieferbar
EUR: 29,90

Jenseits des staatlichen Schulsystems
Die Idee des Homeschooling hat auch in Deutschland eine kleine, aber langsam wachsende Zahl von Anhängern gefunden. Die vorliegende Arbeit ist die erste breit angelegte empirische Studie, die Auskunft gibt über Entwicklungsweg und Gestalt der deutschen Home Education Bewegung. Im Zentrum stehen die Fragen nach den Motiven für die Wahl dieser Bildungsform, nach der Gestaltung des individuellen Lernens und nach den unterschiedlichen Konsequenzen, die derartiges Handeln nach sich zieht. In der soziologischen Analyse des umfangreichen Datenmaterials werden auch die pädagogischen, juristischen und gesellschaftspolitischen Aspekte berücksichtigt, die mit diesem Thema verknüpft sind.
Aus dem Inhalt

Was ist Home Education? - Warum wählen Eltern Home Education? - Theorie und Praxis der Bildung zu Hause - Entwicklung und Gestalt der Home Education Bewegung in Deutschland - Home Education als Rechtsbruch - Gesellschaftliche Chancen und Risiken einer wachsenden Home Education Bewegung

Zielgruppe

- SoziologInnen
- ErziehungswissenschaftlerInnen
- an Bildung und Schule Interessierte

Über den/die Autor(en)

Dr. Thomas Spiegler studierte Theologie und Soziologie und promovierte in Marburg.

Liebe Netzlerner!

Danke für den interessanten Rundbrief mit der Info. Leider habe ich den Bericht bei Stern TV nicht gesehen.

Wir haben hier gerade einen Fall aus Hessen, der Sie vielleicht auch interessiert, gerade in Hinsicht auf das aktuelle BGH Urteil. Es geht darum, wie schnell und unbürokratisch mit Unterstützung des zuständigen Schulamtes die Schulpflicht ausgesetzt wird, wenn ein Kind im Unterricht stört. Das ist bereits der zweite Fall dieser Art aus diesem Schulamtsbezirk, von dem wir Kenntnis haben.             

Die Eltern eines achtjährigen, Grundschülers eine zweiten Klasse mit guten Leistungen, wurden am 14.6.2007 (Freitag) zum ersten Mal benachrichtigt, dass ab dem darauf folgenden Montag die Schulpflicht mit sofortiger Wirkung ruhe. Dies erfolgte nach Absprache mit dem Staatlichen Schulamt für zwei Wochen, weil sich das Verhalten des Kindes nicht gebessert habe. Begründet wird diese Maßnahme mit den Vorwürfen: „Er stört den Unterricht permanent durch Belästigung seiner Mitschüler durch unflätige Worte, Boxen, Schubsen, angebliches Wegnehmen von Sache. Er kippelt, schiebt den Tisch, zieht anderen Kindern den Stuhl weg, rülpst laut, singt, u.v.m.“ Die Beobachtungen der Eltern und der Psychologin zeigen etwas anderes: Das Kind kann machen was es will, es ist der Sündenbock. In der Schülerakte ist jedes kleinste Vergehen akribisch festgehalten: A. hat seinen Kakao verschenkt, A. hat seinen Kakao verschüttet, A. hat sich in der Pause gestritten, A. hat in der Pause ein Kind angerempelt…Der Junge saß wochenlang während der Unterrichtspausen allein in der Pausenhalle, ohne dass die Eltern offiziell darüber informiert wurden. Die besorgte Mutter hatte Hausverbot und durfte die Schule nicht mehr betreten. Ihr Widerspruch wurde vom staatlichen Schulamt kostenpflichtig zurück gewiesen.

Im April 2007 erfolgte ein Schulwechsel, um die Schulsituation des Jungen zu verbessern, aber die aufnehmende Schule integrierte weder das Kind noch dessen Eltern. Wichtige Informationen für den allgemeinen Schulbetrieb sowie für den Unterricht (z.B. Liste der benötigten Arbeitsmaterialien usw.) wurden sowohl durch die Schulleiterin wie auch durch die noch junge Klassenlehrerin vorenthalten. So wurde die besorgte und um Zusammenarbeit bemühte Mutter schnell wieder lästig, ja seitens der Schule verweigerte man sich regelrecht einer Zusammenarbeit und somit auch der  hessischen Schulgesetzgebung. Nachdem die Eltern EMGS eingeschaltet hatten wurde versucht, zwischen den Parteien zu vermitteln. Von  Schulseite wurde sich jedoch nie an gemeinsame Abmachungen gehalten. Bei ihrem letzten Gespräch mit der Schulleitung und der Klassenlehrerin am 14.08.2007 wurden die Eltern von einem Mitglied von EMGS begleitet. Bei diesem Gespräch erfuhren die Eltern ganz beiläufig, dass in der zweiten Woche nach den Ferien eine Klassenfahrt stattfindet. Die Klassenlehrerin erklärte darüber hinaus, dass sie nicht bereit ist den Jungen auf diese Klassenfahrt mitzunehmen. In einem nachfolgenden Schreiben wurde der Mutter anschließend vorgeworfen, dass sie nicht wolle, dass ihr Kind mitfährt, und sie ihrem Sohn somit eine besondere Möglichkeit der Integration in die Klasse vorenthalte. Der Junge verbrachte während der Klassenfahrt wieder eine Woche zu Hause, auch wieder ohne jegliche Klassenkonferenz oder Anhörung der Eltern. Die angekündigten Arbeitsmaterialien für eine „Beschulung zu Hause“ wurden trotz mehrfacher Zusagen nicht ausgehändigt.

Der Junge hat gute Noten, obwohl er viele Stunden vor der Klassentür verbrachte  oder in andere Klassen strafversetzt war. Er scheint sich zu langweilen. Darüber hinaus haben laut schriftliche Feststellung der Schulleiterin seine „Probleme eindeutig psychische Ursachen“ und den Eltern wurde empfohlen, schnellstens für eine Therapie zu sorgen. Alle bis jetzt kontaktierten Stellen bescheinigen dem Jungen Normalität und beschreiben sein Verhalten als das eines typischen Jungen. Er rebelliert aber anscheinend gegen seine Sündenbockfunktion. Momentan läuft eine erneute Diagnostik bei einer Psychologin, deren Feststellungen in Richtung einer emotionalen Störung tendieren (u. a. fehlendes Selbstwertgefühl) Wen wundert das bei den Erfahrungen, die dieses Kind machen musste? 

Seit dem 08.10.2007  ruht die Schulpflicht durch eine Verfügung des zuständigen Schulamtes erneut . Bis heute gibt es den für sechs Stunden pro Woche angekündigten  Hauslehrer nicht, und erst nach mehrfachem, zuletzt sehr eindringlichem Anmahnen war die Schule bereit, das Kind, wie vom Staatlichen Schulamt angeordnet, einmal wöchentlich mit Hausaufgaben zu versorgen. Die Mitarbeit der Lehrer lässt allgemein zu wünschen übrig. An einer zufriedenstellenden  Lösung für das Kind hat man dem Anschein nach keinerlei Interesse. Auch der Antrag auf Versetzung in die Parallelklasse, die von einem Lehrer unterrichtet wird und der mit dem Jungen keine Probleme hat, wurde  von Schule und Schulamt abschlägig beschieden.

Bei der Anhörung am 02.10.2007 im staatlichen Schulamt zum Ruhen der Schulpflicht waren neben den Eltern ein Vertreter von EMGS und eine Anwältin zugegen. Trotzdem werden die dort getroffenen Vereinbarungen und per 08.10.2007 verfügten Maßnahmen wie Hauslehrer, Unterlagen nach Hause etc. nicht durchgeführt, man boykottiert seitens der Schule und das Schulamt duldet dies. Zwischenzeitlich sind sowohl Klage gegen das Ruhen der Schulpflicht wie auch Dienstaufsichtsbeschwerden gegen alle involvierten Personen des Schulamtes und der Schule eingereicht. Die Kultusministerin wurde ebenfalls vor 3 Wochen informiert, bis jetzt gab es aber keine Reaktion.

Dieser Fall ist ein Beispiel für das komplette Versagen des Systems. Ein funktionierendes Unterstützungssystem gibt es nicht, weder für den Schüler, noch die Eltern, noch für die überforderten  Lehrer.  Auch die überforderte Klassenlehrerin braucht dringend Unterstützung.
Unser Ziel war es, für das Kind und die Lehrerin eine zufriedenstellende Situation herzustellen, doch seitens der Schule und des Schulamtes wurde hier keine Bereitschaft signalisiert, im Gegenteil, man ist bemüht, das Kind „loszuwerden“.
Gerade haben wir noch von einem dritten neunjährigen Grundschüler aus dem gleichen Schulamtsbezirk erfahren, bei dem die Schulpflicht auch ruht, wieder ohne große Formalitäten. Die Schulpflicht ist in Hessen nur dann ‚heilig‘, wenn Eltern dagegen verstoßen.

Viele Grüße
D.C.

Besuch aus England

Gerade sind meine Schwester und ihre zusammen 7-köpfige Familie zu Besuch aus England für drei Wochen da. Ich muss feststellen, wie sehr mir noch in den Knochen steckt, was man ihnen hier angetan hat. Aus einem Land kommend, in dem es 160.000 Homeschooler gibt und wo diese Bildungsform kein großes Aufsehen unter Nachbarn erregt, wohnte mein Schwager aus London hier in Lüdenscheid 17 Jahre, bestens integriert, hat rundfunktaugliches Deutsch gelernt und zum Unterhalt der ganzen Familie Senioren gepflegt. Bis sie ihm wegen Homeschooling ohne Ankündigung das Konto gesperrt und die Familienkutsche konfisziert hatten. Bei Neubronners in Bremen hatte alles wenigstens noch seinen "geregelten" Gang. Der Zwangspfänder hat sich vorher angemeldet, sich umgeschaut und dann festgestellt, dass nichts Außergewöhnliches zu holen ist. Dass die Familie meiner Schwester knapp am Existenzminimum lebte und damit die Pfändungsgrenze weit unterschritten wurde, hat in Lüdenscheid niemanden interessiert. Nach ihrem Umzug auf die Isle of Wight im Ärmelkanal leben sie nun zwar in Freiheit, aber um 6.000 Euro ärmer und ohne ihren langjährig gewachsenen Freundeskreis. Dabei trösten kann sie auch nicht, dass die englische Bildungsbeamtin, die selbst für ihr Kind ein homeschooling-Modell gewählt hat, meiner Schwester 70 andere Familien mit selbem Bildungsansatz auf der kleinen Insel nennen konnte.

BGH-Beschlüsse

Der Pressemitteilung 175/2007 vom 16.11.2007 ist zu entnehmen, dass der (teilweise) Sorgerechtsentzug wegen Schulverweigerung vom BGH bestätigt wurde, auch wenn diese wie in den beiden vorliegenden Fällen religiös motiviert war.
Diese Entscheidung ist prekär, da nun in Deutschland auch für alle Eltern, deren Kinder sich in Homeschooling-Modellen bilden, der Sorgerechtsentzug droht.

Direkt dazu möchte ich die Stellungnahme #57 eines Freundes unter www.pi-news.net empfehlen.

16. November 2007

Liebe Netzlerner!

Ich wollte mich mal kurz melden.  Ich war im April mit meinen Kindern nach Südafrika 'geflohen'.  Die Schulbehörden waren schon wieder einmal hinter uns her.  Danach ließen sie meinen Mann auch nicht in Ruhe. Mußte zu einem Polizeiverhör unter anderem. Wir sollten abgemeldet werden. Er sagte:  Das ist doch meine Frau. Sie ist in ihrem Heimatland zu Besuch.  Ich bin weder getrennt noch geschieden und die Kinder haben ihre Betten, Kleider und Spielsachen hier.  'Ja dann melden sie die Kinder ab!'  (Ha ha the most stupid nonsense I have ever tried to understand!)  Minderjährige abmelden und wohin anmelden bitteschön?!

Anyway ich habe den Behörden geschrieben mich gefälligst in Ruhe zu lassen.  Dann war auch Ruhe...bis jetzt! 

Die Kinder gingen dort zur Schule und es ging ausgezeichnet.  Ich habe auch mal wieder unterrichtet.  Es war eine tolle Zeit für uns.  5 Monate!  Winfried kam zum Schluss und verbrachte die letzten 4 Wochen mit uns dort.  Und doch bevorzugen die Kinder Heimschule und ich auch.  Man bekommt einfach mehr getan.

Es war natürlich nicht so schön für ihn alleine hier, aber er wollte dass wir uns in Sicherheit bringen.

Homeschooling ist DER RENNER in Südafrika.  Täglich steigt die Zahl!

Viele liebe Grüße an Euch.

A. D. mit co.

Aktualisierte Website

Für alle, die den letzten Rundbrief nicht erhalten haben, hier der Hinweis auf die aktualisierte Website

Die Website http://www.homeschooling.de/ wird laufend durch verschiedenste Informationen ergänzt. Die einzelnen Änderungen befinden sich immer zusammengefasst am Ende der Titelseite (News) unter Historie.

Z.B. die Seite Rechtlage http://www.homeschooling.de/rechtslage.htm enthält nun die aktualisierten Weltkarten.

Die Seite der Definitionen http://www.homeschooling.de/definitionen.htm enthält nun eine kurze Erläuterung über den in der BRD irreführenden Begriff "Homeschooling" und seine Übersetzung.

Neu ist z.B. auch die Seite "poentierte Wunschliste der Selbstlerner" (http://www.homeschooling.de/poentiert.htm)