Posts mit dem Label Behördenwillkür werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Behördenwillkür werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

21. November 2008

Bildungsmisere: nach PISA-Debakel nun auch noch Korruption?

Jahrzehntelange Schulrechtsverstöße bei Behörden aufgedeckt - Strafverfahren/Amtsenthebung gegen hochrangige Kultusbeamte?
Ein Brandbericht von Franz Rasch

Mannheim, 18. Okt. 2008 (fr) – Nach PISA: droht Kultusministern nun Amtsenthebung und Gefängnis? Das hat Deutschland gerade noch gefehlt: erst stellt die OECD fest, daß Deutschland im Bildungsvergleich der Industrieländer erneut zurückgefallen ist (fast nur halb soviele Akademiker wie im Durchschnitt der restlichen OECD). Dann erweist die neueste PISA-Studie, daß soziale Ungleichheit den Bildungserfolg in Deutschland immer noch weit mehr beeinflußt als in jedem anderen vergleichbaren Land. Und nun das: bisher unter Verschluß gehaltene Akten beweisen, daß Schulbehörden jahrzehntelang bessergestellte Familien von der regulären Schulpflicht ausgenommen, ja sogar teilweise noch zusätzlich finanziell illegal gefördert haben. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.
Wurde in den Kultusministerien mancher Bundesländer seit Jahrzehnten systematisch Rechtsbeugung, Anstiftung zur Amtsanmaßung und Falschbeurkundung, Urkundenfälschung und Beihilfe zum Subventionsbetrug begangen, nur um einer Schicht Bessergestellter eine Bildung zu ermöglichen, die man der restlichen Bevölkerung konsequent verweigert?
Wer als hochqualifizierte Fachkraft nach Deutschland gelockt werden soll und eigene Kinder hat, scheut in der Regel davor zurück, seine Kinder dem deutschen Regel-Schulsystem anzuvertrauen, benachteiligt es doch Ausländer noch weit mehr als schon die eigenen Landeskinder. Die Konsequenz: trotz Green Card-Initiativen bewerben sich meist nur kinderlose junge Fachkräfte, die erfahreneren „in den besten Jahren“ haben meist schulpflichtige Kinder und gehen daher lieber in Länder wie die USA, wo es eine Auswahl hervorragender Schulen gibt. Deutsche Fachkräfte tun es ihnen nach. Nirgendwo sonst ist das Schulsystem so starr wie in Deutschland, basiert es doch immer noch auf dem Nazi-Schulgesetz von 1938, mit dem der allgemeine Schulzwang eingeführt wurde. Fast überall sonst auf der Welt hingegen sind Eltern in der Wahl der Bildungswege ihrer Kinder frei. So war das auch in Deutschland noch in den zwanziger Jahren, als unser im Weltmaßstab kleines Land noch die Mehrzahl der Nobelpreisträger und Patente stellte.
Heinz Rühmann als Dr. Pfeiffer schildert noch in der „Feuerzangenbowle“, wie er „auf dem Landgut seines Vaters unterrichtet“ wurde. Die meisten reformpädagogischen Neugründungen und Systeme in Deutschland stammen aus der Kaiserzeit und den zwanziger Jahren. Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten dagegen ging es mit der deutschen Bildungstradition, einst Vorbild weltweit, stetig bergab und die Bundesländer haben es nach dem Krieg geschickt vermocht, diesen Würgegriff auf die Allgemeinbildung weiter auszudehnen; nur auf dem Gebiet des allgemeinbildenden Schulwesens gilt noch Nazirecht, werden Eltern verfolgt, ins Gefängnis gesteckt oder ins Ausland vertrieben, wenn sie sich gegen die Schulbürokratie wehren. Zehntausende deutsche Familien sind in den letzten Jahrzehnten vor diesen Zuständen geflohen, wer es zu spät tat, dessen Kinder wurden geraubt und in Heime gesteckt. Vor ein paar Tagen mußte eine deutsche Familie deswegen einen Asylantrag in den USA stellen! Die OECD und der UN-Bildungsbeauftragte haben Deutschland deshalb bereits verurteilt, das EU-Parlament einen Untersuchungsausschuß eingesetzt.
Das Problem mit dem deutschen Schulzwang ist , daß er (eigentlich) keine Ausnahmen zuläßt. Alle Kinder müssen eine staatliche oder dieser sklavisch nacheifernde private Ersatzschule besuchen. Noch bis zum zehnten Schuljahr sind Ausnahmen praktisch verboten, wer sich dem widersetzte, wurde entweder verfolgt oder entzog sich oder seine Kinder rechtzeitig dem Zwang durch Emigration bzw. durch Internatsanmeldung im Ausland.
Legale private Schulen mit besserer Ausstattung kann es in Deutschland nicht geben, weil sie nach Artikel 7 des Grundgesetzes keine hohen Schulgebühren nehmen dürfen; werden diese Gebühren zu hoch, wird die Schule verboten, sind sie im zulässigen Rahmen, kann die Schule davon nicht leben. Auch setzt die staatliche Förderung erst Jahre nach der Gründung ein und beträgt nur einen Bruchteil der realen Kosten. So erreichten die deutschen Bundesländer jahrzehntelang, daß ihren staatlichen Schulen keine ernsthafte Konkurrenz erwachsen konnte.
Einer kleinen Minderheit jedoch wollte man Ausnahmen gestatten. Dies geschah dadurch, daß man mehrere tausend Kinder pro Jahr rechtswidrig von der Schulpflicht befreit und ihnen gestattet, Schulen zu besuchen, die es eigentlich gar nicht geben dürfte: statt Ersatzschulen sind sie Ergänzungsschulen, die z.B. in Baden-Württemberg für Grundschüler verboten, für weiterführende Schüler(innen) nur unter so engen Ausnahmekriterien zulässig sind, daß es im Jahr vermutlich nur ein Dutzend Fälle gäbe, die dafür in Frage kämen. Frau Dr. Schavan als baden-württembergische Kultus- und heutige Bildungsministerin gab einer solchen Ausnahme-Schule deutlich zu verstehen, daß sie rechtswidrig und verboten sei. Dann geschah eine wundersame Wandlung: plötzlich entdeckte sie, daß ihre Amtsvorgänger bereits seit Jahrzehnten in Stuttgart und Salem, in Bammental und wohl auch andernorts Ausnahmen zugelassen hatten, beugte sich dem politischen Druck und „genehmigte“, was rechtlich nicht zulässig war. Der Genehmigungsbehörde wurde Akteneinsicht in die früheren Vorgänge verweigert, hätte doch vielleicht ein rechtstreuer Beamter sie wegen Rechtsbeugung anzeigen können, wenn er erfahren hätte, daß die Landesregierung seit Jahrzehnten das Schulpflichtrecht nicht nur bricht, sondern diese illegalen Schulen auch noch rechtswidrig „anerkannt“ und dann hoch subventioniert haben. In einem aktuellen Fall wurde stattdessen die Genehmigungsbehörde, das Regierungspräsidium Karlsruhe, angewiesen, Ausnahmen zu gestatten, ja, einer privaten Schule wurden sogar Amtsgeschäfte wie die unzulässige Befreiung von der Schulpflicht übertragen!
Ginge es mit rechten Dingen zu, sähe man Frau Dr. Schavan, Herrn Ministerpräsident Öttinger, seine Amtsvorgänger und auch sämtliche Wirtschaftsminister des „Musterländle“ in Handschellen und in Untersuchungshaft wegen Verdunkelungsgefahr. Rechtsbeugung ist ein Verbrechen und endet zwangsläufig mit der Entfernung aus dem öffentlichen Dienst – droht dieses Schicksal nun Dutzenden von Bundes- und Landesbeamt(inn)en oder schaffen es ihre Seilschaften nun auch noch, die belastenden Akten rechtzeitig beiseite zuschaffen? Strafanzeigen liegen vor, Strafverfahren sind z.T. schon eingeleitet, Ermittlungen in anderen Bundesländern, in denen die Rechtslage aber z.T. (grundgesetzwidrig) „liberaler“ ist, laufen bereits.

Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Franz Rasch, Freie Schul-Alternativen (FSA) e.V. * Ihringer Strasse 18 * 68239 Mannheim

7. November 2008

Jugendfürsorge: Gutachter in Robe und Richter in Weiß

Gutachter, Richter in Weiß, und Behördenmitarbeiter, vor denen die Kinder Angst bekommen
Die Rolle von Gutachtern wird besonders im Streitfall "Kinder, Sorgerecht und Jugendamt" immer wieder zum Gegenstand von Kontroversen. Im Interview in einem Film zum Thema "Jugendfürsorge" beschreibt ein Gutachter seine Rolle als die eines "Richters in Weiß" und Helfers des Gerichtes, für den Eltern ein Problem seien, die als Querulanten streiten, aber nicht sähen, wie die Kinder immer mehr Angst bekämen. ...
Quelle: Medrum am 06.11.2008


Jugendamt Skandal: Interview der Beata Pokrzeptowicz
Quelle: Goggle Video am 06.11.2008 mit vielen weiteren Beiträgen zum Deutschen Jugendamt
Jugendfürsorge live!
In Deutschland leben rund 200.000 Kinder in Heimen, Kinderdörfern und Pflegefamilien - in Österreich rund 12.000 Kinder und Jugendliche. Während Pflegeeltern pro Kind bis zu 1.800 Euro pro Monat verdienen, kostet ein Heimplatz oder Pflegeplatz in den SOS Kinderdörfern rund 5.000,- Euro pro Kind und Monat. Nur selten erhalten Eltern auch ihre Kinder zurück, wenn überhaupt Umgangskontakte erlaubt sind.
Stephan Pfeifhofer, Dokumentarfilmer und Enthüllungsjournalist, lässt keinen Akt unberührt, keine Türe verschlossen, um den wahren Beweggründen dieser Industrie auf die Spur zu kommen. Unzählige Drehorte zwischen Österreich, Deutschland, Spanien und Frankreich bestätigen die Intensität dieser Dokumentation.
Quelle und Film: http://www.xlarge.at/?page_id=351
Gegenteilige Statistiken unter: http://www.kindesraub.de/index.php?menuid=23
Weiterführende Links: www.kinderklau.net und www.kinderklau.de.vu

Rubrik konkret (Ausgabe #47)

Genug des Klagens über das Jugendamt! Laßt uns Taten sehen!

Acht juristisch vorgeschlagene Eckpunkte zur Vorgehensweise mit fehlengagiertem Jugendschutz.

Um der teilweise katastrophalen Jugendamtspraxis in Deutschland Herr zu werden, muß endlich damit angefangen werden, die inzwischen vorhandenen Erkenntnisse in konkrete Praxis umzusetzen und zu diesem Zweck zusammenzuarbeiten. Dazu folgende Eckpunkte ...

1. Geeignete Jugendämter, die sich in einzelnen Fällen durch augenfällige Rechtsverletzungen zu Lasten von Kindern, Jugendlichen und Eltern hervorgetan haben, müssen mit Amtshaftungsprozessen überzogen werden. Diese haben einen dreifachen Vorteil gegenüber den Sorgerechtsverfahren: Sie sind öffentlich statt nichtöffentlich. Sie funktionieren nach der ZPO, also nach dem Recht einander gleichgestellter Bürger, anstatt nach dem FGG, welches das Amtsermittlungsprinzip und damit die Überlegenheit des Richters in der Stoffsammlung und Beweiserhebung voraussetzt. Sie werden von Rechtschutzversicherungen gedeckt, soweit solche vorhanden sind. Amtshaftungsprozesse sind anspruchsvoll, die Erfolgsquote ist nicht berauschend, aber sie schaffen Öffentlichkeit und damit (gerade bei Kommunen als Beklagten) eine gewisse Vergleichsbereitschaft. Die Maßstäbe, an denen sich die Amtspflicht orientiert, ist in den für Jugendämter geltenden rechtlichen und fachlichen Materialien enthalten. Man muß sie nur kennen. Sie sind - wie die Jugendämter selbst - sehr kompliziert und undurchsichtig. Man muß die Zivilrichter, die sich mit so einem Fall zu befassen haben, zunächst einmal aufklären und mit Literatur versorgen. Aber alles ist machbar. man muß es nur wollen. Man braucht aber gar nicht erst damit anzufangen, wenn man den Unterschied zwischen Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren, Hilfegewährung und Amtsvormundschaft nicht kennt. Fängt man aber an, die Jugendamtsakten bzw die nicht vorhandenen Jugendamtsakten auszuwerten, wird man auf eine Fundgrube von Fehlern stoßen, die die Amtshaftungsklage stützen.

2. Verfahrenspfleger müssen auf alle erdenkliche rechtliche Weise bekämpft werden, soweit sie sich nicht nach den fachlichen und rechtlichen Regeln verhalten. Sofern es sich um Rechtsanwälte handelt, müssen sie mit der "Keule" der Strafbarkeit wegen Parteiverrats bedroht werden. Heute erst war ein Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft in der Post. Ich hatte eine Rechtsanwältin, die sich als Verfahrenspflegerin betätigt hat, angezeigt. Das Verfahren wurde letztlich (nur) deswegen eingestellt, weil der Vorsatz nicht nachweisbar sei. Dies ist sozusangen der dezente Hinweis an den Anzeigeerstatter, dass er im Prinzip Recht hat, man aber vor der letzten Konsequenz noch zurückscheut, diese Kollegin vor den Strafrichter zu zerren. Das nächste Ma l also steht diese Kollegin mit einem Fuß im Gefängnis bzw in der Geldstrafe. Denn in einem zweiten vergleichbaren Fall wird sie sich nicht auf fehlenden Vorsatz herausreden können.

3. Ähnliches gilt für Nichtanwälte als Verfahrenspfleger. Auch diesem Personenkreis muss man sich differenziert, aber deutlich nähern. Die Einzelheiten würden zu weit führen. Es gibt aber Mittel und Wege, den Verfahrenspfleger in seine Schranken zu weisen. Notfalls über den Rechtspfleger, der die Vergütung des Verfahrenspflegers zusammenstreichen kann. Außerdem kann jedes Kind sich selbst (zusätzlich) einen Anwalt wählen, der seine Interessen wirklich vertritt und nicht nur so tut als ob. Es gibt eine Reihe von einfachen Fragen, die in der Verhandlung an den Verfahrenspfleger zu stellen sind: Zum Beispiel: Haben Sie mit dem Kind abgesprochen, was Sie da eben gesagt haben?

4. Die Möglichkeiten, die das Recht des Datenschutzes bietet, müssen endlich genutzt werden. Personelle Trennung im Jugendamt, Nichtweitergabe von gerichtlichen Schriftstücken, Nichtanwesenheit der "Jugendamtsmitarbeiterin" im Gerichtssaal sollte durchgesetzt werden. Dann ist der Richter plötzlich allein in der Verhandlung und erinnert sich vielleicht wieder an seine eigentliche Bestimmung: Zu richten statt die Ausführungen des Jugendamts abzunicken.

5. Psychologische oder psychiatrische Gerichtsgutachter gehören nach § 839a BGB belangt bzw sie gehören vor einer familiengerichtlichen Entscheidung, die sie vorbereiten, auf die haftungsrechtlichen Folgen hingewiesen, wenn sie Unsinn produzieren. Ein Netzwerk kompetenter Gegengutachter muß im Hintergrund stehen, bereit, schnell und pointiert Expertisen abzugeben. Bevor ein Gutachter überhaupt Hand an die Familie legt, muß ihm klargemacht werden, dass er nicht folgenlos irgendwelchen Murks wird produzieren können. Dem Gericht muß klargemacht werden, welche bestrittenen Tatsachen vorher im Wege der Beweiserhebung im Gerichtssaal gekärt werden müssen, bevor der Gutachter seine Anknüpfungstatsachen nach Gutdünken festlegt.

6. Vormundschaftsgerichtliche und verwaltungsgerichtliche Maßnahmen müssen in geeigneten Fällen parallel zum familiengerichtlichen Verfahren anhängig gemacht werden. Bei Heimunterbringung beispielsweise braucht sich die Mutter keineswegs kampflos das Kindergeld abknöpfen zu lassen. Das Verwaltungsgericht prüft, im Gegensatz zum Familiengericht, die Rechtmäßigkeit der Hilfegewährung detailliert.

7. Es soll auch schon ältere Kinder oder Jugendliche gegeben haben, die aus dem Heim oder aus der Psychiatrie ausgerissen sind. Wo sowas nicht möglich ist, weil die Türen ständig versperrt sind, ist an Freiheitsberaubung zu denken, wenn ein Beschluss nach § 1631b BGB fehlt. Auch ein solcher Fall wird hier in der Kanzlei bearbeitet. Die Ermittlungsakte gegen die Jugendamtsmitarbeiterin ist jetzt 500 Seiten stark, die Jugendamtsmitarbeiterin wurde bereits von der Staatsanwaltschaft vernommen und krebst auch irgendwo zwischen "nicht gewußt", "nicht gewollt" und mangelndem Vorsatz herum.

8. Der Anwalt sollte in geeigneten Fällen ein eigenes Hilfesystem mit freien Trägern der Jugendhilfe installieren oder initiieren können, wenn das Jugendamt sich auf seine Rolle als Helfer des Gerichts zurückzieht oder wenn ein Machtkampf mit dem JA ausgebrochen ist, in dem nichts mehr vorangeht.

Und und und... All diese Maßnahmen sind keine Garantie für einen schnellen Erfolg. Aber solange die Prozessbeteiligten und vor allem ihre Anwälte alles mit sich machen lassen und von Tuten und Blasen keine Ahnung haben, wird die Zahl der Jugendamtsübergriffe auch nicht signifikant abnehmen. Fragen Sie mal herum, ob die beteiligten Anwälte in den im Internet kursierenden Kinderklauverfahren sich überhaupt jemals sämtliche Jugendamtsakten haben vorlegen lassen oder ob sie wenigstens einen Kommentar zum SGB VIII im Schrank stehen haben.

Anmerkung: Der Autor, zu dem gerne jederzeit Kontakt hergestellt werden kann, ist Dipl. Pädagoge und außerdem Fachanwalt für Familienrecht.

24. Oktober 2008

Schulversagen ... ist das Versagen des Schulsystems, nicht der Schüler. (Ausg. #45)

„Bildungsgipfel ist eine herbe Enttäuschung“
Viele Absichtserklärungen und nur wenige neue Maßnahmen: Die deutschen Arbeitgeber haben das Ergebnis des Bildungsgipfels als zu wenig konkret kritisiert. Auch führende SPD-Politiker können den Ergebnissen des Bildungsgipfels von Kanzlerin Angela Merkel nicht viel Positives abgewinnen. Sie kritisieren vor allem, dass die Finanzierung der Vorhaben unklar blieb. Nur CDU-Vertreter sehen das Treffen als Erfolg an. ...
Quelle: Handelsblatt am 23.10.2008


Den Schulen gehen die Lehrer aus
Der Deutsche Philologenverband hat vor den Auswirkungen des Lehrermangels in Deutschland gewarnt. Die Zahl der Unterrichtsstunden, die pro Woche ausfallen, ist auf 1,1 bis 1,2 Millionen gestiegen. Besonders „dramatisch“ sei der Mangel in den technischen Fächern.
Quelle: FAZ.net am 19.10.2008
Jeder fünfte Junge ist verhaltensauffällig
Aggressiv, gewaltbereit oder nicht fähig, sich in ein soziales System einzufinden: Immer häufiger haben Jungen und Mädchen mit psychischen Problemen zu kämpfen. Manche kapseln sich von der Familie ab, andere werden zu Tyrannen. Experten sehen die Schuld überwiegend bei den Eltern.
Quelle: Welt am 16.10.2008
SCHULMISERE
Deutsche Bildungsplanwirtschaft
Im föderalen Bildungswirrwarr dürfen Schulen nahezu nichts selbst entscheiden und sind immer noch Horte der Planwirtschaft. Sechs Jahre lang probte ein Krefelder Gymnasium Schritte in die Freiheit - und hängt jetzt wieder am Gängelband der Schulbehörden.
Ein deutscher Schuldirektor ist im Regelfall kein echter Chef. Er kann keine Mitarbeiter einstellen oder entlassen. Es steht ihm nicht zu, über Klassengrößen zu befinden oder den Lehrplan den Bedürfnissen seiner Schüler anzupassen. Er darf nicht einmal eine neue Telefonleitung bestellen - all das fällt in die Zuständigkeit der Schulbehörden. Schuldirektor Rolf Nagels durfte dennoch ein wenig von den verbotenen Früchten kosten. ...
Das Projekt "selbständige Schule" ist im Sommer ausgelaufen, die CDU-Regierung nennt die Konsequenzen aus dem ungeliebten Kind der rot-grünen Vorgänger "eigenverantwortliche Schule". "Das ist bestenfalls eine Light-Version", sagt Rolf Nagels. ...
"Ich kann keiner Schule empfehlen, auf dieser Grundlage mehr Eigenverantwortlichkeit anzustreben."
Quelle: Spiegel Online am 22.10.2008

19. September 2008

Allgemeine, nicht absolute Schulpflicht

Endlich bestätigt ein Universitätsprofessor des Verwaltungsrechts exakt das, was wir in punkto Schulpflicht schon immer herauszustellen versuchten. In einem Beitrag in der Neuen Zeitung für Verwaltungsrecht (NVwZ 2008, Heft 7, Seite 720ff) war Prof. Dr. Reimer aus Gießen gefordert, zum Thema "Homeschooling als Option?" und zu den vier Kapitelüberschriften I. Rechtswirklichkeit, II. Rechtslage nach dem Grundgesetz, III. Bedeutung der EMRK und IV. Gestaltungsbedarf aus seiner Sicht Auskunft zu geben. Reimer gab seinem Bericht den Titel "Allgemeine, nicht absolute Schulpflicht", aus dem der Tenor ersichtlich wird. In dem sehr sachlichen, aber überaus lesenswerten Beitrag, finden sich beispielsweise folgende, von uns kommentierte Zitate:

"Immerhin lassen sich nur schwer empirische Anhaltspunkte dafür finden, dass es Kindern nach familiärer Beschulung an Integrationsfähigkeit, Toleranz und Mündigkeit fehlte." (Diese Anhaltspunkte fehlen sogar für völlig unbeschulte Menschen.)

"Angesichts der Verschiedenartigkeit der Motive für und der Modalitäten von homeschooling (das ja in der Regel keine Isolation der Kinder bewirkt) verbietet sich ein pauschales Urteil und insbesondere der Kurzschluss vom homeschooling auf eine Gefährdung des Kindeswohls." (Im Gegenteil, für viele Kinder in unserem Erfahrungsbereich, z.B. Down-Kinder, Hochbegabte oder Körperbehinderte, wirkt sich Schulbesuch oder gar Heimerziehung äußerst negativ aus und schmälert das Kindeswohl sogar.)

".. - liegt in der Schulpflicht doch ein höchst intensiver über Jahre dauernder Grundrechtseingriff" (Der Grundrechtseingriff liegt genaugenommen erst in dem schulgesetzlichen Anspruch für einen bedingungslosen Schulbesuch als Aufenthaltsbestimmung und für das sich Aussetzen der öffentlichen Erziehung. Allg. Schulpflicht selbst kann noch vieles bedeuten, wie wir im Ausland sehen.)

"Schulpflicht ist damit, bundesverfassungsrechtlich gesehen, eine Option, keine Pflicht der Länder, erst recht keine Grundpflicht der Schüler (und Eltern) kraft Grundgesetzes." (Und selbst die kraft Länderverfassung bestehende Schulpflicht bedeutet immer noch keine Pflicht zur Inanspruchnahme von Schulen oder eine Rechtfertigung für staatlichen Zugriff auf Schüler (und Eltern).)

"Diese Frage ist nicht trivial, weil die 'allgemeine Schulpflicht' des Art. 145 WRV nie absolut war und Heimunterricht keineswegs ausschloss." (Art. 145 der Weimarer Reichsverfassung war im Parlamentarischen Rat die Grundlage für Art. 7 GG)

"Selbst das Reichsschulpflichtgesetz von 1938 erlaubte - trotz verstärkten staatlichen Zugriffs auf die Schüler - noch in engen Grenzen eine häusliche Beschulung (§5)." (Diese wurde in der Praxis allerdings nur den Kindern ranghoher Parteimitglieder gewährt.)

"Da das Ausmaß der Schulpflicht nicht Gegenstand der Diskussionen des Parlamentarischen Rates gewesen und des Art. 7 GG  geworden ist, gibt die schulimmanente Regelung des Absatzes 2 nichts für die hier interessierende Frage her. In ähnlicher Weise entfaltet auch die Privatschulfreiheit in Absatz 4 keine Sperrwirkung: denn ..." (Das Schulsystem intern sagt nichts über die Bildungsfreiheiten extern aus)

"Es würde auch überraschen, wenn Grundrechtsträger, denen konkret weder der Besuch einer bestehenden noch die Gründung einer neuen Privatschule möglich ist, auf ein für sie nicht ausübbares Grundrecht verwiesen werden könnten."

"Bedenken begegnen in ihrem Rahmen Argumentationstopoi wie 'Integration' und 'Vermeidung von Parallelgesellschaften', denn Freiheitsrechte schützen auch und gerade vor staatlicher Zwangsintegration; sie gewährleisten geradezu ein Recht auf Bildung von 'Parallelgesellschaften'." (gewollter Pluralismus und ein Breitenspektrum der Ideen und Einflüsse eben)

"Dabei verbietet sich der häufig praktizierte Schluss vom homeschooling auf eine Gefährdung des Kindeswohls. Unzureichend gerät meist auch die Berufung auf den staatlichen Erziehungsauftrag, denn Schule kann (zumal angesichts ihrer Leistungsgrenzen) nicht als alleinseligmachender Weg zur Vermittlung sozialer Kompetenz betrachtet werden." (Die sozialen Milieus gewisser Hauptschulen zeigen auch die Leistungsgrenzen bei der Wissensvermittlung auf.)

"Aus diesen Koordinaten ergibt sich ein Verständnis der Schulpflicht, das europäischer Normallage und internationalen Erwartungen eher entspricht als die bisherige Praxis in Deutschland." (gemeint ist die Praxis gegenüber der Option des Homeschooling)

"Der häufig gewählte Weg der Zwangsintegration durch absolut verstandene Schulpflicht (an häufig lustlos geführten Schulen) ist verfassungswidrig und hat sich als wenig erfolgreich erwiesen. Die Anerkennung des Rechts auf familiäre Beschulung - als einer exit-Option - ist verfassungsrechtlich geboten."

Ein vorangehender Aufsatz eines Mitarbeiters der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br. mit gleicher Aufgabenstellung wirkt blass, subjektiv und lebt hauptsächlich von Vermutungen. In den Fußnoten findet sich keine einzige Quellenangabe zu Fachliteratur über "Homeschooling", was ja das vorgegebene Thema war. Die selbst gewählte Überschrift zu dem Aufsatz klingt für im Thema erfahrene Ohren zynisch: "Das Recht auf Schulbesuch". Alles in allem verliert sich der Autor Philipp Thurn in unbestätigten Vorurteilen aus anfänglichen, deutschen Medienberichten über christliche Fundamentalisten und in traditionsgebundenen Ring- und Fehlschlüssen, z.B. dass nur regelmäßiger Schulbesuch Bildung ausmacht.

Quelle: Neue Zeitung für Verwaltungsrecht (NVwZ 2008, Heft 7, Seite 720ff), ein Link kann evtl. in Kürze zur Verfügung gestellt werden.

Literatur, Studien und Termine (Ausgabe #40)

Schule - allenfalls Platz zum Aufwärmen
Morton Rhue liest am Immanuel-Kant-Gymnasium aus seinem neuesten Buch "Ghetto Kidz"
Sein 1984 erschienener Roman "Die Welle" ist schon fast so etwas wie ein moderner Klassiker. Mehr als drei Millionen Mal wurde das auf eine wahre Begebenheit zurückgehende Jugendbuch von Morton Rhue verkauft, das von einem außer Kontrolle geratenen Faschismus-Experiment an einer amerikanischen High School erzählt und seit seiner Veröffentlichung zum Lektüre-Kanon vieler deutscher Schulen gehört.
Am Dienstag war der US-Autor zu zwei Lesungen in Rüsselsheim zu Gast. Auf Einladung des "Bücherhauses" las Rhue am Vormittag an der Immanuel-Kant-Schule vor rund 200 Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 12 und 13 aus seinem im Juli auf Deutsch erschienenen Buch "Ghetto Kidz" und stellte sich anschließend der Diskussion. ... (Neo-)Faschismus, Amoklauf an Schulen, Obdachlosigkeit, Erziehungscamps - Morton Rhue hat sich in seinen Jugendbüchern vieler brisanter, meist hochaktueller Themen angenommen. Wie viele Amerikaner sei er der Überzeugung, dass die USA ihren Bürgern so vielfältige Chancen auf Bildung, gesellschaftlichen und finanziellen Erfolg bieten wie kaum ein anderes Land auf der Welt, so Rhue zu Beginn. Doch diese Chancen seien nicht gleich verteilt. ...
Quelle: Main-Spitze am 18.09.2008


Internationaler Tag der Bildungsfreiheit: Schauplatz Wien ...
Nach einer knappen inhaltlichen Einführung von Rahim Taghizadegan, der einen historischen Überblick über die kontinuierliche Einschränkung der Bildungsfreiheit gab und mit einem Plädoyer für Bildungsverantwortung schloß, stellten sich vier Praktiker der Bildungsfreiheit den Fragen des Publikums. ...
Anja Krohmer erzählte, warum sie Deutschland verließ und in Österreich gewissermaßen Asyl suchen mußte. ...
Michael Kleinbichler erzählte von seiner Initiative, gemeinsam mit anderen Eltern eine Naturkindergruppe zu gründen, die Stadtkindern ein Aufwachsen in der Natur ermöglicht. ...
Mag. Christina Partsch erzählte von ihrer Erfahrung mit einem ihrer Söhne, der angeblich an „Schulphobie“ litt. Die Pädagogin kam vollkommen unvermittelt dazu, Bildungsfreiheit zu praktizieren, also volle Bildungsverantwortung für ihren Sohn zu übernehmen. Plötzlich fand sie sich vor der Entscheidung, ob sie dem auf sie ausgeübten Druck seitens der Schulen und Behörden nachgeben und ihren Sohn in die Klinik einweisen lassen sollte. Dort würde er von den Eltern isoliert und mit Psychopharmaka von seiner „Schulphobie“ „geheilt“. ...
Eva Jelken schließlich faszinierte durch die Geschichte ihrer ungewöhnlichen Kindheit in einer ungewöhnlichen Familie. Evas Eltern waren stets der Massengesellschaft kritisch gegenüber eingestellt und bauten mit gleichgesinnten Familien eine autonome Siedlung auf. ...
Quelle und mehr: Institut für Wertewirtschaft am 16.09.2008
Diplomarbeit:
Das Kindeswohl als Entschweidungskriterium im Jugendamt ...
Zitate aus Kap. 7, Ergebnis und Ausblick:
Das Ergebnis der Arbeit ist überraschend: Das Kindeswohl als Entscheidungskriterium in der Sozialarbeit im Jugendamt gibt es genau genommen weder bei der Ausübung des staatlichen Wächteramtes noch bei der Bewilligung von Hilfen zur Erziehung: Dort, wo Entscheidungskriterien für die Ausübung des Wächteramtes entwickelt werden, geht es nicht um Kindeswohl, sondern bestenfalls um die Abwehr von Kindeswohlgefährdungen. ...
Historisch ist das Problem in der Auseinandersetzung um die Definitionsmacht über das Kindeswohl zwischen Staat und Bürger entstanden. Im Nationalsozialismus hat ein totalitärer Staat diese Definitionsmacht tendenziell vollständig an sich gerissen und die Eltern als Erziehungsinstanz entmündigt. ...
Entscheidungen zum Kindeswohl sind nicht ohne die Eltern als exponierte Beziehungspersonen, von denen die Kinder nicht nur emotionell, sondern elementar in ihren Entwicklungsmöglichkeiten abhängig sind (Was die Eltern straft, straft auch das Kind, selbst wenn es sich um „schlechte“ Eltern handelt.), überhaupt denkbar. Einhaltung der Elternrechte und der Datenschutz sowie die mündige Einbeziehung der Eltern in den Hilfeprozess sind maßgeblich für Entscheidungen im Sinne des Kindeswohls. So bedeutet die Wahl der „am wenigsten schädlichen Alternative“ bei Vormundschaftsverfahren eine Entscheidung zum Kindeswohl, den Kindern die bestehenden Beziehungen zu ihren psychologischen Eltern zu erhalten. Darüber hinaus stellen Goldstein u.a. klar, dass weder Mitarbeiter des Jugendamtes noch die anderen beteiligten Spezialisten für das Kind die Eltern ersetzen können und sich davor hüten müssen zu entscheiden oder zu handeln, als wären sie die „besseren Eltern“. Damit würden sie den „Kampf ums Kind“ mit den Eltern eingehen und Dramen, wie einleitend beschrieben, erst ermöglichen. ...
Es waren vier Quellen, die ein Misstrauen der Eltern gegenüber dem Jugendamt rechtfertigen, festzustellen: Erstens gab es im Nationalsozialismus den Versuch, die Definitionsmacht über Kindeswohl staatlichen Interessen zu unterwerfen; zweitens stellt das Verhältnis Jugendamt zu Bürger ein Machtgefälle dar; drittens gibt es keine zuverlässigen Kriterien von Kindeswohl, an denen sie sich orientieren könnten; und viertens stellt das diagnostische Verfahren eine Entmündigung der Eltern dar. ...
Nimmt man das Ergebnis der Arbeit ernst, so sollte man sich nichts vormachen: Entscheidungen für Fremdunterbringungen, die vom Sozialarbeiter unabhängig vom Willen der Beteiligten getroffen werden, sind im Grunde genommen keine Entscheidungen zum Kindeswohl, sondern Entscheidungen zur Abwehr von Gefährdungen des Kindes. Und dieser Unterschied ist nicht so gering, wie man vielleicht annehmen mag. ...
Quelle: Diplomarbeit "Eine Untersuchung der Bedingungen für Kindeswohl" 3/2000
Freiheit für/durch die Schulen am 20./21. September 2008 auf Schloß Freudenberg, Wiesbaden
Samstag um 19.30 Uhr: Vortrag “Freiheit für die Schulen” von Ingo Krampen
Sonntag Seminar 9 Uhr bis 13 Uhr mit Beitrag “Freiheit durch die Schulen” von Kurt Wilhelmi

Bei diesem Treffen haben wir Ingo Krampen zu Gast. Er ist Mitbegründer von effe, dem Europäischen Forum für Freiheit im Bildungswesen. Das effe konnte u.a. dazu beitragen, daß in einer Reihe von Ländern die Schulgesetze freiheitlicher gestaltet wurden. Ingo Krampen wird aus dieser Arbeit berichten und in seinem Vortrag “Freiheit für die Schulen” auch die ideellen Gründe dieser Arbeit beleuchten:

- Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit die Schulen frei arbeiten können?
- Wie nähern wir uns diesem Ziel, wie können wir die Sache anpacken, welche Möglichkeiten der Mitwirkung gibt es?

Am Sonntag im Seminar wird Kurt Wilhelmi mit dem Beitrag “Freiheit durch die Schulen” die Frage beleuchten, welche Impulse von freien Schulen und Hochschulen ausgehen können, welche Rolle sie für die zukünftige Gestaltung der Gesellschaft spielen.

Information + Anmeldung: Regine Radke, Tel./Fax 03643-494146
Quelle: http://www.omnibus.org/240.html


Buch: Bindung stärkt - Emotionale Sicherheit für Ihr Kind - der beste Start ins Leben
Die Natur hat vorgesorgt: Das Bedürfnis des Kindes nach Geborgenheit, emotionaler Sicherheit und zuverlässigem Kontakt ist ein biologisch verankertes Grundbedürfnis, das mit einem ebenfalls verankerten “intuitiven Elternprogramm” verknüpft ist. Doch viel zu oft lassen sich Eltern von äußeren Einflüssen verunsichern, statt ihrem Gefühl zu vertrauen. Dieses Buch stärkt ihre ureigene Kompetenz und zeigt ihnen, wie sie kindliche Signale besser wahrnehmen, verstehen und feinfühlig auf sie reagieren können.
1. Auflage 2008, 160 Seiten, Broschur
ISBN: 9783466345212, EUR 14,95
Quelle: Kösel-Verlag
Anm: Angesichts solcher Erkenntnisse oder auch derer von Dr. Neufeld ("Unsere Kinder brauchen uns") bleibt es völlig unverständlich, warum die aktuelle Bildungspolitik Ganztagsprogramme für pädagogisch wertvoll vorgibt, statt gerade heraus, wie in Finnland, sich zu Wahlfreiheit und Elternengagement zu bekennen.

29. August 2008

Schulversagen ... ist das Versagen der Schulpolitik, nicht der Schüler.

Erfahrungsbericht
Arge Krefeld behindert Schulbildung von Hartz IV Kindern
Quelle: pr-sozial am 26.08.2008


Konturen eines Bildungsregimes - Die kommerzielle Umgestaltung von Wissensinstitutionen macht Bildung zur Ware
Es tut sich was in der Bildung. Der PISA- Schock trug und trägt zu einer großen Transformation des deutschen Bildungssystems bei. Die Dimensionen dieser Umwälzung sind nicht zu unterschätzen. Bildung ist jetzt offiziell das, was durch Tests gemessen werden kann. Es geht darum, sein Kreuzchen an der richtigen Stelle zu machen. ...
Quelle: TeacherNews am 27.08.2008
Schulversagen ist hausgemacht
Immer mehr Schüler leiden an Leistungsängsten und Aggressionen. Andere Ursachen, gleiche Symptome: Kleine Prinzen sind ebenso betroffen wie Kinder aus sozial schwachen Familien. ...
Quelle: Focus Online am 23.08.2008 mit sehr interessanten Kommentaren
Schulschwänzer: CDU will Eltern bestrafen
Eltern, die nicht für den regelmäßigen Schulbesuch ihrer Kinder sorgen, sollen künftig mit Bußgeldern sowie Zwangsmaßnahmen dazu gebracht werden, ihre Kinder wieder zum Unterricht zu schicken.
- Vorstellbar sei etwa, die Eltern zu gemeinnütziger Arbeit an den Schulen zu verpflichten. Das fordert der CDU-Schulpolitiker Sascha Steuer. Gestern stellte der Politiker das Fünf-Punkte-Programm gegen Schulschwänzen in Berlin vor. ...
Quelle: Berliner Morgenpost am 23.08.2008
Kommentar: Solche Pläne disqualifizieren jeden Bildungspolitiker und belegen, dass sie pädagogisch keinerlei Plan haben.

23. August 2008

Bund ins Boot: Mit bundesweitem Recht auf Bildung weg vom kleinstaatlichen Schulzwang

Von J. Edel für Schulbildung in Familieninitiative e.V.

Bundeskanzlerin Merkel hat längst verstanden, dass mit Bildung Politik zu machen ist. Vielleicht hat sie sogar begriffen, dass etwas grundsätzlich anders werden muss für unsere Kinder. Jedenfalls ist sie bis zum 9. September auf "Bildungsreise" unterwegs - wenn sie auch nichts wirklich bewegen kann. Denn ihre Bildungsreise muss eine reine Showeinlage bleiben, weil der Bund wegen Föderalismusbestimmungen keinerlei Kompetenz und Mitsprache bei der Bildung im Schulalter hat. Schon anders sieht es drumherum bei Hochschulbildung und Frühförderung aus. Dort können vom Bund milliardenschwere Subventionen und zentrale Vorgaben einfließen, wie z.B. für das Kinderkrippenprogramm einer ambitionierten Ministerin von der Leyen. Für den wesentliche Bereich der Bildung im Schulalter müssen die Regenten in Berlin bislang ohnmächtig zusehen, was in den einzelnen Bundesländern betrieben wird, um die Halbwertszeit des Bildungsverfalls auszudehnen.
Und doch: Verantwortung für Bildung geht alle an. Kinder, Eltern für ihre Kinder, Kommunen und Länder für ihre Landesbewohner und eben auch die Spitze des Staatswesens für alle seine Bürger, auch für die minderjährigen, noch nicht Wahlberechtigten.
Der den Ländern übergeordnete Bund hat momentan zwar keinen Einfluß auf das Schulbildungswesen, jedoch hätte er ausgesprochen hohe faktische Kompetenz, richtungsweisend einzugreifen und Verbesserungen bundesweit, quasi mit einem Schlag, durchzusetzen. Und natürlich ist sein Interesse an Einfluß hoch, denn die Jugendlichen von gestern werden die Politik heute mitbestimmen. Der Bund muss also ins Boot.
Hierzu ist es notwendig, das Natur- und Menschenrecht auf Bildung und die auch staatliche Verantwortung dafür auf Bundesebene zu verankern. Nur so kann der Staat mit gutem Recht bundesweit Einfluß auch auf das so entscheidende Bildungswesen im Schulalter nehmen. Der Begriff "Bildung" muss als Überbegriff zum Unterbegriff "Schule" verstanden werden. Der Teilbereich "Schulwesen" darf nicht länger die einzig mögliche Assoziation für Bildung im Schulalter bleiben. Es müssen dann auch außerschulische Modelle zur Erlangung adäquater Schulbildung gefördert werden können. Das Schulwesen der Länder bleibt allerdings die erprobte und prädestinierte Bildungsoption für junge Menschen. Selbst die den Ländern zugeordnete Schulpflicht kann dabei unverändert belassen bleiben, solange, wie in allen anderen Staaten, freizügig von den Ausnahmeregelungen Gebrauch gemacht würde. Bildung allgemein, inklusive alle ihrer Angebote und Spielarten, ließe sich so vom Teilbereich "Schule" auf der Länderseite als eines der möglichen Angebote für das Recht auf Bildung sauber trennen. Der Bund kann auf diese Weise die verschiedenen Bildungsprogramme wie auch die Schulprogramme auf Länderebene nach bestem Vermögen fördern, ohne die Kompetenz der Bundesländer für das Schulwesen anzutasten.  Darüber hinaus kann der Bund im Gegenzug aber auch den Weg freimachen für außerschulische Bildungsprogramme, z.B. zur Erlangung der Hochschulreife. Wir brauchen jetzt eine Reform für moderne, ambitionierte Bildung, notfalls mit einer revolutionären Weisungskompetenz des Bundes und seiner Kanzlerin.

15. August 2008

Bildungsharakiri in Deutschland: "Man kann es eben nicht allen recht machen"

Sie sind eine gesplittete Familie. Mittlerweile. Wie so viele Familien. Wegen des deutschen Schulsystems. Sie ist mit ihrem Kind in England. Er bleibt aus verschiedenen Gründen vorerst in Deutschland. Und wie so oft sind weder Religion noch Freiheitsverlangen die Motive auf der Suche nach schulfreien Bildungsformen. Es sind mal wieder die individuellen Lernvoraussetzungen eines jungen Menschen, der im 0815-System nicht klar kommen kann, ja, darunter leiden muss(te). Es geht schlicht um das Wohl eines Schutzbefohlenen, das im deutschen Dickicht gesetzlicher Bestimmungen keine Chance hat. Daher beruft sich Familie Schießer* in Punkto "Schulbildung in Familieninitiative" nicht auf Elternrechte, sondern auf das Recht des Kindes auf Bildung, Gesundheit und Gleichbehandlung.
Sie unterrichten ihr Kind seit gut zwei Jahren selbst, d.h. seit Mitte des fünften Schuljahrs. Die damalige Situation war, dass Sohn J. sich nachts erbrach, ständig über Kopfschmerzen klagte und nicht in die Schule gehen mochte. Die äußere Situation war die, dass er trotz ehemaliger Gymnasialzulassung mittlerweile in der Hauptschule um ein ausreichend in den sprachlichen Fächern kämpfte und dort für seine Interessen weder bei Kindern noch Lehrkräften Widerhall fand. Mehrere daraufhin durchgeführte IQ-Tests deuteten auf ein sehr inhomogenes Begabungsprofil bei J. hin. Die Schule schien seit Beginn der Schulzeit auf Fähigkeiten aufzubauen, die der Junge bis unter die Debilitätsgrenze schlecht konnte, anstatt seine Begabungen zu nutzen und auszubilden. Eklatantestes Beispiel war der Schriftspracherwerb, insbesondere betroffen war aber auch Englisch bzw. Fremdsprachen. Die unvermeidliche sechs in Englisch war einer der Hauptgründe, weshalb J. von der Realschule auf die Hauptschule überwechselte. Die Fremdsprachen waren der Grund, weshalb er nicht auf dem Gymnasium angemeldet wurde; und in Mathematik (wo er laut IQ-Test große Stärken hat) lernte J. im Wesentlichen, die Dinge so anzugehen, wie er es NICHT konnte - mit dem paradoxen Effekt, dass er Dinge umso weniger konnte, je mehr sie in der Schule geübt wurden. Ein  Gutachten des zuständigen Landesarztes, dem Chefarzt der Kinderpsychiatrie Würzburg, besagt im Klartext, dass das betreffende Kind überdurchschnittlich intelligent und legasthen sei, die Schule es wegen der ständigen Misserfolgserlebnisse krank (Depression, Schulangst) gemacht habe, dass es außer einer Legasthenietherapie eine hinreichend individuelle Förderung im Unterricht benötige und ohne diese die soziale Integration auf Dauer gefährdet sei. Dem Jungen nach sei im Gespräch mit dem leitenden Psychologen der Klinik, also ohne Beisein der Eltern, bestätigt worden, dass familiärer Unterricht o.k. sei und dass im Zusammenarbeit mit den zuständigen Schulbehörden zu klären sei, ob Hausunterricht eine Lösungsmöglichkeit sein könnte. Daraufhin entstanden drei Protokolle über Gespräche mit der zuständigen Sprengelschule, aus denen ersichtlich wird, dass man dort ein über die bisherigen Gepflogenheiten (die J, krank machten!) hinausgehendes Eingehen auf J´s Schwierigkeiten weder für notwendig noch für machbar hält. Der Junge sei erstens gar nicht versetzungsgefährdet und zweitens sei man dafür auch nicht ausgebildet.  Die Förderlehrerin formulierte es so: Basiskompetenzen auf der Hauptschule seien nicht, lesen, schreiben, Mathematik und Englisch zu lernen, sondern überhaupt da zu sein, pünktlich zu sein und die Sachen dabei zu haben. Die Schulleitung akzeptierte das Gutachten als Entschuldigung und erarbeitete zusammen mit der städtischen Schulpsychologin und dem Leiter des Schulamtes ein Modell, wonach J. Schüler der Schule blieb, seine Mutter ihn im vormittags leer stehenden Tagesstättenraum unterrichte und er nur an 8 Wochenstunden (Sport, Werken u.ä.) im Klassenverband teilnahm. Dies hatte jedoch nur zwei Wochen Bestand, danach intervenierte die höhere Schulbehörde und untersagte das Modell kategorisch, ohne auf Einwände einzugehen. Die Schule hätte die Verantwortung, die Kinder zu unterrichten; das Gutachten besage nicht, dass J. nicht in die Schule könne, und wenn Vormünder anderes wollten, müssten sie ein anderes ärztliches Gutachten beibringen. Darauf entspann sich ein Briefwechsel zwischen der Familie und den Behörden. Die Eltern erklärten sinngemäß, dass es schön wäre, wenn die Schule die Verantwortung für die bisherige Unterrichtung von J. übernehmen würde und dass sie J´s Legasthenie für so angeboren hielten wie den Asthmaanfall eines Erdbeerallergikers. Er sei seit dem zweiten Schuljahr unzählige Male medizinisch, psychologisch und heilpädagogisch getestet worden, ohne dass etwas anderes feststellbar gewesen sei als ein sehr inhomogenes Begabungsprofil. Es sei zufällig so, dass der derzeitige Lehrplan ständig auf J´s Schwächen aufbaue anstatt seine Stärken zu Fertigkeiten zu entwickeln und zum Erwerb von Grundfähigkeiten wie Lesen, Schreiben, Rechnen und Englisch zu nutzen. Dies führe dazu, dass er durch die Schulzeit in einer ständigen Mischung aus Über- und Unterforderung gleite, er werde gelobt für Dinge, die er seit Jahren könne und mühe sich vergeblich ab mit anderem; im Bestreben, die unmittelbaren Arbeitsaufträge zu erfüllen, entwickele er Kompensationsstrategien, die leider für den Erwerb der eigentlich angestrebten Fertigkeiten nutzlos bis kontraproduktiv seien, mit dem Erfolg, dass nach anfänglich akzeptablen oder sogar guten Zensuren das Ganze wie ein Kartenhaus zusammenbräche. Alles, was das Kind auf diese Weise lerne, sei, dass Erfolg und Misserfolg für es nicht kontrollierbar sei. Die Schwächen von J. seien nach ärztlichen Aussagen nicht medizinisch relevant, weil sie das tägliche Leben nicht behinderten. Dass sie das Lernen nach Schulkonzept effektiv verhindern, könnten Ärzte nicht feststellen, da sie Krankheiten und keine Lernvoraussetzungen für die jeweils aktuellen Lehrkonzepte prüfen. Die Eltern wiesen darauf hin, in die Schule ein gesundes, intelligentes, gut sozialisiertes, fleißiges, interessiertes, gebildetes, gesättigtes, ausgetobtes, adäquat gekleidetes und nicht durch zu viel Fernsehkonsum abgelenktes Kind gegeben zu haben und nach gut vier Jahren ein krankes, verzweifeltes Kind, das nicht lesen und schreiben könne, keine Chance habe, englisch zu lernen und selbst in Mathematik einiges, das Stoff des ersten Schuljahres ist, nicht verstanden habe, was nur nicht bemerkt oder ernst genommen würde, weil sehr gute anderweitige Fertigkeiten dies kaschierten, zurückbekommen. Solange die Schule kein Unterrichtskonzept vorlegen würde, das in Zukunft nicht am Kind vorbei unterrichtete, würden seine Eltern sein Fernbleiben vom Unterricht als entschuldigt betrachten. Die Antworten der Behörden waren lakonisch, dass dies keine Entschuldigung für das Fernhalten vom Unterricht sei und sie als Eltern die Pflicht hätten, J. in die Schule zu schicken. 
Im Herbst 2007 kam es zu einem Ordnungswidrigkeitsprozess. Die Eltern argumentierten, J. hätte zu Beginn des familiären Lernens eine Detektivgeschichte für das zweite Schuljahr nicht mit Verständnis lesen können, mittlerweile läse er altersgemäße Romane; und ob es bei uns strafbar sei, seinem Kind das Lesen beizubringen. Die Verhandlung wurde vertagt und die Verfahren gegen Schießers dann im Frühjahr 2008 eingestellt. Die Schulbehörde jedoch beantragte bei der Stadt Schulzwang. Diese berief sich dann nicht auf den Schulzwangartikel (§118 BayEUG), sondern auf §119 BayEUG, wonach unerlaubtes Fernhalten von der Schule als Ordnungswidrigkeit gilt, und drohte den Eltern wegen einer Ordnungswidrigkeit 2000 Euro Zwangsgeld an, wenn J. nicht wieder in die Schule ginge. Da sich die Familie zu etwa dieser Zeit auch einer Verhandlung vor dem Familiengericht unterziehen mußte, ging J. also ca. drei Wochen vor Weihnachten noch mal in die Schule. Er sollte in die sechste Klasse, denn man hatte ihn sitzen lassen. Er habe ja im Schuljahr 2006/07 keine Leistung gezeigt. Zeitgleich meldeten Mutter und Kind sich ab und packten die Koffer nach England, wo sie bis heute wohnen. Vater und Mann blieb in Deutschland, um das Haus zu hüten, Steuern zu zahlen und um Ansprechpartner für die erwachsene Tochter zu bleiben, die nach ihrem Abi gerade ein soziales Jahr macht. Was endgültig sein wird, wissen sie nicht - nach ihrer Niederlage vor dem Verwaltungsgericht peilen sie eher ein englisches GCSE als einen deutschen externen Abschluss an. Nach fünf Jahren Residenz im U.K. könnten sie die britische Staatsbürgerschaft beantragen - falls die Erziehung in einer deutschen Schule als unabdingbare Voraussetzung für die Integration in die deutsche Gesellschaft gehalten wird!
Rechtlich berufen sie sich auf das Recht des Kindes auf Bildung ("eine Grundbildung ist nötig zur Teilhabe an der Gesellschaft") und auf Gleichbehandlung ("andere Kinder dürfen mit dem staatlich geplanten "Lernangebot" lernen"). Vielleicht könnten sie noch "körperliche Unversehrtheit" mit rein nehmen. Die Kernfrage ist: Hat der Staat das Recht, ein Kind in einen Lehrgang zu zwingen, der prinzipiell ungeeignet ist, es das lernen zu lassen, was dadurch gelehrt werden soll? Und welche Möglichkeiten haben dann Eltern und Kinder bei uns, obige Grundrechte des Kindes sicherzustellen? Ist die Anwesenheitspflicht in einer deutschen Schule wichtiger als das Recht des Kindes, lesen, schreiben, englisch und Mathematik zu lernen? Diese Fragen hinderten das Gericht nicht daran, die Familie mit Phrasen und Pauschalantworten aus alten, religiösen Fällen abzuspeisen, anstatt sich mit den Argumenten zu befassen.
Halten wir fest: Lehrer haben an unseren Schulen nicht die Aufgabe, Kindern etwas beizubringen, sondern den Lehrplan in Szene zu setzen und allerlei Arbeitsaufträge gemäß Lehrplan zu erteilen, deren Bearbeitung beurteilt wird. Ob das Kind tragfähige Strategien entwickelt, um die Aufgaben zu erfüllen, ist irrelevant; es wird auch nicht nachgeforscht, weshalb Kinder bestimmte Fehler machen oder weshalb sie scheitern. Lehrer haben quasi von Berufs wegen autistisch zu sein: ihr Unterricht richtet sich an niemanden, und die Bewertung folgt formalen Kriterien, wobei die Lehrkraft in etwa eine Normalverteilung um Befriedigend herum legt. Der Bodensatz wird dann nach unten weitergereicht (Nicht-Versetzung, tiefere Schulform). Scheitern wird so institutionalisiert. Das Versagen wird den Kindern zugeschrieben und nicht dem System, das unterschiedliche  Begabungsprofile nicht immer über den Lehrplan bekommt und dann schlicht inkompatibel ist.
Wie anfangs angedeutet, sind schulische Inkompatibilitäten gar nicht selten. Beispielsweise sei hier nur kurz der Fall einer Psychologiestudentin erwähnt, die tadellos lesen und schreiben konnte. Sie hatte aber noch als Erwachsene nicht die Fertigkeiten, die das Kultusministerium heute per Lehrplan zur Voraussetzung für das Erlernen des Lesens und Schreibens macht. Diese Studentin war auch im englischen Schulunterricht gescheitert, hatte das Lesen dann aber daheim in familiärer Unterrichtung lernen dürfen. In Deutschland dagegen, und mittlerweile nur hier, haben Lehrplangestalter und Lehrkräfte das Recht, im Rahmen "Gleichen Unterricht für Alle" Kinder in Lehrgänge zu zwängen, die prinzipiell ungeeignet sind, sie das lernen zu lassen, was dadurch gelehrt werden soll. Der Originalton des bayerischen Staatssekretärs im Kultusministerium dazu: Man kann es eben nicht allen Recht machen.
* Namen von der Redaktion geändert
(c) Schulbildung in Familieninitiative e.V.

Familien, Kinder und Jugendliche #35

Alles für das Kindeswohl
Seelenäußerungen der 5 Gorber-Töchter im Heim
(in das sie gegen ihren und ihrer Eltern Willen verbracht wurden) ...
Zwei der Mädchen zur Frage eines weiteren Verbleibs im Heim:
„Wir kommen uns vor wie ein Vogel in einem Käfig - nicht einmal einem goldenen, sondern einem aus Messing."
„Mich hält hier nichts!! Ich will nach Hause!!!"
Der Ausruf sei einem Vulkanausbruch gleichgekommen; sie habe mit einer solchen Heftigkeit gesprochen, die man diesem zarten Mädchen nicht zugetraut hatte.
Eine Schwester von ihr beklagt:
„Wir haben den Eindruck, dass es bei den ganzen Maßnahmen nicht um das Kindeswohl geht; die meinen, unser Kindeswohl sei erfüllt, wenn unsere Familie zerschlagen wird! Die wollen, dass Mutti und Papa seelisch zermürbt werden ..."
Mit den Tränen kämpfend sagte eine der über 10-jährigen Töchter:
„Dass ich aus dem Kinderheim raus will, nach Hause, und der Richter soll sich mit der Entscheidung beeilen. ... wir wollen nach Hause, und der Richter soll dafür mal ins Kinderheim gesteckt werden, dass er mal das Gefühl dafür bekommt, was das ist, wenn man im Kinderheim sein muss!"
Quelle: Medrum am 01.08.2008


Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel antwortete auf die Frage der Mitbürgerin Angelika Kraus im Juni 2008 folgendes:
Verstöße Deutscher Jugendämter gegen Menschenrechte
Sehr geehrte Frau Kraus,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Vor dem Hintergrund der spektakulären Fälle von Kindesvernachlässigung und -misshandlung, die in jüngster Zeit bekannt geworden sind, sind die Jugendämter zu Recht besonders aufmerksam. Wenn das Jugendamt ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut nimmt, greift es zu einer der letzten Möglichkeiten, um Minderjährige zu schützen. Damit leisteten die Ämter gefährdeten Kindern "erste Hilfe" in einer akuten Notsituation.
Zu Diskriminierungen durch Träger der öffentlichen Jugendhilfe kam es dabei nur in einigen wenigen Fällen. Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) hat sich intensiv mit den Petitionen an den EU-Petitionsausschuss befasst. Die Befürchtung, dass die Petitionen auf ein grundlegendes Problem hindeuten, hat sich erfreulicherweise nicht bestätigt.
Die Europäische Kommission hat nach den Anhörungen keine Veranlassung gesehen, aktiv zu werden. Das lässt den Schluss zu, dass die Petitionen Einzelfälle betreffen, bei denen schwierige Trennungs- und Scheidungssituationen ein hohes Konfliktpotenzial hervorbringen – ein Konfliktpotential, das sich auch gegen die Mitarbeiter der Jugendämter richtet.
Der Umgang mit hochstrittigen Trennungssituationen von Eltern erfordert ein großes Maß an Kompetenz und Professionalität. Deshalb fördert das BMFSFJ derzeit ein Modellprojekt, mit dem Hilfestellungen für die Beratungspraxis bei schwierigen Trennungs- und Scheidungssituationen entwickelt werden. Das zeigt einmal mehr, dass die Sorgen und Probleme von Eltern und Kindern ernst genommen werden. Daher sehen wir für den Gesetzgeber keinen Handlungsbedarf bezüglich der Bamberger Erklärung.
Es steht außer Frage, dass die Jugendämter mit ihren Fachkräften Familien in vielen schwierigen und komplexen Situationen echte Hilfe leisten – zum Schutz und zum Wohl der Kinder.
Quelle: http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/16992
Vom Petitionsausschuß der Europäischen Kommission hörte man auf Nachfrage am 13.08.2008 Folgendes:
"Noch vor der Sommerpause kam das Deutsche Jugendamt im Petitionsausschuß unter heftige Kritik. Es ist ein Bericht erstellt worden und die Kommission versicherte uns, den Bann von Homeschooling beim nächsten Treffen mit den deutschen Vertretungen auf die Tagesordnung zu setzen." (Kathy Sinnott, EU-Parlament)
Original: "In the petitions committee before the summer the jugendamt came under severe criticism. A report is being produced and the commision assured us that they would bring the ban on homeschooling up at there next meeting with the German authorities." (Kathy Sinnott, EU-Parlament)
Quelle: Email-Netzwerk

25. Juli 2008

Familien, Kinder und Jugendliche

Familienrechner: Fair geht anders - Was der Staat uns aus den Taschen zieht.
Die Familienarmut in Deutschland nimmt kontinuierlich zu. Der «Kinderreport Deutschland 2007» des Deutschen Kinderhilfswerks berichtet, dass sich seit Einführung des Arbeitslosengeldes II im Jahre 2005 die Zahl der auf Sozialhilfe angewiesenen Jungen und Mädchen auf mehr als 2,5 Millionen verdoppelt hat. War 1965 nur jedes 75. Kind unter sieben Jahren auf Sozialhilfe angewiesen, ist es im Jahr 2008 jedes sechste Kind – und das bei einer Halbierung der Kinderzahl seit 1965. Doch der Staat reagiert auf diese dramatische Entwicklung mit ungeeigneten Maßnahmen statt den Familien das Geld zu gewähren, das ihnen zusteht. ...
Der Netzwerk-Rechner zeigt auf:
· dass alle Eltern mit Kindern im Haushalt mehr „Netto" haben,
· die Höhe des  „Kindergeldes", das nach Abzug der gesetzlich vorgeschriebenen Steuerrückerstattung übrig bleibt (Zeile „verbleibendes Kindergeld"),
· den Geldbetrag, den der Staat den Familien noch erstatten kann, ehe er aus anderen Steuerquellen „Zuschüsse" finanzieren müsste.
Quelle und Interaktion: Familiennetzwerk hier


Sorgerecht - Sendungstipp
Am Montag, den 28.7. um 21.15 Uhr läuft im Bayerischen Fernsehen ein Beitrag über die jugendamtsgeschädigte Familie Rimmel aus Erlangen in der Sendung „Geld und Leben“.
Familie Busekros in Erlangen, selbst einst im Visier eines ausschreitenden Jugendamts, kennt Familie Rimmel eigenen Angaben zufolge inzwischen gut und leiden mit ihnen. Die 1 ½ jährige Tochter/Enkeltochter ist seit ca. 1 Jahr weggenommen. Drangsaliert wird die Familie schon mehrere Jahre, seit die Eltern der jetzigen Mutter einmal das Jugendamt um Hilfe baten. Bei ihnen waren / sind – wie einst bei Busekros' – Dr. Schanda (Klinikum Nürnberg Nord), JA-Mitarbeiterin Heppel, Verfahrenspflegerin Schmid und neu der Gutachter Prof. Spangler am Werke.
Familien in Gefahr - Kinder in Not
Wie Gutachter, Richter, Jugendämter und Verfahrenspfleger unsere Familien zerstören
Jedes Jahr werden in Deutschland rd. 210.000 Ehen geschieden, erleben 170.000 Kinder den Zerfall ihrer Familien. Diese Zahlen ergeben sich aus einem statistisch erfassten Zeitraum von zehn Jahren (1996 - 2006). In dieser Zeitspanne erfolgten insgesamt 2,1 Millionen Scheidungen. 1,7 Mio Kinder müssen sich in zerrütteten, kaputten Familien zurecht finden - eine alarmierende Zahl. Sie lässt nur ahnen, wie viel Leid, Verzweiflung, Not und Armut sich dahinter verbergen. ...
Quelle: http://www.moehnle.eu/themen/familie.htm

6. Juli 2008

Interessante Links #32

Der Schule Gefängnis vorziehen
Im hessischen Archfeld weigert sich ein Elternpaar seit neun Jahren, seine Kinder in die Schule zu geben. Es unterrichtet sie aus religiösen Gründen selbst. Mit Klassenstufen, Schulbüchern, Stundenplan, Hausaufgaben und Ferien. Deshalb wurden beide jetzt zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. ...
Der 15-jährige Jonathan wird dann schon auf dem Weg zu seiner Lehrstelle sein, einem renommierten Tischlereibetrieb in der Region. Er hat vor einigen Wochen seinen Realschulabschluss an der örtlichen Schule gemacht. Den konnten ihm seine Eltern nicht bieten. Also ging Jonathan ein halbes Jahr in die zehnte Klasse und schloss mit einem Durchschnitt von 1,1 als Klassenbester ab. Seine Schulleiterin sagt, er sei „sehr intelligent“ und „absolut geeignet, das Abitur abzulegen“. Nach dem halben Jahr hatte er aber erst mal genug von der Schule: „So manche Stunden habe ich dort als Zeitverschwendung gesehen“, sagt er leise. ... 12 Fotos, Forum und Umfrage
Quelle: Welt Online am 29.06.2008


Eltern hinter Gittern
Immer wieder ist zu sehen, dass Deutschland eine Gesetzgebung besitzt, die mit keinem anderen Land der Welt vergleichbar ist. Medizinische Lebensrettende Maßnahmen werden nicht gesetzlich verankert, dafür gibt es aber Dinge wie die Schulpflicht. Viele andere Länder Europa dagegen, haben nicht nur ein besseres Gesundheitssystem, sondern auch eine Bildungspflicht. Das hört sich erstmal nach keinem Unterschied an, ist aber für viele eine Frage zwischen Gefängnis und Freiheit. ... Sehr interessantes Forum
Quelle: Schul-Kritik.de am 19.06.2008
Familie: Verfolgungswelle in Deutschland
Fast jedes Mittel ist den deutschen Behörden allmählich recht: Zwangshypotheken in Sachsen, "legale" Kindesentführung mit 20 Einsatzkräften in Baden-Württemberg und weitere Fälle (wir berichteten auf Wunsch der Familien nicht): Hauptsache deutsche Kinder gehen in die Schulen derer vom Staat. ...
Quelle: bildungsfreiheit.org am 20.06.2008
"Freiheit macht Kinder klug!" (Anm.: statt "Schule macht frei")
Michael Sappir, 19, ist Israeli und gründete mit 14 Jahren eine eigene Schule: "Sudbury School Jerusalem". Dort entscheiden alleine die Kinder, was sie tun wollen. Inzwischen lebt Sappir in Deutschland und ist ein gefragter Berater für viele Schulgründungs-Initiativen. Ein (ziemlich cooles) Interview. ...
Quelle: Tagesspiegel am 29.06.2008
Bildungspolitik: Bildung ist ein privates Gut
Wie Planwirtschaft unser Schulwesen ruiniert ...
So mag es Schüler geben, denen mit einer Ganztagsschule geholfen ist, weil sie so in eine angenehmere Lernatmosphäre versetzt werden als bei ihren vier Geschwistern zu Hause in der Einzimmerwohnung. Andererseits, warum sollten leistungsstarke Schüler, die besser selbständig lernen, nicht mehr zu Hause arbeiten können? Kindern, die aus irgendwelchen Gründen Angst haben, in die Schule zu gehen, oder an Lernstörungen leiden, wäre vielleicht mit Einzelunterricht besser geholfen. Lernbehinderten sowie hochbegabten Kindern nützt es nichts, wenn sie zusammen auf eine Schule gehen müssen. Musikalisch begabten Kindern kann eine musikbetonte Schule eher fördern, religiöse Familien wissen ihre Kinder vielleicht in konfessionellen Schulen besser aufgehoben. ...
Quelle: ef am 02.07.2008

Flucht - Auswandern - Verfolgung

Die FAZ läd Auswanderer dazu ein, an auswandern@faz.de den wichtigsten Grund für die Auswanderung zu schreiben und ein Foto zu schicken. Es wäre gut, wenn viele Homeschoolauswanderer hinschrieben!
Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung


Neubronners Auswanderungsgrund: "Unsere Kinder haben sich in der Schule nicht wohlgefühlt und wollen lieber frei und eigenständig ohne Schule lernen. Wir haben jahrelang vergeblich versucht, Bildungsfreiheit für unsere Kinder zu erreichen, wie sie im gesamten entwickelten Ausland und in allen Ländern der EU inklusive Schweiz möglich ist ... In Deutschland wird der 1938 eingeführte Schulzwang zunehmend rigide durchgesetzt, während in allen anderen Ländern der Trend zu einer größeren Bildungsvielfalt und vermehrtem Freilernen geht. Wir wurden mit hohen Zwangsgeldern und Erzwingungshaft bedroht, man schickte uns den Gerichtsvollzieher ins Haus, um die Zwangsgelder zu pfänden, und sperrte unsere sämtlichen Konten. Zusätzlich stand nach einem skandalösen Urteil des Bundesgerichtshof die Gefahr eines teilweisen Sorgerechtsentzuges im Raum. Daraufhin leben wir seit Januar 2007 im Ausland und haben derzeit in Frankreich ein neues Zuhause gefunden.
Wir würden lieber heute als morgen in unsere Heimat, zu unseren Verwandten und Freunden etc. zurückkehren und tun alles dafür, damit Bildungsfreiheit endlich auch in Deutschland möglich wird. Uns sind zahlreiche andere Familien bekannt, die Deutschland aus demselben Grund verlassen. Die meisten sind allerdings schlauer als wir und gehen, noch bevor ihre Kinder schulpflichtig werden. Gerade die Bildungselite lässt sich nicht dazu zwingen, ihre Kinder in einem überholten Bildungssystem verkümmern zu lassen, während ringsumher die freie Bildung, weil sie im Informationszeitalter angemessen ist, blüht und gedeiht. Solange die deutschen Behörden am "German Schulzwang" festhalten, wird auch der Brain Drain weitergehen."

Auswanderung als letzter Ausweg, um dem Zwangssystem der Schulpflicht zu entgehen?
Zwangsgeld - Gerichtsvollzieher - Pfändung - Kontensperrung - Erzwingungshaft - Sorgerechtsentzug
Deutsche Behörden arbeiten gründlich, hieß es früher oft. Das tun sie auch heute noch, zumindest wenn es zum Beispiel darum geht, die Schulpflicht durchzusetzen. Der Fall Dudek mit der Verurteilung der Eltern zu 3-monatigen Gefängnisstrafen ist kein Novum. Vor ihm machte 2006 ein anderer Fall Schlagzeilen: Der Fall Neubronner. ...
Quelle: Medrum am 02.07.2008

21. Juni 2008

Familien, Kinder und Jugendliche

Schulgesetze: Instrumente gesellschaftlicher Bevormundung (I)
Inhalt: Die Familie ist Lebenskeimzelle und Grundstruktur überlebensfähiger Gesellschaften - Von der Demokratie zur Demokratur - Demokratur oder Familie? - Volksschulerfahrungen - Nichts zu machen? - Familien stehen zusammen - Eltern stehen auf - Totalitäre Freiheit–(k)ein Widerspruch? - Wenn Freiheit gleichzeitig Zwang bedeutet–Orwellsches Neusprech - Ungeheure Kosten entstehen
Der Leidensdruck nimmt täglich zu, doch ist er noch zu gering, als dass der Aufschrei in der Öffentlichkeit vernehmbar wäre. Selbst wo er hörbar ist, wird er gerne verkannt, von Lehrern, von Behörden, von den Medien im Allgemeinen nicht zu sprechen. Dabei wäre es doch Aufgabe der Medien, solche Leidenszeichen aufzugreifen, den Ursachen nachzufragen und sich für gangbare Alternativen zu interessieren. ...
Wer schützt die Familie vor behördlicher Willkür? Wer schützt engagierte Eltern davor, für ihre Arbeit kriminalisiert zu werden? Wenn Schulgesetzte als Instrumente der Bevormundung missbraucht werden, wenn Recht auf Bildung Schulzwang bedeuten, werden Bildungsfreiheit und –rechte, Elternpflichten und -rechte zu leeren Worthülsen. ...
Quelle: Readers Edition (CH) am 18.06.2008


Medienkonsum: Wie Kinder dadurch den Realitätsbezug verlieren
"Kinder, die ihre Zeit in Medienwelten verbringen, versäumen das reale Leben", warnt der Hamburger Therapeut Georg Romer (im abgedruckten Interview).
Quelle: Die Zeit am 12.06.2008
Anmerkung: Wir warnen: Kinder, die ihre Zeit in Schulen verbringen, versäumen das reale Leben! :-)
Kinderärzte: Datenschutz lockern
«Es muss eine Lockerung des Datenschutzes im Interesse des Kindeswohles geben», so die Forderung von Dr. Wolfram Hartmann gegenüber der Osnabrücker Zeitung. Die Mediziner sollten die Möglichkeit erhalten - ohne vorher die Eltern zu fragen - Helfer einzuschalten. Auch sollten alle Neugeborene von Mitarbeitern des Jugendamtes oder des Gesundheitsamtes aufgesucht werden, um Risikostrukturen rechtzeitig zu erkennen und den Familien niedrigschwellige Hilfen anzubieten. In Extremfällen müsste ein Kind aus der Familie herausgenommen werden. Denn laut Dr. Hartmann seien Kinder kein Besitztum der Eltern, sondern Persönlichkeiten mit eigenständigen Rechten.
Quelle: Osnabrücker Zeitung am 17.06.2008
Anmerkung: Wenn Sie noch der Meinung sind, dass Kinder ein Recht auf ihre Eltern haben, schreiben Sie doch an dr.w.hartmann-kreuztal(@)t-online.de .

14. Juni 2008

Familie und Kinder

Jugendämter entziehen immer öfter das Sorgerecht ...
tagesschau.de: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes stieg die Zahl der Fälle von Sorgerechtsentzug von 2004 bis 2006 um 22 Prozent. Wie erklären Sie sich einen derart deutlichen Anstieg?
Rauschenbach: Es gibt zwei Erklärungsmöglichkeiten: Zum einen haben die Probleme zugenommen. Zum anderen hat die Sensibilität für die Probleme zugenommen. Ich glaube, es ist eine Mischung aus beidem. Hinzu kommt, dass sich die Gesetzeslage zum Oktober 2005 geändert hat. Mit Paragraph 8a des Achten Sozialgesetzbuches ist der staatliche Schutzauftrag als Aufgabe der Jugendämter und der freien Träger konkretisiert worden. Damit ist auch deren Verantwortung gewachsen, einzugreifen. Ich wage deshalb die Prognose, dass die Zahlen für 2007 und 2008 noch höher ausfallen werden.
Infografik Sorgerechtsentzug  Rund 9600 Eltern verloren 2006 das Sorgerecht für ihre Kinder. 1000 Kinder mehr als noch 2005
...
tagesschau.de: Herrscht unter Jugendamtsmitarbeitern, angesichts des hohen medialen Interesses an Missbrauchsfällen, Angst davor zu spät einzugreifen?

Rauschenbach: Sicher. Wir verlagern im Moment die Entscheidung auf den einzelnen Mitarbeiter bzw. das einzelne Jugendamt, ohne dass wir ihnen angemessene Unterstützung bieten. Ich habe die große Sorge, dass bewährte und gute Mitarbeiter diese Verantwortung nicht mehr tragen wollen. Und dass dann in der Folge weniger geschultes Personen eingesetzt wird. Wir brauchen einfach gut ausgebildetes und qualifiziertes Personal. Aber vor allem fehlt den Jugendämtern die öffentliche Unterstützung. Eher wird das Jugendamt angeklagt, anstatt dass man fragt, wie muss man das Jugendamt ausstatten, damit es diesem Anspruch gerecht werden kann.
Quelle: Tageschau.de am 07.06.2008


Familienpolitik. SPD beschließt Aktionsplan gegen Kinderarmut.
Quelle: Die Welt am 09.06.2008
Anmerkung dazu von www.familientrends.de: In dem Plan stellt die SPD 10 Handlungsansätze zur Bekämpfung der Kinderarmut vor. Im Kern laufen sie darauf hinaus, die Erziehung von Kleinkindern in zu staatlichen Eltern-Kind-Zentren ausgebauten Kitas unter Aufsicht der Jugendämter zu konzentrieren. Zuvor sollen die Jugendämter zu Dienstleistern ausgebaut werden. In diesen "Zentren" (Uns ist übrigens schon eine gute Abkürzung für diese Zentren eingefallen, die, da sie sehr böse Assoziationen weckt, wir aber lieber nicht nennen wollen.) sollen die Kleinen dann aber ein kostenloses Mittagessen erhalten. ...
Jugendämter sollen Problemfamilien unangemeldet kontrollieren
Mehr Schutz für Kinder vor Gewalt und Vernachlässigung: Die Richtlinien für Jugendämter sollen deutlich verschärft werden. Auch unangemeldet sollen die Mitarbeiter künftig in Problemfamilien erscheinen, wenn es Anhaltspunkte für Kindesmisshandlung oder Vernachlässigung gibt. ...
Die Ministerpräsidenten und Merkel wollen auch den Datenaustausch zwischen den Ländern zum Kinderschutz ausweiten. Unter dem Motto "Datenschutz darf Kinderschutz nicht behindern" soll bundesweit sichergestellt werden, dass bei einem Wohnwechsel dem neuen Jugendamt alle für die Kinder- und Jugendhilfe nötigen Informationen übermittelt werden. ...
Quelle: Spiegel am 12.06.2008
Film-Hinweis
Ein Vater kämpft um seine Kinder ( 09.06.2008 um 00:00 Uhr in der ARD ).
Dazu die Email von Herrn Peter Briody:
Sehr geehrte Damen und Herren
„... das Gesetz ist ein Esel“, sagte Mr. Bumble in „Oliver Twist“.
Dass die Iren mit ihrem Rechtsystem auch zu kämpfen haben, erkennt man in dem Film
Dies ist eine Film-Version einer wahren Geschichte, des erfolgreichen Wegs zum irischen Verfassungsgericht.  Das Original, in English, hat den Titel "Evelyn", den Namen des ältesten Kindes.
Der Unterscheid zu Deutschland ist, dass die Deutschen noch zusätzlich mit einem Pseudo-Justiz kämpfen müssen, die zwar auch ein Esel ist, aber die Rechtsbeugung grundsätzlich nicht verfolgt. Mann kann spekulieren, ob in einer äquivalenten Situation in Deutschland der Kampf ebenfalls erfolgreich gewesen wäre - gegen ein korruptes Jugendamt und seine Komplizen in der Justiz.
Die Iren sind zu beneiden: Sie haben nur den Esel zu bekämpfen.
Mit freundlichen Grüßen peter briody
(Herr Briody ist Ire und war Richter bei der Royal Air Force.

6. Juni 2008

Die Spitzen des Eisbergs namens Schulzwang

Zeitgleich mit den Vorgängen bei Calw im Schwarzwald (BW) um Familie Landahl (wir berichteten) gab es noch einen anderen, bislang unbekannten Fall in BW, bei dem vereinte staatliche Macht einer Familie die Kinder entzieht. Motiv: Der Deutsche Schulzwang! Hintergrund: Pilotmodell "Erleichterte" familiengerichtliche Maßnahmen gegen Schulverweigerer. Der Unterschied zu Landahls: Die betroffene Familie konnte sich nicht vorher ins Ausland retten.
Lesen Sie hier die zeitlich geordneten Einzelberichte:

H.B. am 09.05.2008: Soeben rief uns Vater G. aus ... an, dass ihm und seiner Frau im Januar 6 ihrer 9 Kinder weggenommen worden seien. Es handelt sich um eine gläubige Familie, deren Mutter während der letzten Schwangerschaft eine starke Schwangerschafts- Diabetes entwickelt hatte, durch die sie sich auch psychisch verändert hatte und sich in eine psychiatrische Klinik begeben musste. Seit der Entbindung (März 08) ist sie diesbezüglich wieder gesund. Jedoch hatten die Behörden im Januar die Situation ausgenutzt und- als der Vater sie in der Klinik besuchte- mit 30 Polizeibeamten und 10 Einsatzfahrzeugen die 6 minderjährigen Kinder zwischen 3 und 17 Jahren zu Hause abgeholt und in Heime verbracht. Dieser Akt der Barbarei wurde damit begründet, dass die Mutter ja psychisch krank sei und die Kinder nicht versorgen könne, der Vater alleine sei überfordert, Schlagwort „Kindeswohlgefährdung“.
Dass es sehr viel mit dem Hausunterricht , der bisher geduldet wurde, zu tun hat, zeigt die Äußerung des Richters, dass die Familie die Kinder wieder bekomme, sobald die Mutter sich psychiatrisch begutachten lassen habe und die Schulanmeldung der Kinder vorliege.
In 4 Wochen soll eine Verhandlung stattfinden. Ein erfahrener Anwalt aus Stuttgart steht der Familie bei.
Die älteren Töchter brachten es fertig, eine gemeinsame Unterbringung zumindest der 4 Kleineren durchzusetzen. Es gibt noch 2 erwachsene Kinder, und das Neugeborene ist noch bei den Eltern. Regelmäßige Kontakte finden statt.
Den weggenommenen Kindern geht es relativ gut, denn sie haben laut Vater von Haus aus ein fröhliches und starkes Wesen und festes Gottvertrauen. Der Kleinste (3) wurde 5-mal zum Psychiater gebracht, auch die anderen mussten sich testen lassen, angeblich mit positivem Ergebnis.
Die Mutter ist natürlich sehr traurig, macht sich Vorwürfe und hat wenig Kraft (welcher Mutter ginge es anders?).

P.B. am 17.05.2008: ... Am 05.01.2008, mit einem massiven Aufgebot an Polizisten ( 30 Stück ), nahm das Landratsamt Bodenseekreis 6 Kinder fest und steckte sie in Heime ( übrig blieben zwei Volljährige und ein Säugling ).
Heute um 06:30 Uhr liefen die zwei ältesten ( 17 bzw. 14 ) der herausgenommenen Mädchen davon und liefen die 20 km auf Inlinern nach Hause. Als eine Heim-Erzieherin gegen 12:30 von den zwei undankbaren Ausreißerinnen erfuhr, drohte sie mit der Polizei, falls die Mädchen bis 18:30 Uhr nicht zurück ins Heim kehren würden. Die Familie ließ den Termin verstreichen. Gegen 21:30 Uhr tauchten 3  MitarbeiterInnen des JA, mit Polizeibegleitung, auf. Nach einer kurzen Verhandlung stimmte das JA zu, dass die Mädchen bis kommenden Mittwoch – in Erwartung einer Gerichtsverhandlung - zu Hause bleiben dürfen. ...

H.B. am 18.05.2008: Wir waren am Do mit P.B. und Frau in ... und haben die Familie besucht. Der Anwalt Dr. ... will erst einmal ohne Öffentlichkeit die Verhandlung der nächsten Instanz in Freiburg durchführen. Die familiäre Situation ist verständlicherweise sehr angespannt.

H.B. am 02.06.2008: Die beiden ältesten weggenommenen Kinder der G.s, Sara und Priska (17 und fast 15), sind gestern mit dem Fahrrad die 20 km (ohne Erlaubnis der Behörden) nach Hause gefahren, um die Eltern und verbliebenen Geschwister zu besuchen. Danach wollten sie zurückradeln. (Beim letzten Weglaufen, welches auch das erste seit der Wegnahme war, drohte ihnen das Jugendamt, beim nächsten Mal müssten die Eltern den Polizeieinsatz zahlen.) Bei der Rückfahrt stürzte Priska schwer und schlug sich Zähne aus. Darauf kehrten beide zu den Eltern zurück. Der Vater informierte die Behörden, die die sofortige Rückkehr verlangten. Die Eltern erklärten, dass die Kinder unter diesen Umständen erstmal nicht kommen könnten und zu Hause übernachten würden. Gegen Mitternacht erschienen 20 Polizisten und brachten die beiden erstmal ins Krankenhaus, wo es hieß, man könne nichts für Priska tun. Dann ging es weiter ins Heim.
Frau G. berichtete schon vorher, dass die Kinder sehr unter Heimweh litten. Die Kindeswohlgefährdung durch die Behörden ist inzwischen so offensichtlich, dass eine baldige Heimkehr aller Kinder dringend geboten erscheint, damit nicht noch etwas Schlimmeres passiert.
Ein Verdacht auf mögliche Gefährdung des Kindeswohls bei den Eltern reicht nicht zum Einsperren der Kinder, zumal sie deutlich und übereinstimmend sagen, sie wollen heim. Auch haben, um in den Strukturen des Jugendamtes zu denken, die Eltern die ursprüngliche Bedingung längst erfüllt: Die Mutter ist genesen und aus dem Krankenhaus entlassen (schon im Februar). Auch die später aufgestellten Bedingungen sind annähernd erfüllt: Die Schulanmeldungen liegen vor, Gutachter (allerdings selbst gesuchte) werden gerade kontaktiert. Auch informieren die Eltern stets „brav“ die Behörden über den Verbleib der aus eigenem Antrieb weggelaufenen Kinder. Was muss noch geschehen?

P.B. am 02.06.2008: Ich bin soeben vom Vater über den Vorfall informiert. In erster Linie habe ich den Vater gebeten, einen Bericht über den Vorfall sofort an das Gericht zu schicken. Ansonsten wird man sagen, dass die Familie das Kind geschlagen hat. Zum Glück gibt es einen Zeugen.

P.B. am 03.06.2008: Zum Glück waren Priscas Zähne nicht ernsthaft verletzt. (Das Kind trägt eine Spange). ...

Dieser noch unaufgelöste Fall zeigt wieder deutlich, welches Macht- und Willkürpotential die gegenwärtige Praxis der Jugendämter in Zusammenarbeit mit Schulleitern, Polizei und Justiz bereits hat, vor allem in Bayern und seit Ende 2007 in Baden-Württemberg und Sachsen. Das plötzlich massive Auftreten der unionsregierten Behörden nach jeweils langer Zeit der Duldung von Homeschoolern muss seine Ursachen haben. Es darf spekuliert werden. Vielleicht spielt hier die GWG (Gesellschaft wissenschaftlicher Gerichtspsychologie) mit Hauptsitz in München eine Rolle. Jedenfalls ist sie maßgeblich involviert (siehe erster Artikel unten unter "Familie und Kinder"), wie Verknüpfungen über manchmal merkwürdig standardisierte Gutachten belegen. Zum Gesamtkontext gehört dann sicherlich auch der Bericht der Journalistin Hummel vom 18.3.2008 (FAZ, Seite 3) und die kürzlich über AP verbreitete Statistik, dass die Sorgerechtsentzüge bundesweit um das doppelte gegenüber der konstanten Zahl vor 2006 zugenommen haben. Auffällig sind dabei besondere Orte in Bayern. Die Novelle zu §1666 BGB, die gerade unter dem Titel "Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen" in 2. und 3. Lesung vom Bundestag verabschiedet wurde, hat unserer jahrelangen Beobachtung nach ebenfalls mit der bislang unrechten Rechtspraxis in Bayern zu tun. Das neue Gesetz wurde überall mit den tragischen Fällen elterlicher Kindstötung verteidigt, obwohl die Behörden in diesen Fällen alle Möglichkeiten zum Eingriff gehabt hätten. Der Gesetzentwurf wurde aber aus anderen Gründen in Bayern entwickelt und die Initiative ging von dort aus. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte das Bayrische Justizministerium angemahnt, ungerechtfertigte Sorgerechtsverfahren insoweit zu beschleunigen, dass betroffene Kinder schnellstmöglich wieder in ihre Familien zurück könnten. Nun werden die Verfahren zwar beschleunigt (Der anhaltende Druck wird z.B. durch über 400 anhängige EU-Petitionen deutlich), nur leider an der falschen Stelle, nämlich zu Beginn der Verfahren für weitere Inobhutnahmen. Durch die Novelle gelang es mitunter, Eltern zur Not sogar ohne jedes ärztliches Gutachten die Kinder entziehen zu können, wenn z.B. das Jugendamt oder ein Pädagoge gegen die Einschätzung der Eltern für sie eine bessere Förderung in einer bestimmten Einrichtung, Kita oder Schule befindet (per Gutachten einer Pädagogin oder Sozialpädagogin).
Zufällig oder vielleicht auch ganz gezielt (Hinweise liegen dafür vor) sind nun Familien betroffen, die alternative, d.h. schulfreie Bildungskonzepte präferieren. So treffen die ersten, "erleichterten" Sorgerechtsentzüge im Rahmen von Pilotprojekten in Bayern, BW und Sachsen auch einige Familien mit Kindern, die (teilweise oder vollständig) ohne Schule zu Hause lernen. Ein solches Bildungskonzept (Homeschooling-Modell) möchte der Freistaat (bestärkt durch zwei gequält erscheinende Verfassungsgerichtsbeschlüsse) wegen des herrschenden Schulbesuchszwangs gerne als Elternversagen ansehen. Im Herbst 2007 erging ein schulministeriales Schreiben an alle Schulbehörden und Schulleiter/-innen von Bayern, in dem eindringlich auf die politische Sicht bezüglich Schulabsenz aufmerksam gemacht und also auch im Falle pädagogisch begründeter Schulabsenz sofortige Meldung an Jugendamt und Justiz eingefordert wird. Hier verbinden sich dann zwei bayerische Initiativen. Die eine geht vorgeblich gegen Eltern wie die von Kevin und soll offensichtlich Eltern treffen, die sich nicht durch das staatliche Bildungsangebot "Schulbesuch" abspeisen lassen wollen. Die andere richtet sich vordergründig gegen Schulverweigerer und trifft in Wirklichkeit so genannte "Homeschooler" (Freilerner, Hochbegabte, ADHSler, Legastheniker, Behinderte, Mehrsprachige etc.). Die Rechtfertigung für jedes neue Gesetz und das staatliche Durchgreifen gelingt somit problemlos, obwohl tatsächlich diese neuen "Schulsystemdeserteure" erledigt werden sollen, wie die stete ministeriale Erwähnung der beiden oben genannten Verfassungsgerichtsbeschlüsse und deren Studium beweisen. Schnell zogen diese "Lösungen" Kreise nach Baden-Württemberg und in andere unionsregierte Bundesländer. In diesem Zusammenhang sei auch an Hamburg erinnert, wo nach "Sophie" und einer mit Homeschooling auffällig gewordenen Lehrerfamilie der (implizit ohnehin bestehende) "Schulzwang" gesetzlich verankert wurde.

Familien und Kinder

Warum bayerische Richter immer wieder denselben Gutachter bestellten
Verquickung von Gerichten und Gutachterfirma beschäftigt das Justizministerium - Kritiker fürchten Monopolstellung - "Gefahr der Kumpanei" ...
Schon seit Jahren steht die GWG in der Kritik. Mehrmals haben sich der Bayerische Landtag und das Justizministerium mit Beschwerden über die GWG auseinandersetzen müssen. Zumeist handelte es sich um strittige familiengerichtliche Verfahren, bei denen es vor allem um das Sorgerecht der Kinder ging. In dem Schreiben der Justizministerin heißt es, die Beschwerdeführer warfen den Gutachtern der GWG einseitiges, unwissenschaftliches oder zu kostenintensives Vorgehen vor. ...
Quelle: Welt am 2.06.02008


Mehr Bildung - gluecklichere Kinder und Jugendliche?
- UEberraschende Ergebnisse des UNICEF Berichtes
Der aktuelle UNICEF-Bericht zur Lage der Kinder in Deutschland ueberrascht nicht nur mit seiner in offiziellen Studien (und der politischen Praxis) selten geworden Einschaetzung zum Stellenwert von Eltern bei der kindlichen Entwicklung (vgl. HBF 26.05.08). Nicht weniger lesenswert ist das Urteil ueber die Moeglichkeiten des Bildungssystems, Kindern bei der Entwicklung zu einer stabilen und sozialen Persoenlichkeit zu helfen. Unter diesem Blickwinkel betrachtet, liefern gerade die Spitzenreiter der PISA-Bildungsstudien (z.B. Finnland oder Kanada) und die Krippen-Vorzeigelaender heilsam ernuechternde Ergebnisse.
Quelle: Heidelberger Büro für Familienfragen und soziale Sicherheit (HBF) vom 2.06.2008
Kinderarmut
„Die Politik tut nichts“
Die Bundesregierung kümmert sich zu wenig um die Probleme armer Kinder, kritisiert Wolfram Hartmann vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte. ...
Hartmann: Viele Eltern können Grundbedürfnisse ihrer Kinder in puncto Ernährung und Bewegung nicht erfüllen, sie geben aber auch zu wenig Anregungen. Diese Kinder haben häufig ein niedriges Selbstwertgefühl, neigen zu Depressionen und fühlen sich benachteiligt. In der Schule fallen sie oft durch aggressives Verhalten auf. ...
Quelle: Focus am 01.06.2008
Familiennetzwerk spricht von Entrechtung der Eltern.
Der Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren, der Ausbau der behördlichen Kinder- und Jugendhilfe sowie zunehmende Sorgerechtsentzüge trügen Züge einer zunehmenden Entrechtung von Eltern, so Maria Steuer. ...
Quelle: factum-magazin am 03.06.2008

4. Mai 2008

Familien und Kinder - Novelle §1666 BGB

Aufgrund der Mail- und Faxaktion von letzter Woche zur Novelle des §1666 BGB hat es viele beschwichtigende (meist standardisierte) Antworten von Bundestagsabgeordneten gegeben. Im Gegenzug hier ein Beispiel eines Nachhakens:

Sehr geehrte Frau Lambrecht,
vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 25.04.2008 zur Novelle der §§1666ff BGB. 
Soweit Sie ausführen, sind mir die Hintergründe für den Gesetzesentwurf bestens bekannt (und das Gesetz damit natürlich auch verständlich).
Was ich aber beanstande ist Folgendes:

1. Mit den Erleichterungen wird weiterer Willkür Tor und Tür geöffnet. Willkür, mit der man schon ohne dieses Gesetz genug zu kämpfen hat, wenn es um Eingriffe in das elterliche Sorgerechts geht (Ich rede aus der Erfahrung vielfältiger Beobachtung von Fällen).

2. Ihnen ist bei den Erläuterungen zum Gesetz offensichtlich entgangen, dass es rechtlich bereits reichlich Gelegenheit gibt, in verschiedener Weise vorzubeugen und in das Sorgerecht der Eltern einzugreifen. Das steht sogar in den Erläuterungen zum Gesetz. Gesetzliche Änderungen zur Beschleunigung der Verfahren führen also eher zu Irrtümern. Verbesserung zum Wohl der Familien ergäbe daher bestenfalls nur mehr Unabhängigkeit und eine personell bessere Ausstattung der Instanzen.

3. Vor allem scheinen Sie nicht durchschaut zu haben, dass auch die letzte Konsequenz, der Sorgerechtsentzug nun aufgrund eines einfachen Gutachtens eines Lehrers oder eines Mitarbeiters des Jugendamtes durchgeführt werden kann!! Ein etwas objektiveres Gutachten eines Arztes/Psychiaters mit entsprechenden Testungen ist nun überhaupt nicht mehr nötig.

4. Das neue Gesetz vernachlässigt in unzumutbarer Weise, klar die Maßstäbe für "Kindeswohl" bzw. seine Gefährdung zu definieren. Wo sind die Grenzen für Kindeswohlgefährdung??? In Anlehnung an internationale Maßstäbe kann es z.B. bloße oder besonders begründete Verweigerung eines Schulbesuchs NICHT sein. In keinem Land der Welt sonst gibt es Schulbesuchszwang, denn es werden vielfältige Bildungsalternativen akzeptiert. (Ich würde Sie eingehend darüber informieren können, wenn Sie wollten).

5. Mit dem neuen Gesetz wird in einzigartiger Weise die Durchsetzung der Schulpflicht auf Bundesgesetzebene genannt, wo sie wegen der Länderkompetenz keinesfalls hingehört. Das neue Gesetz wurde also auf Kompetenzüberschreitung hin NICHT überprüft und steht so im Konflikt mit dem Gesetzgeber auf Länderebene, der das Recht und die Möglichkeit behalten sollte, die Schulpflicht z.B. als Bildungspflicht für Eltern zu begreifen und verschiedene Möglichkeiten des Bildungserwerbs OHNE oder mit eingeschränktem Schulbesuch zu entwickeln.

Alles in allem haben Sie mich durch Ihr Schreiben in keiner Weise darüber hinwegtäuschen können, dass mit dem neuen Gesetz nun nicht auch härtere Eingriffe "erleichtert" stattfinden können. Eindeutige Grenzen für Kindeswohl und dessen Gefährdung hätten das neue Gesetz gut und unspektakulär werden lassen. So wie es jetzt formuliert und erklärt wird, kann dem jugendamtlichen Missbrauch (und den gibt es in Deutschland in einzigartiger Weise) und dem unterstellenden Irrtum von Lehrern und Nachbarn nicht besser Einhalt geboten werden. Theoretisch kann nun jeder herkommen und Sie, statt Sie als Freund und Nachbar zu beraten, anzeigen, weil Sie aufgrund Ihrer Reisetätigkeit und Ihres außerfamiliären Engagement im Bundestag ihr Kind vernachlässigen. Man könnte behaupten, Ihr Kind könnte in einer Wochenkrippe besser "gefördert" werden und das Gutachten eines befreundeten Pädagogen reichte aus, Ihr Kind der Obhut des Jugendamtes zu übergeben. Bitte lesen Sie hierzu die versteckten Details und Auslassungen im Gesetzentwurf genau nach. Für mich bleibt das ganze Ding ein zum Papiertiger getarnter Wolf im Schafspelz, der in der Öffentlichkeit mit einem (lange vorbereiteten) Lügenkorsett fein gemacht wurde - ganz bewusst oder unwissend.

Über eine dialogische, in der Sache durchdachte Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen,
Jan Edel

Leserechos

1. Sehr geehrter Herr Edel, angesichts des neuen Kinderschutzgesetzes stellt sich mir die Frage, ob nicht bei allen zuständigen Jugendämtern der Bundestagsabgeordneten mit Kindern der gutachterliche Antrag gestellt werden sollte, den Bundestagsabgeordneten das Personensorgerecht an den Kinder wegen zu häufiger Abwesenheit des jeweiligen Elternteils bei Sitzungen im Bundestag zu entziehen. Die Kindessorge dieser Abgeordneten muss jedenfalls bezweifelt werden. Wäre es Ihnen möglich, die Abgeordneten mit Kindern ausfindig zu machen, damit wir sie auf den bevorstehenden Entzug der Personensorge nach § 1666 und gemäß dem soeben verabschiedeten Gesetz (Kinderförderungsgesetz) aufmerksam machen können. Die notwendigen Gutachten können ja Sie oder ich jederzeit verfassen, ggf. sogar als „Mustergutachten“.  Mit besten Grüßen F.R.


2. Hallo Herr Edel, danke für Ihre Arbeit und Ihre Infos. In dem Absatz "In Zukunft ist kein "elterliches Versagen" ... heißt es später ...Sondern der Staat legt vom Zeitpunkt der Geburt an fest, ... Vor Jahren schon wurden in den USA Schwangere zwangsweise in Kliniken gebracht, wenn sie äußerten den ärztlich verordneten Kaiserschnitt abzulehnen und eine natürliche Geburt versuchen wollten. Was ist mit zwangsweiser Schwangeren-"Vorsorge" (Vorsorge ist hier in Anführungsstrichen weil bei Vorsorge bei Hebammen keine Frau jedesmal vaginal untersucht wird, bzw. nur auf Wunsch der Frau, bei Frauenärzten schon, die Praxis muß sich ja rentieren. Wie viele Frauen nach der "Untersuchung" beim Frauenarzt = Rumgefingere im Muttermund ins Krankenhaus wegen Blutungen eingeliefert werden ...) Was ist mit Impfungen und der chemischen Keule der Kinder-Pharmadealer? Dieser Olaf Scholz (auch kinderlos wie Zypries und Schavan) hat doch vor Jahren sich verplappert als er sagte, sie wollen die Hoheit über den Kinderbetten!!! Dieses Land wird von irren Volksverrätern regiert. Ich kann nur noch dieses Land verlassen. Wann zeigen endlich mal Eltern diese Behörden an wegen Kinderarbeit (täglich 6- 9 Stunden Beschäftigung mit Schulunterricht und Hausaufgaben) und Nötigung (Psychodruck für Kinder), anstatt ihren Kindern chemische Drogen zu geben, damit diese in dieses menschenverachtende System eine Weile weiter hinein passen bis sie zusammenbrechen. Ich kann nur bestätigen, daß seit meine Kinder nicht mehr in die öffentliche Schule gehen, sie zufrieden und ausgeglichen sind und häusliche Pflichten erledigen sie mit Freude und von selbst. Die Kinder waren von der Schule nur platt und ausgebrannt. Jawohl, das kapiere ich jetzt erst. Das was die Herren und Damen Lehrer für sich in Anspruch nehmen, das ausgebrannt sein, das geht unseren Kindern genau so. Die Schule trägt den Unfrieden in die Familien, damit wir uns nun nicht einmal mehr wehren sollen nun dieses Gesetz. Diese Behörden-Leute können nun ja auch argumentieren, die Eltern beeinflußen ihre Kinder gegen Schule also zum "Schutz" der Kinder weg von solchen Eltern. Da ist natürlich Mißbrauch Tor und Tür geöffnet und der Beamte hat immer recht. Ich ekele mich regelrecht vor solchen Beamten und Politiker. Viele Grüße J. L.
3. Hallo, nur ganz kurz, wenn sich Ute aus Rostock mit uns-wohnen ja auch Nähe Rostock in Verbindung setzen möchte, würde ich mich freuen, wenn Ihr unsere email bzw. Tel.Nr. .. weiterleitet bzw. uns Utes mitteilt, wir machen ja auch bald wieder-am 7.6. ein Treffen in Rostock, was für sie vielleicht interessant wäre..Liebe Grüße und vielen vielen Dank für Eure Arbeit!!!!