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14. November 2008

Bildungsnetzwerker im Austausch

Sie kennen das bestimmt: "Wir nehmen die Anliegen unserer Bürger sehr ernst" oder "Leider sind wir hier auf Bundesebene nicht zuständig" oder "... bat mich, Ihnen auf Ihr Schreiben zu antworten".
Oft ohne jeglicher innerer Auseinandersetzung mit ihren Bittschreiben und Argumenten werden Tausende engagierte Menschen von Volksvertretern und Organisationsvertretern schlicht abserviert. Die folgenden Auszüge solcher Briefwechseln sind interessante Beispiele dafür, die über die einfache Abwicklung hinaus gehen..


Konversationsversuche mit Schulfunktionären
Sehr geehrte Frau Ministerin, anlässlich des von Ihnen vorbereiteten Bildungsgipfels möchten wir mit vielen anderen betroffenen Familien auf eine Besonderheit des deutschen Schulsystems hinweisen, die in der öffentlichen Debatte um die Schulmisere bisher zu wenig Berücksichtigung findet: In Deutschland wird die Schulpflicht seit 1938 als Schulzwang aufgefasst, der keine Bildungsalternativen zulässt. Dieses Instrument, bei dem alle Kinder und Jugendlichen dem Zwang zur physischen Anwesenheit in einem Schulgebäude unterliegen, trägt modernen Bildungserfordernissen in einer Informationsgesellschaft nicht mehr Rechnung und verhindert durch das staatliche Bildungsmonopol die notwendige schnelle Wandlung der Bildungsangebote.
In sämtlichen anderen europäischen Ländern und fast allen entwickelten Staaten weltweit (!) steht (Anm.: oft im Rahmen einer allgemeinen Schulpflicht) Schülern neben den privaten Schulen auch die Möglichkeit des „Distance Learning“ oder Freien Lernens mit Hilfe von Fernschulen und „Umbrella Schools“ zu Gebote. Diese Möglichkeit ist besonders angesichts zunehmend verlangter Mobilität für viele Familien wichtig. Deutsche Kinder haben diese Option aber nur, wenn sie im Ausland leben, prominent  (siehe Brüder Kaulitz von der Jugendband Tokio Hotel) oder schulisch bereits vollkommen gescheitert (Flex-Fernschule in Baden-Württemberg oder Web-Individualschule in Bochum, Erfolgsquote 100 %) sind.
Eine Erweiterung des Bildungsangebotes in Deutschland um diese modifizierte Form der Schulpflichterfüllung würde nicht nur diesen Familien helfen, die derzeit leider meist gezwungen sind, wie wir (die Erstunterzeichner Familie Neubronner) ins Ausland abzuwandern. Sie würde auch einen gesunden Konkurrenzdruck erzeugen und so mithelfen, unsere Schulen schnell zu Orten zu machen, an denen gut und gerne gelernt wird. Ein Monopol hat noch nie zur Qualitätserhöhung beigetragen.
Die hervorragenden Ergebnisse des Freilernens für Lernen und Sozialisation können anhand zahlreicher Studien aus verschiedenen Ländern (außer Deutschland) eindeutig belegt werden. Die ungerechtfertigte Kriminalisierung des Freilernens führt nicht zu einem Eindämmen dieser erfolgreichen Lernform, sondern zu einer Abwanderung der an dieser Lernform interessierten Familien ins Ausland. 
Wir haben den Eindruck, dass der Widerstand der Landesbehörden hauptsächlich auf Unkenntnis über die internationale Lage und unhaltbare Vorurteile über die Folgen einer Legalisierung zurückgeht. Dies möchten wir gern ändern und bitten Sie daher, uns anlässlich des Bildungsgipfels und im Vorfeld die Möglichkeit dazu zu geben. Wir freuen uns auf Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen (NBF mit fast 800 Online-Unterzeichnern)
Aus der Antwort: Frau Dr. Schavan hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Die Verfassung der BRD, das Grundgesetz, bestimmt in Art. 7 Abs. 1, dass das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates steht. Hierauf läßt sich die allgemeine Schulpflicht (Anm.: gemeint wird natürlich ein absoluter, autoritärer Schulzwang) zurückführen. ..
Im Übrigen wird das Thema Homeschooling nicht gGegenstand des Bildungsgipfels sein. Weder die Länder noch die Bundesregierung sehen einen Bedarf, die bestehende Rechtslage zu ändern. Mit freundlichen Grüßen, ...
Quelle: Netzwerk Bildungsfreiheit hier
Austausch um die Unterstützung der Legalisierung von Homeschooling-Modellen
W.S.: "Liebe Frau R., danke für Ihr Schreiben. Es spricht einiges für Ihre Gedanken, aber leider auch einiges dagegen.
In den USA wurde ich zufälligerweise selbst Zeuge der Schattenseite dieser Idee: ich traf dort auf Kinder, die dank "Homeschooling" im Alter von 14 noch nicht mal im Zahlenraum bis 20 rechnen und einfache Dinge schreiben konnten. Und die den religiösen Absurditäten Ihrer Eltern schutzlos und ohne Korrektiv von außen ausgeliefert waren! Diese Kinder sind für ihr ganzes Leben intensivst geschädigt.
So sehr wir liberales Gedankengut und die persönliche Freiheit schätzen, das Schutzbedürfnis von Kindern ist auch ein hohes Gut, das es zu berücksichtigen gilt. Was ist, wenn mangels Schulpflicht alkoholisierte Eltern Ihre Kinder vor dem Fernseher versauern lassen, offiziell dagegen "schulen" nach dem Motto "Education by TV"? Was ist, wenn religiös fanatische Eltern anstatt wissenschaftlicher Grundtatsachen Märchen von "heiligen" Kriegen und den Freuden der Märtyrer im Paradies predigen, wenn sie von Elfenkräfte, von jungfräulichen Gottesmüttern und anderem esoterischen Unsinn lehren, wenn sie die Minderwertigkeit von Frauen und Homosexuellen, Angst vor der Hölle, Kadavergehorsam gegenüber "Gott" und seinen Stellvertretern, die Existenz von Thetanen und anderen selbsternannten Heiligkeiten postulieren? Dann sind diese Kinder in Ihrer geistigen Gesundheit gefährdet.
Durch Schulpflicht und pädagogisch geschulten Lehrkräfte kann diese Gefahr nicht gänzlich beseitigt, aber wenigstens gemindert werden - es wird zumindest eine Grund(aus)bildung sicher gestellt. Dies konstatieren wir, auch wenn wir manche Mängel am Bildungssystem durchaus erkennen. Aber gemeinsamer Schulbesuch gibt allen das Korrektiv pluralistischer Gedanken, anderer Sichtweisen zum Vergleich.
Deswegen können wir Ihre Idee nicht unterstützen, es sei denn, Sie zeigen auf, wie es trotz Wegfall der allgemeinen Schulpflicht möglich wäre, dass alle (!) Kinder die heute mehr denn je dringend notwendige wissenschaftliche Grundbildung erhalten und trotz ihrer Beeindruckbarkeit vor religiösem Fanatismus geschützt werden können.
Für Ihre interessanten Hinweise dazu jetzt schon vielen Dank.
J.G.: Dass es Mißbräuche und schwarze Schafe natürlich überall geben kann, lässt sich nicht generell vermeiden. Aber deshalb auch alle Eltern, die ihren Kindern eine gute Bildung vermitteln, in Sippenhaft nehmen? Das Auto verbieten, weil einige betrunken damit herumfahren und andere gefährden? Dynamit verbieten, weil einige damit andere Menschen töten? Fernseher verbieten, weil etliche Eltern ihre Kinder davor versauern lassen? Die Kinder gleich nach der Geburt allen Eltern wegnehmen, weil es einige wenige gibt, die Kinder mißhandeln, mißbrauchen, töten? Du siehst, wenn eine Gesellschaft nicht absolut totalitär werden will, muß sie immer auch damit leben können, dass einige diese Freiheit mißbrauchen.
Zumindest könnte man dem insoweit begegnen, indem man dem Staat ein Aufsichtsrecht einräumt. Finden z.B. jährlich Leistungsüberprüfungen statt, dann stellt sich schnell raus ob ein Kind im Alter von 14 noch nicht den Zahlenraum bis 20 beherrscht oder ob es bisher nur vor dem Fernseher versauert ist oder ....
Wenn dieser Mißbrauch der Freiheit offenkundig wird, wird wie in Österreich z.B. die Genehmigung nicht mehr verlängert und das Kind muß wieder zur Schule. Bei gutem Willen lässt sich ein Weg finden.
D.S.: Eine Geschichte, die Du vielleicht bei der Argumentation aufnehmen kannst, ist dass es in Deutschland trotz Schulpflicht immerhin 4 Millionen Analphabeten gibt, dass div. Lernstörungen wie Legasthenie, Dyskalkulie, die ADS/ADHS Problematik gerade durch die Pflicht in einem für den Lernenden unpassenden Umfeld mit einem unpassenden Lernstil gefördert oder gar produziert werden. Man schätzt mittlerweile, dass 50 Prozent der Hochbegabten zu Bildungsverlierern gemacht werden und es gibt keine Chance, dem Dilemma zu entkommen.
Der Gruppenzwang verführt viele behütete Kinder zu Handlungen, die in einem selbstgewählten Umfeld so nicht zu befürchten wären. ..
Viele Fälle von physischer oder psysischer Mishandlung wurden durch Schulbesuch weder erkannt noch verhindert. Im Gegenteil, die Kinder, die zu Hause die Verlierer sind, werden in der Schule auch Verlierer s. Beispiel Rütli-Schule. Selbst diese Kinder bringt die Schule in der Form wie sie heute stattfindet, nicht weiter.
E.R.: Da, wo es Freiheiten gibt, gibt es leider auch Missbräuche. Das ist sozusagen der Preis der Freiheit. So gibt es jedes Jahr tausende von Toten und Verletzten, die durch den Straßenverkehr verursacht werden. Trotzdem käme niemand auf die Idee, das Autofahren gänzlich zu verbieten.
Das Rauchen verursacht durch die dadurch auftretenden Krankheiten enorme Kosten und viel Leid. Trotzdem wird das Rauchen nicht gänzlich verboten.
Zuckerhaltige Lebensmittel fördern Karies und Fettleibigkeit, trotzdem ist es nicht verboten, Süßigkeiten an Kinder zu verkaufen.
Es gibt leider Eltern, die ihre Kinder vor dem Fernseher "parken". Trotzdem würde niemand das Fernsehen verbieten.
Es gibt Mütter, die ihre Kinder nach der Geburt töten. Trotzdem würde niemand "rein vorsorglich", allen Müttern die Kinder nach der Geburt wegnehmen.
Sie sehen, diese Aufzählung ließe sich beliebig verlängern. Denn wenn alles verboten wäre, was Schaden anrichten könnte, würden wir in einem totalitären Staat leben.
Und so frage ich mich, warum ALLEN Schülern das Homeschooling verboten ist, nur weil es mutmaßlich schwarze Schafe gibt? ...
St.S.: Der übliche Unfug von Staatsgläubigen, auch wenn die Humanisten sich für Ungläubige, allein auf Wissen setzende, halten: Wenn auf den Erwachsenen "Eltern" steht, dann gibt es böse davon, wenn auf den Erwachsenen "Staat" steht, dann ist alles gut.
E.R.: Ja, da hast du leider Recht. Aber ich selbst habe auch nicht immer so "freiheitlich" gedacht, wie heute. Durch die Beschäftigung mit dem Thema Bildungsfreiheit ist bei mir ein Prozeß des Umdenkens in Gang gesetzt worden, den ich vor wenigen Jahren nicht für möglich gehalten habe und der wohl auch noch nicht abgeschlossen ist. Ich musste viele Dinge erst einmal wagen, überhaupt denken zu können. Früher hätte ich beispielsweise die neuen Nichtrauchergesetze für gut und richtig befunden. Heute halte ich sie für eine unnötige Bevormundung durch den Staat, obwohl ich Nichtraucherin bin. Das Umdenken will eben auch erst einmal gelernt sein.
J.G.: Dass der Herr S. besonders Vorbehalte gegen Gläubige hat, ist nicht verwunderlich, sein humanistischer Verband ist ja auch ganz eindeutig atheistisch positioniert. Insofern kann man ihn auch nicht als weltanschaulich neutral bezeichnen. Und gerade die doch sehr religiös motivierte Familie Dudek hat so erfolgreich Bildung zu Hause vermittelt, dass der älteste Sohn Schulbester bei seiner Abschlußprüfung wurde. ..
D.S.: Ein weiterer Hinweis wäre auch noch gut: Es gibt durchaus auch 14jährige Schüler, die nicht rechnen können, und die Zahl der funktionalen Analphabeten (kein sinn-entnehmendes Lesen), die die Schulpflciht erfüllt haben, liegt laut statistik in Deutschland bei ca. 25% für Jungen...
Und du kannst ihn auf die wichtigen Ergebnisse der Fraser-Studie verweisen, nach denen gerade Kinder aus bildungsfernen Haushalten per Homeschooling wesentlich mehr und besser lernen als ihre Kollegen, die zur Schule gehen.
W.S.: .. Grundsätzlich stimme ich Ihnen zu, es sollte in (sehr) eng begrenzten Ausnahmen von der allgemeinen Schulpflicht geben.  .. Wie wollen Sie das Korrektiv einer normalen Schulgemeinschaft sicherstellen? Wie die Pisa-Studien immer wieder belegen, ist in Deutschland die soziale Herkunft stark maßgeblich für den Bildungsgrad, weil meist eben nur gebildete Eltern die Kinder zusätzlich fördern und fordern können. Anstatt also diesen Missstand noch durch Homeschooling zu vergrößern, wäre es nicht sinnvoller, in die genau entgegengesetzte Richtung zu gehen, nämlich alle Kinder in Ganztagesschulen zu betreuen? So könnte größere Gerechtigkeit auf dem Bildungssektor hergestellt werden.
Erwachsene Menschen sollen gern das Recht auf Dummheit, auf Selbstzerstörung usw. haben, von mir aus können auch Drogen völlig freigegeben werden, unser Sozialstaat wird das überleben, so wie er auch die Alkoholiker und Raucher einigermaßen überlebt. Aber der Schutz von wehrlosen Kindern vor ihren Eltern sollte soweit möglich gewährleistet werden. Wie soll das beim Homeschooling aussehen? ..

E.R.: Zwar stellt Herr S. in seiner Mail einige Fragen, aber im Grunde ist bereits klar, dass er sich nicht überzeugen lassen wird, auch wenn ich seine Fragen noch beantworten würde. Schade.
R.G.: Ich stimme J. und K. zu. Ich habe in letzter Zeit oft gelesen (in solchen Kreisen, z.B. das neue Buch von Richard Dawkins und in Foren), es sei Kindesmisshandlung, wenn Kinder überhaupt religiös erzogen werden. Ich finde das totaler Quatsch und versuche in manchen Foren gegen diese Behauptung zu argumentieren.
D.N.: ..Und du kannst doch alles, was er schreibt widerlegen,
- die Kosten (welche Kosten verursacht Homescholing? In Canada kriegen die Eltern 1000 Dollar pro Jahr, das ist ein Sechstel der Kosten, die eingespart werden!)
- die Kopplung von Bildungserfolg an Bildungsstatus der Eltern ist bei Homeschoolern nicht größer, sondern fast weg, viel geringer als bei Schülern, schick ihm doch die Fraserstudie oder ein Diagramm aus der HSLDA-Studie)
- Kinder in Ganztagseinrichtungen haben erwiesenermaßen riesigen Stress, weil sie sich nie einfach mal zurückziehen und alleine was machen können.
- Es mag grässliche Eltern geben, aber Lehrer sind auch nicht alle hehre Lichtgestalten. Wer schützt Kinder vor denen?
- "Korrektiv einer normalen Schulgemeinschaft"? Erinnere ihn an laut Panorama 600.000 Kinder, die vom Schulstress krank werden, an das allgegenwärtige Bullying und Mobbying-Problem etc.
- Alle Länder ringsum leisten sich Bildungsfreiheit, ohne dass Schlimmes passiert. Die wirklich grässlichen Eltern wie dieser österreichsiche Vater, der seine Tochter im Keller gehalten und geschwängert hat, schicken ihre Kinder brav zur Schule - und niemandem fällt was auf.
- Es muss immer eine Balance zwischen Sicherheit und Freiheit geben, und wie all die Gräuelfälle der letzten Zeit zeugen, ist Schulzwang kein Garant für absolute Sicherheit. Der Erziehungsauftrag der Eltern ist im Grundgesetz verankert, der Staat hat ein Wächteramt, sonst nichts.
J.E.: Meine These ist, dass Schulpflicht kein Korrektiv ist, sondern weder indoktrinierende noch verwahrlosende Eltern von zerstörerischem Einfluß auf Kinder abhält. Im Gegenteil: Unser Schulzwang bringt doch durch seine Ausweglosigkeit noch viel weniger Abwechslung und neue Lernanreize mit sich, und das vielleicht sogar bald ganztägig. Schulbesuch vermittelt doch nur mehr oder meist weniger Grundwissen. Wie kann man sich von erzwungenem Schulbesuch mehr Weltwissen, Toleranz oder Empathie versprechen, wenn unter Schulkindern schon die Begriffe der eigenen Kultur, beispielsweise "Ostern", nicht mal mehr gefüllt werden können. Jedes Schulmilieu (mit seiner speziellen Sozialisation und seinen eigenen Gewalttätern) muss frei und selbstbestimmt gewählt werden dürfen. Es macht keinen Sinn, wegen verkehrsbremsender Holländer oder umweltsündender Polen auf deutschen Autobahnen die Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h zu begrenzen. Als offen Liberaler kann man auch keinen Sozialismus wollen, der die Kinder anderer, insbesondere die vielleicht verhaßten Erfolgreichen oder Frommen, zu einem für alle gleich guten oder eher gleich schlechten Tagesprogramm in Schulen zwingt. Das wäre eine fehlgeleitete, sozialistisch missbrauchte Schulpflicht und die führte nicht einmal zu ihrem beabsichtigten Nebeneffekt.
Toleranz gegenüber andersdenkenden Eltern und Freiheit für Fundamentalisten gebietet und begrenzt schon unserer Grundgesetz. Echten Mißbrauch elterlicher Rechte zu begegnen ist also keine Frage des Bildungswesens, sondern des Jugendamtes - ob für Kinder, die selbst lernen oder die, die zur Schule müssen.


Zum neuen Kinderf(ö->o)rderungsgesetz, das aus Mangel an Geld und ausbleibender emotionaler Bindung der Kinder zum Kinderverelendungsgesetz werden muss
Sehr geehrter Herr Bundespräsident Dr. Köhler, am 7. November 2008 hat der Deutsche Bundesrat dem vom Deutschen Bundestag am 26. September 2008 mit Mehrheit verabschiedeten
Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz - KiföG) zugestimmt.
Nur Ihre Unterschrift trennt dieses Gesetz noch von seinem In Kraft treten.
Die allgemein herrschende Meinung der Wissenschaft, die Prinzipien unseres Sozialstaates, die Rechtsprechung wie auch unsere Verfassung betonen übereinstimmend, dass die Erziehung und die damit einhergehende Förderung der Entwicklung der Persönlichkeit des Kindes in aller Regel am besten durch die Eltern gewährleistet ist.
Das Bundesverfassungsgericht der Bundesrepublik Deutschland betont in ständiger Rechtsprechung, dass die häusliche Erziehung der Erwerbstätigkeit gleichgestellt ist. Folglich werden die im Gesetz genannten Bedarfskriterien letztlich auf alle Eltern anzuwenden sein. Denn an Stelle der elterlichen Erziehung tritt - ab 2013 für alle Kinder ab Geburt - die öffentliche Betreuung und Erziehung, wenn es heißt:
„Ein Kind unter drei Jahren ist in einer Tageseinrichtung zu fördern, wenn die Erziehungsberechtigten einer Erwerbsarbeit nachgehen.“
Dieses Gesetz gefährdet die Zukunft unseres Volkes, weil es nicht das wirkliche Wohl des Kindes im Auge hat, das gemäß Artikel 7 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen ein Recht auf Erziehung und Betreuung durch seine eigenen Eltern und Familie hat. Es billigt das hohe Risiko einer massiven und lebenslangen Schädigung unserer Kinder. Es dient weder Eltern noch Kindern, sondern fördert aus gewissen ideologischen Gründen die kollektivistische Prägung statt der individuellen Persönlichkeitsentwicklung zu dienen.
Wird damit durch den Gesetzgeber nicht bereits der Weg bereitet, einen Anspruch des Staates auf Entzug Minderjähriger von ihren Eltern zu normieren?
Gerade in dieser Materie sollten wir Deutsche es besser wissen als andere Länder - und wie damals gilt es auch heute: Wehret den Anfängen!
Ich appelliere an Ihre Verfassungstreue und fordere Sie auf, diesem Gesetz Ihre Zustimmung zu verweigern. Mit freundlichen Grüßen (FNW)
Quelle: Familiennetzwerk
Anm.: Bitte werden auch Sie aktiv, denn hier zieht sich für unsere Kinder eine beispiellose Schlinge zu, während Ahnungslose noch naiv an Emanzipation und Chancengleichheit der Frauen denken. 
Wer begreift schon, dass es hier um ein geschickt mit den Begriffen "Kindeswohl" und "frühe Bildung" verbrämtes, aber von langer Hand geplantes (weiteres) Instrument staatlicher Macht gegen Elternrechte, Andersdenkende und Abweichler geht (kein Scherz!)?
Die Wirtschaft träumt von ganz vielen qualifizierten Müttern als zusätzliche Wirtschaftskraft und ließ sich für das Krippenvorhaben kaufen. Die politischen Kampagnen und auch Engagements auf Ministerinnenebene werden sogar schon europaweit abgestimmt (s. z.B. "Harmos", Schweiz) und können darüber hinaus bis in die USA nachverfolgt werden (z.B. Justizministerin B. Zypries erhebt in Kalifornien Beschwerde gegen die Forderungen christlich geprägter Elterninitiativen dort).
Aus dem Unterstützungsgesuch bei einer großen Lehrervertretung
Sehr geehrter Herr ... haben Sie mir knapp und klar mitgeteilt, dass Sie von Homeschooling "überhaupt nichts halten". Ich führte diesen bedauerlichen Umstand  bisher auf die weitverbreitete Uninformiertheit über die internationalen Ergebnisse des Homeschooling zurück.
Nun musste ich entdecken, dass Sie sehr wohl, und zwar seit mindestens zehn Jahren, darum wissen, dass Homeschooler viel besser abschneiden als Regelschüler. Ich zitiere (den Präsidenten Ihrer Lehrervereinigung):
Können die Deutschen von anderen nationalen Schulsystemen lernen?
Die Vereinigten Staaten
Die Eltern schimpfen auf das öffentliche Schulsystem, weil sie, so sagen sie, zweimal dafür zahlen müßten: einmal als Steuerzahler und ein zweites Mal wenn sie ihre Kinder gegen viel Geld dennoch an die Privatschulen geben müßten. Selbst Lehrer wechseln zuhauf vom öffentlichen ins private Schulsystem: nicht weil sie dort besser verdienten, sondern im Gegenteil: sie verdienen dort weniger, aber sie finden zugleich erheblich günstigere Arbeitsbedingungen vor. Darüber hinaus machen Wirtschaft, Politik, Kirchen und Verbänden - so eine Studie aus dem Jahr 1989 - mehr und mehr die Erfahrung, daß qualifizierte Leute, die sie anheuern möchten, nicht bereit sind, in Gegenden mit schlechten Schulen zu ziehen. Mehr und mehr greifen das "homeschooling" und die "Do-it-yourself"-Schule um sich: Die Eltern inszenieren Heimunterricht. In den Genuß dieser Art Bildung und dieses - mittlerweile staatlich geduldeten - Schulboykotts kommen Anfang der 90er Jahre bereits 500.000 Schüler. Und
die Ergebnisse sind eindeutig: Auch diese Kinder sind den regulär beschulten weit überlegen.
Die dort zitierte Studie ist sogar bereits fast zwanzig Jahre alt. Der Text endet mit folgendem Fazit:
1. Besonders eindrucksvoll, vor allem am US-Bildungssystem, bleibt: die Offenheit, mit der das Bildungsdesaster diskutiert wird! Diese Offenheit wünschte man sich in Deutschland.
2. Andere Nationen haben überhaupt keine Probleme mit dem Messen von schulischen Leistungen einschließlich zentraler Tests und Leistungsprüfungen. Auch diese Offenheit wünschte man sich für Deutschland.
3. Und zuletzt: Es beeindruckt, mit welcher Unverkrampftheit andere Nationen mit Fragen der Hochbegabtenförderung und der Elitebildung umgehen. Auch hier wünschte man sich in Deutschland mehr Offenheit.
... Ich freue mich auf Ihr Feedback zur Berliner Erklärung. Wir sind dabei, eine Homepage zu erstellen, bei der sämtliche Verbände, Organisationen und Schulen aller Richtungen hilfesuchenden Eltern zentral zugänglich gemacht werden - auch der Deutsche Lehrerverband sollte dazugehören! Der Vorsitzende des bayrischen Lehrerverbandes hat sich im bayrischen Rundfunk ja bereits dahingehend geäußert, dass die Legalisierung des Homeschooling in Deutschland gerade aufgrund der internatonalen Lage unausweichlich sei. Mit freundlichen Grüßen D.B.D.N
Antwort: Das gilt für die USA! Für Deutschland gibt es dafür keine Belege. Mit freundlichen Grüßen 
Sehr geehrter Herr K., herzlichen Dank für Ihre rasche Reaktion. Es gibt in Deutschland, wie Sie sehr wohl wissen, deshalb keine offiziellen Belege für den überlegenen Erfolg des Homeschooling, weil in Deutschland seit 1938 freies Lernen ohne Schule als Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat verfolgt wird und die Behörden sich bisher einer inhaltlichen Auseinandersetzung verweigern - im Gegensatz zu anderen Ländern. So wurde Homeschooling in Tschechien seit 2005 aufgrund der hervorragenden Ergebnisse einer Pilotstudie als Lernweg zugelassen, und auch aus anderen Ländern (z.B. England) gibt es Untersuchungen, die alle ein mindestens gleichwertiges Abschneiden ohne Schulbesuch lernender Kinder belegen. ...
Nur wenn sich Vertreter aller unterschiedlichen pädagogischen Ansätze zu einer gemeinsamen Lobby zusammenschließen, kann die nötige Vielfalt durchgesetzt werden. Andernfalls verliert sich die von Ihnen geforderte Konzentrierung der Lehrer auf die Vermittlung von Inhalten unter dem Übermaß von Tests und aufgrund der Leistungsblockaden über- wie unterforderter SchülerInnen. ...

7. November 2008

Jugendfürsorge: Gutachter in Robe und Richter in Weiß

Gutachter, Richter in Weiß, und Behördenmitarbeiter, vor denen die Kinder Angst bekommen
Die Rolle von Gutachtern wird besonders im Streitfall "Kinder, Sorgerecht und Jugendamt" immer wieder zum Gegenstand von Kontroversen. Im Interview in einem Film zum Thema "Jugendfürsorge" beschreibt ein Gutachter seine Rolle als die eines "Richters in Weiß" und Helfers des Gerichtes, für den Eltern ein Problem seien, die als Querulanten streiten, aber nicht sähen, wie die Kinder immer mehr Angst bekämen. ...
Quelle: Medrum am 06.11.2008


Jugendamt Skandal: Interview der Beata Pokrzeptowicz
Quelle: Goggle Video am 06.11.2008 mit vielen weiteren Beiträgen zum Deutschen Jugendamt
Jugendfürsorge live!
In Deutschland leben rund 200.000 Kinder in Heimen, Kinderdörfern und Pflegefamilien - in Österreich rund 12.000 Kinder und Jugendliche. Während Pflegeeltern pro Kind bis zu 1.800 Euro pro Monat verdienen, kostet ein Heimplatz oder Pflegeplatz in den SOS Kinderdörfern rund 5.000,- Euro pro Kind und Monat. Nur selten erhalten Eltern auch ihre Kinder zurück, wenn überhaupt Umgangskontakte erlaubt sind.
Stephan Pfeifhofer, Dokumentarfilmer und Enthüllungsjournalist, lässt keinen Akt unberührt, keine Türe verschlossen, um den wahren Beweggründen dieser Industrie auf die Spur zu kommen. Unzählige Drehorte zwischen Österreich, Deutschland, Spanien und Frankreich bestätigen die Intensität dieser Dokumentation.
Quelle und Film: http://www.xlarge.at/?page_id=351
Gegenteilige Statistiken unter: http://www.kindesraub.de/index.php?menuid=23
Weiterführende Links: www.kinderklau.net und www.kinderklau.de.vu

Rubrik konkret (Ausgabe #47)

Genug des Klagens über das Jugendamt! Laßt uns Taten sehen!

Acht juristisch vorgeschlagene Eckpunkte zur Vorgehensweise mit fehlengagiertem Jugendschutz.

Um der teilweise katastrophalen Jugendamtspraxis in Deutschland Herr zu werden, muß endlich damit angefangen werden, die inzwischen vorhandenen Erkenntnisse in konkrete Praxis umzusetzen und zu diesem Zweck zusammenzuarbeiten. Dazu folgende Eckpunkte ...

1. Geeignete Jugendämter, die sich in einzelnen Fällen durch augenfällige Rechtsverletzungen zu Lasten von Kindern, Jugendlichen und Eltern hervorgetan haben, müssen mit Amtshaftungsprozessen überzogen werden. Diese haben einen dreifachen Vorteil gegenüber den Sorgerechtsverfahren: Sie sind öffentlich statt nichtöffentlich. Sie funktionieren nach der ZPO, also nach dem Recht einander gleichgestellter Bürger, anstatt nach dem FGG, welches das Amtsermittlungsprinzip und damit die Überlegenheit des Richters in der Stoffsammlung und Beweiserhebung voraussetzt. Sie werden von Rechtschutzversicherungen gedeckt, soweit solche vorhanden sind. Amtshaftungsprozesse sind anspruchsvoll, die Erfolgsquote ist nicht berauschend, aber sie schaffen Öffentlichkeit und damit (gerade bei Kommunen als Beklagten) eine gewisse Vergleichsbereitschaft. Die Maßstäbe, an denen sich die Amtspflicht orientiert, ist in den für Jugendämter geltenden rechtlichen und fachlichen Materialien enthalten. Man muß sie nur kennen. Sie sind - wie die Jugendämter selbst - sehr kompliziert und undurchsichtig. Man muß die Zivilrichter, die sich mit so einem Fall zu befassen haben, zunächst einmal aufklären und mit Literatur versorgen. Aber alles ist machbar. man muß es nur wollen. Man braucht aber gar nicht erst damit anzufangen, wenn man den Unterschied zwischen Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren, Hilfegewährung und Amtsvormundschaft nicht kennt. Fängt man aber an, die Jugendamtsakten bzw die nicht vorhandenen Jugendamtsakten auszuwerten, wird man auf eine Fundgrube von Fehlern stoßen, die die Amtshaftungsklage stützen.

2. Verfahrenspfleger müssen auf alle erdenkliche rechtliche Weise bekämpft werden, soweit sie sich nicht nach den fachlichen und rechtlichen Regeln verhalten. Sofern es sich um Rechtsanwälte handelt, müssen sie mit der "Keule" der Strafbarkeit wegen Parteiverrats bedroht werden. Heute erst war ein Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft in der Post. Ich hatte eine Rechtsanwältin, die sich als Verfahrenspflegerin betätigt hat, angezeigt. Das Verfahren wurde letztlich (nur) deswegen eingestellt, weil der Vorsatz nicht nachweisbar sei. Dies ist sozusangen der dezente Hinweis an den Anzeigeerstatter, dass er im Prinzip Recht hat, man aber vor der letzten Konsequenz noch zurückscheut, diese Kollegin vor den Strafrichter zu zerren. Das nächste Ma l also steht diese Kollegin mit einem Fuß im Gefängnis bzw in der Geldstrafe. Denn in einem zweiten vergleichbaren Fall wird sie sich nicht auf fehlenden Vorsatz herausreden können.

3. Ähnliches gilt für Nichtanwälte als Verfahrenspfleger. Auch diesem Personenkreis muss man sich differenziert, aber deutlich nähern. Die Einzelheiten würden zu weit führen. Es gibt aber Mittel und Wege, den Verfahrenspfleger in seine Schranken zu weisen. Notfalls über den Rechtspfleger, der die Vergütung des Verfahrenspflegers zusammenstreichen kann. Außerdem kann jedes Kind sich selbst (zusätzlich) einen Anwalt wählen, der seine Interessen wirklich vertritt und nicht nur so tut als ob. Es gibt eine Reihe von einfachen Fragen, die in der Verhandlung an den Verfahrenspfleger zu stellen sind: Zum Beispiel: Haben Sie mit dem Kind abgesprochen, was Sie da eben gesagt haben?

4. Die Möglichkeiten, die das Recht des Datenschutzes bietet, müssen endlich genutzt werden. Personelle Trennung im Jugendamt, Nichtweitergabe von gerichtlichen Schriftstücken, Nichtanwesenheit der "Jugendamtsmitarbeiterin" im Gerichtssaal sollte durchgesetzt werden. Dann ist der Richter plötzlich allein in der Verhandlung und erinnert sich vielleicht wieder an seine eigentliche Bestimmung: Zu richten statt die Ausführungen des Jugendamts abzunicken.

5. Psychologische oder psychiatrische Gerichtsgutachter gehören nach § 839a BGB belangt bzw sie gehören vor einer familiengerichtlichen Entscheidung, die sie vorbereiten, auf die haftungsrechtlichen Folgen hingewiesen, wenn sie Unsinn produzieren. Ein Netzwerk kompetenter Gegengutachter muß im Hintergrund stehen, bereit, schnell und pointiert Expertisen abzugeben. Bevor ein Gutachter überhaupt Hand an die Familie legt, muß ihm klargemacht werden, dass er nicht folgenlos irgendwelchen Murks wird produzieren können. Dem Gericht muß klargemacht werden, welche bestrittenen Tatsachen vorher im Wege der Beweiserhebung im Gerichtssaal gekärt werden müssen, bevor der Gutachter seine Anknüpfungstatsachen nach Gutdünken festlegt.

6. Vormundschaftsgerichtliche und verwaltungsgerichtliche Maßnahmen müssen in geeigneten Fällen parallel zum familiengerichtlichen Verfahren anhängig gemacht werden. Bei Heimunterbringung beispielsweise braucht sich die Mutter keineswegs kampflos das Kindergeld abknöpfen zu lassen. Das Verwaltungsgericht prüft, im Gegensatz zum Familiengericht, die Rechtmäßigkeit der Hilfegewährung detailliert.

7. Es soll auch schon ältere Kinder oder Jugendliche gegeben haben, die aus dem Heim oder aus der Psychiatrie ausgerissen sind. Wo sowas nicht möglich ist, weil die Türen ständig versperrt sind, ist an Freiheitsberaubung zu denken, wenn ein Beschluss nach § 1631b BGB fehlt. Auch ein solcher Fall wird hier in der Kanzlei bearbeitet. Die Ermittlungsakte gegen die Jugendamtsmitarbeiterin ist jetzt 500 Seiten stark, die Jugendamtsmitarbeiterin wurde bereits von der Staatsanwaltschaft vernommen und krebst auch irgendwo zwischen "nicht gewußt", "nicht gewollt" und mangelndem Vorsatz herum.

8. Der Anwalt sollte in geeigneten Fällen ein eigenes Hilfesystem mit freien Trägern der Jugendhilfe installieren oder initiieren können, wenn das Jugendamt sich auf seine Rolle als Helfer des Gerichts zurückzieht oder wenn ein Machtkampf mit dem JA ausgebrochen ist, in dem nichts mehr vorangeht.

Und und und... All diese Maßnahmen sind keine Garantie für einen schnellen Erfolg. Aber solange die Prozessbeteiligten und vor allem ihre Anwälte alles mit sich machen lassen und von Tuten und Blasen keine Ahnung haben, wird die Zahl der Jugendamtsübergriffe auch nicht signifikant abnehmen. Fragen Sie mal herum, ob die beteiligten Anwälte in den im Internet kursierenden Kinderklauverfahren sich überhaupt jemals sämtliche Jugendamtsakten haben vorlegen lassen oder ob sie wenigstens einen Kommentar zum SGB VIII im Schrank stehen haben.

Anmerkung: Der Autor, zu dem gerne jederzeit Kontakt hergestellt werden kann, ist Dipl. Pädagoge und außerdem Fachanwalt für Familienrecht.

Schulversagen ... ist das Versagen des Schulsystems, nicht der Schüler. (Ausgabe #47)

Schulschwänzer Ben: Eine unerledigte Akte
15-Jähriger aus Stade ging im Dezember 2007 das letzte Mal zur Schule – Viele Fürsprecher, aber Stadt lehnt teure Jugendhilfemaßnahme ab
„Ich weiß nicht mehr ein noch aus“, sagt Claudia K. aus Stade. Ihr Sohn Ben – gerade 15 Jahre alt geworden – geht seit Dezember 2007 nicht mehr zur Schule. Der frühere Gymnasiast ist über die Realschule abgerutscht in die Hauptschule und hat auch dort „aufgegeben“. Alle offiziellen Stellen in Stade sind mit dem Schulverweigerer Ben befasst. Sie schieben die Akte hin und her, aber eine Lösung bieten sie nicht. ...
Quelle: Tageblatt Online am 06.11.2008


Inklusive Bildung
80 bis 90 Prozent der Kinder mit Behinderungen (oder wie es im pädagogischen Amtsdeutsch heißt: Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf) können eine normale Schule besuchen. So steht es in der auch von der Bundesrepublik unterzeichneten UN-Konvention über behinderte Menschen. Entgegen der Entwicklung in vielen anderen Industrieländern beharrt das deutsche Schulsystem jedoch nach wie vor auf der Segregation Behinderter. ...
Quelle: Neues Deutschland am 07.11.2008
Schulministerin sucht Rezepte gegen das Sitzenbleiben
Schüler verputzen und streichen die Wände im neuen "Berufsorientierungsbüro", das im Frühjahr eingeweiht werden soll. Andere Schüler haben die Stühle im Lehrerzimmer neu gepolstert. Ganz praktisch führt die August-Dreves-Hauptschule im ostwestfälischen Kalletal kleine Lerngruppen an die künftige Berufswelt heran. "Stärken fördern" sei einer der Wege, um Kindern Selbstwertgefühl und Sicherheit zu vermitteln, sagt Rektor Eike Stiller. Das kann helfen, die Leistungen zu stabilisieren und auch die Zahl der Sitzenbleiber zurückzudrängen. ...
Quelle: Die Welt Online am 02.11.2008
Arrest für Schulschwänzer?
Rund 115.000 Schüler in NRW erscheinen nur unregelmäßig zum Unterricht, die Hälfte von ihnen gilt als „Regelverweigerer“. Laut Gesetz droht im Extremfall eine Arreststrafe. Doch Landesregierung und Vereine setzen auf Angebote, die Jugendlichen weit entgegenkommen. ...
Quelle: RP Online am 31.10.2008
Mit Zwang zurück zur Schule
Chronische Schulverweigerer gibt es bereits unter Fünft- und Sechstklässlern. Die Gründe reichen vom Mobbing in der Schule bis zur Gleichgültigkeit der Eltern. Schul- und Jugendamt reagieren mit unterschiedlichen Maßnahmen. ...
Quelle: RP Online am 31.10.2008
Hauptstadt-SPD spricht sich für Kita-Pflicht aus
Entgegen ihrer früheren Linie will die SPD nun doch keine Bußgelder gegen Eltern von Schulschwänzern verhängen. Gleichwohl sprachen sich die Delegierten des Parteitags für eine härtere Gangart gegen Schulverweigerer aus. Unstrittig ist in der Partei die Einführung einer Kindergartenpflicht. Gescheitert ist ein Antrag, die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst wieder aufzunehmen. ...
Quelle: Morgenpost am 11.10.2008

1. November 2008

Interessante Links zu Bindung und Bildungsfreiheit

Bindung für kindliche Bildung besonders wichtig
Kleine Kinder lernen mit Bezugspersonen viel besser / Von der Interaktion mit Eltern profitieren sie mehr als von Bildungsangeboten wie Sprachunterricht ...
Das Gehirn sei ein Beziehungsorgan.... Wichtig sei darüber hinaus, dass die Kinder aktiv am Bildungsprozess beteiligt werden und auf ihre Interessen eingegangen wird. Denn Lernen funktioniere nur dann, wenn die Lerninhalte erlebt und angewandt werden könnten....
Das A und O sei die intensive, ungestörte Beschäftigung mit dem Kind - auch Radio oder Fernsehen sollten nicht nebenher laufen. ...
Quelle: LexisNexis am 29.10.2008


Öffentlich finanzierte Kinderbetreuung: Der Staat greift nach den Kindern
von Albert Wunsch
... Wir haben vor Jahrzehnten ein braunes Erziehungssystem und in der Ex-DDR ein sozialistisches Erziehungsmodell überwunden und verdeutlicht, dass die Eltern in der Erst-Verantwortung für das Aufwachsen ihrer Kinder stehen. Und jetzt wird auf einmal wiederum aus eher populistischen Gründen eine Öffentliche Erziehung eingeführt. Dass ein solches Konzept der Bundesregierung mit der Überschrift „Es geht um das Kindeswohl“ angekündigt wird, indem 20% der unter Dreijährigen mit einem Krippenplatz beglückt werden sollen, attackiert nicht nur den im Grundgesetz geregelten elterlichen Erziehungsauftrag, sondern macht alle verantwortlich handelnden Eltern gleichzeitig zu Unholden, welchen möglichst lange – zum Wohle des Kindes – der Nachwuchs vorenthalten werden soll. ...
Vor einiger Zeit plädierte ein Wirtschaftwissenschaftsprofessor aus Münster in einem Artikel dafür, man solle die Eltern mit einem Gutschein ausstatten, der dann in einer privaten oder öffentlichen Kindertagesstätte eingelöst werden kann. Die Kinder können dann dorthin geschickt werden, wo die beste Förderung angeboten wird. Das besondere dabei: es würden alle Eltern diesen Gutschein bekommen.
Schon in meinem Buch: „Abschied von der Spaßpädagogik“ habe ich ausgeführt, dass nicht eingelöste Betreuungs-Schecks dann im weiteren Verlauf mit Leistungen eines Nachmittagsangebotes an Schulen oder als Ausbildungszuschuss verrechnet werden können und mögliche Restsummen der persönlichen Rente zugeschlagen werden. Dann würde endlich die durch Eltern erbrachte Erziehungsleistung aus ihrer Benachteilungs-Ecke herausgeholt. Denn wenn man sich vor Augen führt, dass ein Krippenplatz die öffentliche Hand durchschnittlich 1.200 € pro Monat kostet, entsteht eine dermaßen große soziale Ungerechtigkeit, dass Doppelverdiener gleichzeitig auch ein stattliches Zusatzkindergeld von 1.200 € vom Staat erhalten, während diejenigen, die sich um die Kindererziehung in der eigenen Familie sorgen (müssen) dabei ausgegrenzt werden.
Das ist ein direkter Verfassungsbruch, denn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1999 hat deutlich unterstrichen, dass die Chancengleichheit der Wahlfreiheit darin besteht, dass Eltern, die sich eine Kinderbetreuung wünschen oder auch nicht wünschen, finanziell in den Leistungen des Staates gleichgestellt sein müssen....
Quelle: Erziehungstrends am 28.10.2008
Hirnforschung
Warum Kinder am besten mit Gefühl lernen
Die ersten Lebensjahre sind entscheidend für die Entfaltung der Persönlichkeit. Deshalb ist die richtige Form frühkindlicher Bildung so wichtig. Aber was ist frühkindliche Bildung? Wie sollte sie aussehen? Wie funktioniert das kindliche Gehirn? ...
Erstens: Kinder kommen nicht fertig auf die Welt. Sie brauchen zunächst Unterstützung, Schutz, Geborgenheit. Es muss jemand da sein und sie an die Hand nehmen. Zweitens: Der größte Störfaktor sind die Erwachsenen. Wenn Kinder anfangen, etwas selbst machen zu wollen, dann stören wir sie dabei. Dann haben wir meist keine Zeit. Denn die Zeiträuber haben uns Erwachsenen eingeredet, wir hätten keine Zeit. Und deshalb glauben wir auch, dass wir keine Zeit für Kinder haben. Wir müssen aber ein Herz und Zeit für Kinder haben. Wir haben die Lebenszeit dafür, und wir haben das Recht, uns diese Zeit zu nehmen. Wir müssen Kinder aber die Welt selbst entdecken, ausprobieren und erfahren lassen. ...
Quelle: Berliner Morgenpost am 26.10.2008

Bildung für alle - oder nur für die, die sehen können?
Im Vorfeld des nationalen Bildungsgipfels macht die Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe auf Missstände aufmerksam ...
Laut Kultusministerkonferenz besuchen 7.000 Kinder mit dem Förderschwerpunkt "Sehen" die deutschen Schulen, der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) schätzt aber, dass es mindestens 14.000 blinde und sehbehinderte Schüler gibt. ...
Quelle: na Presseportal am 14.10.2008

10. Oktober 2008

Schulverweigerer lernen anders! Chancen für Schulinkompatible und andere Nichtschüler

Schulverweigerung:
http://www.wdr.de/tv/monitor/pdf/080904_c_schule.pdf
http://www.wdr.de/themen/global/webmedia/webtv/getwebtvextrakt.phtml?p=400&b=041&ex=4
http://bildungsklick.de/topic/schulverweigerer
http://www.zweite-chance.eu/content/e1036/e1103/e1275/alle_F%C3%B6rdergebiete.pdf
In den üblichen Schulverweigerer-Projekten wird in ca. 5 Monaten zum Hauptschulabschluss geführt.
Schulverweigererprojekte beschreiten auch oft den besseren Weg:
http://www.tagesspiegel.de/magazin/wissen/schule/;art295,2409693
http://www.iple.de/
Eine andere Möglichkeit sind Berufsbildungszentren, z.B. das Berufsbildungszentrum Waiblingen bei Stuttgart. Diese bilden junge Menschen aus, die keinen Schulabschluss erzielen konnten (wirklich hoffnungslose Fälle und oft aus anderen Gründen) und vermitteln diese dann an die umliegenden Firmen.
Schulabschluss:
http://www.zeit.de/2007/06/C-Fernschule
http://www.zweite-chance.eu/content/e1036/e1103/e1275/alle_F%C3%B6rdergebiete.pdf
Das Lernen und sich selbst Vorbereiten auf einen Schulabschluss ist immer der erfolgversprechendste Weg. Die letzten Monate meldet man sich in einer kooperierenden Schule an und erlangt den offiziellen Schulabschluss - vorausgesetzt man hat was gelernt und die regulären Prüfungen bestanden.

Abitur:
http://www.abi-nachholen.de/
Zumindest in Baden-Württemberg gibt es keine besonderen Zugangsvoraussetzungen für die Externenprüfung. Man muß seinen Wohnsitz dort haben. Es gibt auf dem Anmeldeformular eine Frage dazu, wie man sich darauf
vorbereitet hat. Es schadet nicht, dort etwas ausführlicher zu beschreiben, wie z.B.: selbständig mit Büchern, Abivorbereitungsmaterial, Internet und Ähnlichem. In anderen Bundesländern kann dies auch anders aussehen.
Dies kann sich aber sicher im Laufe der Jahre ändern und von daher sollte man sich vorher kundig machen. Und falls diesen Weg viele Menschen gehen sollten wäre denkbar, dass die
Behördenangst wieder mal zu groß wird und diese Richtlinien oder Gesetzte geändert werden. Mal sehen.
In Bayern kann man das Abi extern ab sechzehn machen. Soweit bekannt muß man dazu nicht in Bayern wohnhaft sein, sondern kann auch aus einem anderen Bundesland kommen.
Im Allgemeinen müsse man "eine angemessene Vorbereitung nachweisen" - Abschlüsse auf
niedrigerem Niveau werden nicht verlangt. Wenn man also erklärt, welche Bücher man zur Vorbereitung durchgearbeitet hat und dies dem geforderten Niveau entspricht, sollte
es kein Problem sein. Das ils bietet übrigens drei verschiedene Kurse an, darunter einen,
der auf einem Hauptschulabschluss ("mit befriedigenden Durchschnittsleistungen") aufbaut.

Fernschulmöglichkeiten gibt es z.B. bei SGD (Studiengemeinschaft Darmstadt), ILS (Institut für Lernsysteme Hamburg), Flexschule Freiburg (mit Erziehungshilfen) oder bei der Webschule Bochum. Alle diese Einrichtungen führen zum Abitur, dürfen aber die Prüfungen nicht selbst abnehmen. Die Prüfung wird als Externenprüfung oder an einer vereinbarten Schule abgelegt.
Nur die Flexschule kann staatlich (über Empfehlung eines Jugendamtes) finanziert werden.
Andere, viel leichtere Möglichkeiten gehen über den 2. Bildungsweg: Abgeschlossene Lehre, ein Jahr Meisterschule, studieren ohne Abitur.
Oder einfach über ein Berufskolleg Abitur machen. Ich habe auch gerade von EU-Fördermitteln gelesen, die für Schulverweigerer eingesetzt werden sollen im Rahmen der "2. Chance"-Programme.
Andere Möglichkeiten der Erlangung der Hochschulreife bestehen natürlich im Ausland (Frankreich, England, Irland oder eigentlich überall), wo nirgendwo Schulbesuchszwang besteht und der Staat teilweise sogar auch Selbstlernen fördert (finanziell und/oder mit Materialien).

Studium
http://www.dailymotion.com/bildung4ever/bildungsgipfel
Dort liegt ein Video mit dem Titel "Studieren ohne Abitur":
http://www.dailymotion.com/bildung4ever/bildungsgipfel/video/x5srxz_tagesschau-studieren-ohne-abitur_news
Ein in der Szene bekannter Deutsch-Amerikaner z.B. hat es ohne Abitur in Freiburgs zum Magister in Linguistik gebracht, nur mit dem "Zeugnis" seiner Mutter, die ihn frei hat lernen lassen. Heute arbeitet er an seiner Doktorarbeit in Bamberg. Einige Universitäten gehen von der Anerkennung der Hochschulreife ab über zu Aufnahmeprüfungen. In NRW z.B. wird auch über ein vereinfachtes Verfahren zum Studium ohne Abitur nachgedacht. Bei der Fernuniversität zu Hagen gibt es bereits Möglichkeiten für entsprechende Bacheler- und Masterstudiengänge.
Auch als jemand mit Facharbeiterbrief könnte man studieren: nach 1-jähriger Meisterschule darf man sich anschließend um das sog. "Meisterstudium" an einer Universität bewerben. Das ist der gesetzlich garantierte Weg über die Praxis zum akademischen Abschluss.

3. Oktober 2008

Schulversagen ... ist das Versagen des Schulsystems, nicht der Schüler. (Ausgabe #42)

Anm: Es scheint alles in bester Ordnung zu sein, jedenfalls gibt es kaum entsprechende Artikel - wären da nur nicht die Hunderttausende und Millionen unzufriedenen Schüler, Schulverweigerer und Kinder ohne Kindheit. Die allerdings haben keine Stimmberechtigung.
Die letzte 37° Sendung des ZDF am 30.09.2008 hat all dies sehr gut angerissen und kann direkt im Internet unter diesem Link angesehen werden.

19. September 2008

Allgemeine, nicht absolute Schulpflicht

Endlich bestätigt ein Universitätsprofessor des Verwaltungsrechts exakt das, was wir in punkto Schulpflicht schon immer herauszustellen versuchten. In einem Beitrag in der Neuen Zeitung für Verwaltungsrecht (NVwZ 2008, Heft 7, Seite 720ff) war Prof. Dr. Reimer aus Gießen gefordert, zum Thema "Homeschooling als Option?" und zu den vier Kapitelüberschriften I. Rechtswirklichkeit, II. Rechtslage nach dem Grundgesetz, III. Bedeutung der EMRK und IV. Gestaltungsbedarf aus seiner Sicht Auskunft zu geben. Reimer gab seinem Bericht den Titel "Allgemeine, nicht absolute Schulpflicht", aus dem der Tenor ersichtlich wird. In dem sehr sachlichen, aber überaus lesenswerten Beitrag, finden sich beispielsweise folgende, von uns kommentierte Zitate:

"Immerhin lassen sich nur schwer empirische Anhaltspunkte dafür finden, dass es Kindern nach familiärer Beschulung an Integrationsfähigkeit, Toleranz und Mündigkeit fehlte." (Diese Anhaltspunkte fehlen sogar für völlig unbeschulte Menschen.)

"Angesichts der Verschiedenartigkeit der Motive für und der Modalitäten von homeschooling (das ja in der Regel keine Isolation der Kinder bewirkt) verbietet sich ein pauschales Urteil und insbesondere der Kurzschluss vom homeschooling auf eine Gefährdung des Kindeswohls." (Im Gegenteil, für viele Kinder in unserem Erfahrungsbereich, z.B. Down-Kinder, Hochbegabte oder Körperbehinderte, wirkt sich Schulbesuch oder gar Heimerziehung äußerst negativ aus und schmälert das Kindeswohl sogar.)

".. - liegt in der Schulpflicht doch ein höchst intensiver über Jahre dauernder Grundrechtseingriff" (Der Grundrechtseingriff liegt genaugenommen erst in dem schulgesetzlichen Anspruch für einen bedingungslosen Schulbesuch als Aufenthaltsbestimmung und für das sich Aussetzen der öffentlichen Erziehung. Allg. Schulpflicht selbst kann noch vieles bedeuten, wie wir im Ausland sehen.)

"Schulpflicht ist damit, bundesverfassungsrechtlich gesehen, eine Option, keine Pflicht der Länder, erst recht keine Grundpflicht der Schüler (und Eltern) kraft Grundgesetzes." (Und selbst die kraft Länderverfassung bestehende Schulpflicht bedeutet immer noch keine Pflicht zur Inanspruchnahme von Schulen oder eine Rechtfertigung für staatlichen Zugriff auf Schüler (und Eltern).)

"Diese Frage ist nicht trivial, weil die 'allgemeine Schulpflicht' des Art. 145 WRV nie absolut war und Heimunterricht keineswegs ausschloss." (Art. 145 der Weimarer Reichsverfassung war im Parlamentarischen Rat die Grundlage für Art. 7 GG)

"Selbst das Reichsschulpflichtgesetz von 1938 erlaubte - trotz verstärkten staatlichen Zugriffs auf die Schüler - noch in engen Grenzen eine häusliche Beschulung (§5)." (Diese wurde in der Praxis allerdings nur den Kindern ranghoher Parteimitglieder gewährt.)

"Da das Ausmaß der Schulpflicht nicht Gegenstand der Diskussionen des Parlamentarischen Rates gewesen und des Art. 7 GG  geworden ist, gibt die schulimmanente Regelung des Absatzes 2 nichts für die hier interessierende Frage her. In ähnlicher Weise entfaltet auch die Privatschulfreiheit in Absatz 4 keine Sperrwirkung: denn ..." (Das Schulsystem intern sagt nichts über die Bildungsfreiheiten extern aus)

"Es würde auch überraschen, wenn Grundrechtsträger, denen konkret weder der Besuch einer bestehenden noch die Gründung einer neuen Privatschule möglich ist, auf ein für sie nicht ausübbares Grundrecht verwiesen werden könnten."

"Bedenken begegnen in ihrem Rahmen Argumentationstopoi wie 'Integration' und 'Vermeidung von Parallelgesellschaften', denn Freiheitsrechte schützen auch und gerade vor staatlicher Zwangsintegration; sie gewährleisten geradezu ein Recht auf Bildung von 'Parallelgesellschaften'." (gewollter Pluralismus und ein Breitenspektrum der Ideen und Einflüsse eben)

"Dabei verbietet sich der häufig praktizierte Schluss vom homeschooling auf eine Gefährdung des Kindeswohls. Unzureichend gerät meist auch die Berufung auf den staatlichen Erziehungsauftrag, denn Schule kann (zumal angesichts ihrer Leistungsgrenzen) nicht als alleinseligmachender Weg zur Vermittlung sozialer Kompetenz betrachtet werden." (Die sozialen Milieus gewisser Hauptschulen zeigen auch die Leistungsgrenzen bei der Wissensvermittlung auf.)

"Aus diesen Koordinaten ergibt sich ein Verständnis der Schulpflicht, das europäischer Normallage und internationalen Erwartungen eher entspricht als die bisherige Praxis in Deutschland." (gemeint ist die Praxis gegenüber der Option des Homeschooling)

"Der häufig gewählte Weg der Zwangsintegration durch absolut verstandene Schulpflicht (an häufig lustlos geführten Schulen) ist verfassungswidrig und hat sich als wenig erfolgreich erwiesen. Die Anerkennung des Rechts auf familiäre Beschulung - als einer exit-Option - ist verfassungsrechtlich geboten."

Ein vorangehender Aufsatz eines Mitarbeiters der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br. mit gleicher Aufgabenstellung wirkt blass, subjektiv und lebt hauptsächlich von Vermutungen. In den Fußnoten findet sich keine einzige Quellenangabe zu Fachliteratur über "Homeschooling", was ja das vorgegebene Thema war. Die selbst gewählte Überschrift zu dem Aufsatz klingt für im Thema erfahrene Ohren zynisch: "Das Recht auf Schulbesuch". Alles in allem verliert sich der Autor Philipp Thurn in unbestätigten Vorurteilen aus anfänglichen, deutschen Medienberichten über christliche Fundamentalisten und in traditionsgebundenen Ring- und Fehlschlüssen, z.B. dass nur regelmäßiger Schulbesuch Bildung ausmacht.

Quelle: Neue Zeitung für Verwaltungsrecht (NVwZ 2008, Heft 7, Seite 720ff), ein Link kann evtl. in Kürze zur Verfügung gestellt werden.

5. September 2008

„Bildungspflicht“ als „Schulzwang“ und die Liquidation des Elternrechts in Deutschland

Kompletter und absolut lesenswichtiger
Vortrag von Prof. Dr. Franco Rest
über die Schulzwanggeschichte in Deutschland und über die Entstehung des heutigen, staatlichen Erziehungsdiktats im Anhang (zum Vortrag von Prof. Dr. Rest), frei zur weiteren Verteilung und Berichterstattung.

Es wäre sträflich, die Politik nicht mit dieser erschlagenden, aber eindeutigen Faktenlage zu konfrontieren. Unabhängige Medien jedenfalls stehen in der Verantwortung, den hier vorgetragenen Hintergrund für Politik und Justiz aufzugreifen und auch den Bürger zwecks Meinungsbildung zu informieren.

Dr. Franco Rest ist Professor für Erziehungswissenschaften (Veröffentlichungen insbesondere zur Waldorfpädagogik und Sterbeerziehung / Kinderhospizarbeit), Sozialphilosophie/Sozialethik – (Hauptforschungsgebiet: Anthropologie, Sterben, Tod, Trauer, medizinische Ethik, Menschenrechte); er ist Träger des Landesverdienstordens von Nordrhein-Westfalen und Forschungspreisträger 2006 der Fachhochschule Dortmund; außerdem ist er Mitglied der Bildungskommission der Stadt Dortmund (650.000 Einwohner).

23. August 2008

Bund ins Boot: Mit bundesweitem Recht auf Bildung weg vom kleinstaatlichen Schulzwang

Von J. Edel für Schulbildung in Familieninitiative e.V.

Bundeskanzlerin Merkel hat längst verstanden, dass mit Bildung Politik zu machen ist. Vielleicht hat sie sogar begriffen, dass etwas grundsätzlich anders werden muss für unsere Kinder. Jedenfalls ist sie bis zum 9. September auf "Bildungsreise" unterwegs - wenn sie auch nichts wirklich bewegen kann. Denn ihre Bildungsreise muss eine reine Showeinlage bleiben, weil der Bund wegen Föderalismusbestimmungen keinerlei Kompetenz und Mitsprache bei der Bildung im Schulalter hat. Schon anders sieht es drumherum bei Hochschulbildung und Frühförderung aus. Dort können vom Bund milliardenschwere Subventionen und zentrale Vorgaben einfließen, wie z.B. für das Kinderkrippenprogramm einer ambitionierten Ministerin von der Leyen. Für den wesentliche Bereich der Bildung im Schulalter müssen die Regenten in Berlin bislang ohnmächtig zusehen, was in den einzelnen Bundesländern betrieben wird, um die Halbwertszeit des Bildungsverfalls auszudehnen.
Und doch: Verantwortung für Bildung geht alle an. Kinder, Eltern für ihre Kinder, Kommunen und Länder für ihre Landesbewohner und eben auch die Spitze des Staatswesens für alle seine Bürger, auch für die minderjährigen, noch nicht Wahlberechtigten.
Der den Ländern übergeordnete Bund hat momentan zwar keinen Einfluß auf das Schulbildungswesen, jedoch hätte er ausgesprochen hohe faktische Kompetenz, richtungsweisend einzugreifen und Verbesserungen bundesweit, quasi mit einem Schlag, durchzusetzen. Und natürlich ist sein Interesse an Einfluß hoch, denn die Jugendlichen von gestern werden die Politik heute mitbestimmen. Der Bund muss also ins Boot.
Hierzu ist es notwendig, das Natur- und Menschenrecht auf Bildung und die auch staatliche Verantwortung dafür auf Bundesebene zu verankern. Nur so kann der Staat mit gutem Recht bundesweit Einfluß auch auf das so entscheidende Bildungswesen im Schulalter nehmen. Der Begriff "Bildung" muss als Überbegriff zum Unterbegriff "Schule" verstanden werden. Der Teilbereich "Schulwesen" darf nicht länger die einzig mögliche Assoziation für Bildung im Schulalter bleiben. Es müssen dann auch außerschulische Modelle zur Erlangung adäquater Schulbildung gefördert werden können. Das Schulwesen der Länder bleibt allerdings die erprobte und prädestinierte Bildungsoption für junge Menschen. Selbst die den Ländern zugeordnete Schulpflicht kann dabei unverändert belassen bleiben, solange, wie in allen anderen Staaten, freizügig von den Ausnahmeregelungen Gebrauch gemacht würde. Bildung allgemein, inklusive alle ihrer Angebote und Spielarten, ließe sich so vom Teilbereich "Schule" auf der Länderseite als eines der möglichen Angebote für das Recht auf Bildung sauber trennen. Der Bund kann auf diese Weise die verschiedenen Bildungsprogramme wie auch die Schulprogramme auf Länderebene nach bestem Vermögen fördern, ohne die Kompetenz der Bundesländer für das Schulwesen anzutasten.  Darüber hinaus kann der Bund im Gegenzug aber auch den Weg freimachen für außerschulische Bildungsprogramme, z.B. zur Erlangung der Hochschulreife. Wir brauchen jetzt eine Reform für moderne, ambitionierte Bildung, notfalls mit einer revolutionären Weisungskompetenz des Bundes und seiner Kanzlerin.

15. August 2008

Bildungsharakiri in Deutschland: "Man kann es eben nicht allen recht machen"

Sie sind eine gesplittete Familie. Mittlerweile. Wie so viele Familien. Wegen des deutschen Schulsystems. Sie ist mit ihrem Kind in England. Er bleibt aus verschiedenen Gründen vorerst in Deutschland. Und wie so oft sind weder Religion noch Freiheitsverlangen die Motive auf der Suche nach schulfreien Bildungsformen. Es sind mal wieder die individuellen Lernvoraussetzungen eines jungen Menschen, der im 0815-System nicht klar kommen kann, ja, darunter leiden muss(te). Es geht schlicht um das Wohl eines Schutzbefohlenen, das im deutschen Dickicht gesetzlicher Bestimmungen keine Chance hat. Daher beruft sich Familie Schießer* in Punkto "Schulbildung in Familieninitiative" nicht auf Elternrechte, sondern auf das Recht des Kindes auf Bildung, Gesundheit und Gleichbehandlung.
Sie unterrichten ihr Kind seit gut zwei Jahren selbst, d.h. seit Mitte des fünften Schuljahrs. Die damalige Situation war, dass Sohn J. sich nachts erbrach, ständig über Kopfschmerzen klagte und nicht in die Schule gehen mochte. Die äußere Situation war die, dass er trotz ehemaliger Gymnasialzulassung mittlerweile in der Hauptschule um ein ausreichend in den sprachlichen Fächern kämpfte und dort für seine Interessen weder bei Kindern noch Lehrkräften Widerhall fand. Mehrere daraufhin durchgeführte IQ-Tests deuteten auf ein sehr inhomogenes Begabungsprofil bei J. hin. Die Schule schien seit Beginn der Schulzeit auf Fähigkeiten aufzubauen, die der Junge bis unter die Debilitätsgrenze schlecht konnte, anstatt seine Begabungen zu nutzen und auszubilden. Eklatantestes Beispiel war der Schriftspracherwerb, insbesondere betroffen war aber auch Englisch bzw. Fremdsprachen. Die unvermeidliche sechs in Englisch war einer der Hauptgründe, weshalb J. von der Realschule auf die Hauptschule überwechselte. Die Fremdsprachen waren der Grund, weshalb er nicht auf dem Gymnasium angemeldet wurde; und in Mathematik (wo er laut IQ-Test große Stärken hat) lernte J. im Wesentlichen, die Dinge so anzugehen, wie er es NICHT konnte - mit dem paradoxen Effekt, dass er Dinge umso weniger konnte, je mehr sie in der Schule geübt wurden. Ein  Gutachten des zuständigen Landesarztes, dem Chefarzt der Kinderpsychiatrie Würzburg, besagt im Klartext, dass das betreffende Kind überdurchschnittlich intelligent und legasthen sei, die Schule es wegen der ständigen Misserfolgserlebnisse krank (Depression, Schulangst) gemacht habe, dass es außer einer Legasthenietherapie eine hinreichend individuelle Förderung im Unterricht benötige und ohne diese die soziale Integration auf Dauer gefährdet sei. Dem Jungen nach sei im Gespräch mit dem leitenden Psychologen der Klinik, also ohne Beisein der Eltern, bestätigt worden, dass familiärer Unterricht o.k. sei und dass im Zusammenarbeit mit den zuständigen Schulbehörden zu klären sei, ob Hausunterricht eine Lösungsmöglichkeit sein könnte. Daraufhin entstanden drei Protokolle über Gespräche mit der zuständigen Sprengelschule, aus denen ersichtlich wird, dass man dort ein über die bisherigen Gepflogenheiten (die J, krank machten!) hinausgehendes Eingehen auf J´s Schwierigkeiten weder für notwendig noch für machbar hält. Der Junge sei erstens gar nicht versetzungsgefährdet und zweitens sei man dafür auch nicht ausgebildet.  Die Förderlehrerin formulierte es so: Basiskompetenzen auf der Hauptschule seien nicht, lesen, schreiben, Mathematik und Englisch zu lernen, sondern überhaupt da zu sein, pünktlich zu sein und die Sachen dabei zu haben. Die Schulleitung akzeptierte das Gutachten als Entschuldigung und erarbeitete zusammen mit der städtischen Schulpsychologin und dem Leiter des Schulamtes ein Modell, wonach J. Schüler der Schule blieb, seine Mutter ihn im vormittags leer stehenden Tagesstättenraum unterrichte und er nur an 8 Wochenstunden (Sport, Werken u.ä.) im Klassenverband teilnahm. Dies hatte jedoch nur zwei Wochen Bestand, danach intervenierte die höhere Schulbehörde und untersagte das Modell kategorisch, ohne auf Einwände einzugehen. Die Schule hätte die Verantwortung, die Kinder zu unterrichten; das Gutachten besage nicht, dass J. nicht in die Schule könne, und wenn Vormünder anderes wollten, müssten sie ein anderes ärztliches Gutachten beibringen. Darauf entspann sich ein Briefwechsel zwischen der Familie und den Behörden. Die Eltern erklärten sinngemäß, dass es schön wäre, wenn die Schule die Verantwortung für die bisherige Unterrichtung von J. übernehmen würde und dass sie J´s Legasthenie für so angeboren hielten wie den Asthmaanfall eines Erdbeerallergikers. Er sei seit dem zweiten Schuljahr unzählige Male medizinisch, psychologisch und heilpädagogisch getestet worden, ohne dass etwas anderes feststellbar gewesen sei als ein sehr inhomogenes Begabungsprofil. Es sei zufällig so, dass der derzeitige Lehrplan ständig auf J´s Schwächen aufbaue anstatt seine Stärken zu Fertigkeiten zu entwickeln und zum Erwerb von Grundfähigkeiten wie Lesen, Schreiben, Rechnen und Englisch zu nutzen. Dies führe dazu, dass er durch die Schulzeit in einer ständigen Mischung aus Über- und Unterforderung gleite, er werde gelobt für Dinge, die er seit Jahren könne und mühe sich vergeblich ab mit anderem; im Bestreben, die unmittelbaren Arbeitsaufträge zu erfüllen, entwickele er Kompensationsstrategien, die leider für den Erwerb der eigentlich angestrebten Fertigkeiten nutzlos bis kontraproduktiv seien, mit dem Erfolg, dass nach anfänglich akzeptablen oder sogar guten Zensuren das Ganze wie ein Kartenhaus zusammenbräche. Alles, was das Kind auf diese Weise lerne, sei, dass Erfolg und Misserfolg für es nicht kontrollierbar sei. Die Schwächen von J. seien nach ärztlichen Aussagen nicht medizinisch relevant, weil sie das tägliche Leben nicht behinderten. Dass sie das Lernen nach Schulkonzept effektiv verhindern, könnten Ärzte nicht feststellen, da sie Krankheiten und keine Lernvoraussetzungen für die jeweils aktuellen Lehrkonzepte prüfen. Die Eltern wiesen darauf hin, in die Schule ein gesundes, intelligentes, gut sozialisiertes, fleißiges, interessiertes, gebildetes, gesättigtes, ausgetobtes, adäquat gekleidetes und nicht durch zu viel Fernsehkonsum abgelenktes Kind gegeben zu haben und nach gut vier Jahren ein krankes, verzweifeltes Kind, das nicht lesen und schreiben könne, keine Chance habe, englisch zu lernen und selbst in Mathematik einiges, das Stoff des ersten Schuljahres ist, nicht verstanden habe, was nur nicht bemerkt oder ernst genommen würde, weil sehr gute anderweitige Fertigkeiten dies kaschierten, zurückbekommen. Solange die Schule kein Unterrichtskonzept vorlegen würde, das in Zukunft nicht am Kind vorbei unterrichtete, würden seine Eltern sein Fernbleiben vom Unterricht als entschuldigt betrachten. Die Antworten der Behörden waren lakonisch, dass dies keine Entschuldigung für das Fernhalten vom Unterricht sei und sie als Eltern die Pflicht hätten, J. in die Schule zu schicken. 
Im Herbst 2007 kam es zu einem Ordnungswidrigkeitsprozess. Die Eltern argumentierten, J. hätte zu Beginn des familiären Lernens eine Detektivgeschichte für das zweite Schuljahr nicht mit Verständnis lesen können, mittlerweile läse er altersgemäße Romane; und ob es bei uns strafbar sei, seinem Kind das Lesen beizubringen. Die Verhandlung wurde vertagt und die Verfahren gegen Schießers dann im Frühjahr 2008 eingestellt. Die Schulbehörde jedoch beantragte bei der Stadt Schulzwang. Diese berief sich dann nicht auf den Schulzwangartikel (§118 BayEUG), sondern auf §119 BayEUG, wonach unerlaubtes Fernhalten von der Schule als Ordnungswidrigkeit gilt, und drohte den Eltern wegen einer Ordnungswidrigkeit 2000 Euro Zwangsgeld an, wenn J. nicht wieder in die Schule ginge. Da sich die Familie zu etwa dieser Zeit auch einer Verhandlung vor dem Familiengericht unterziehen mußte, ging J. also ca. drei Wochen vor Weihnachten noch mal in die Schule. Er sollte in die sechste Klasse, denn man hatte ihn sitzen lassen. Er habe ja im Schuljahr 2006/07 keine Leistung gezeigt. Zeitgleich meldeten Mutter und Kind sich ab und packten die Koffer nach England, wo sie bis heute wohnen. Vater und Mann blieb in Deutschland, um das Haus zu hüten, Steuern zu zahlen und um Ansprechpartner für die erwachsene Tochter zu bleiben, die nach ihrem Abi gerade ein soziales Jahr macht. Was endgültig sein wird, wissen sie nicht - nach ihrer Niederlage vor dem Verwaltungsgericht peilen sie eher ein englisches GCSE als einen deutschen externen Abschluss an. Nach fünf Jahren Residenz im U.K. könnten sie die britische Staatsbürgerschaft beantragen - falls die Erziehung in einer deutschen Schule als unabdingbare Voraussetzung für die Integration in die deutsche Gesellschaft gehalten wird!
Rechtlich berufen sie sich auf das Recht des Kindes auf Bildung ("eine Grundbildung ist nötig zur Teilhabe an der Gesellschaft") und auf Gleichbehandlung ("andere Kinder dürfen mit dem staatlich geplanten "Lernangebot" lernen"). Vielleicht könnten sie noch "körperliche Unversehrtheit" mit rein nehmen. Die Kernfrage ist: Hat der Staat das Recht, ein Kind in einen Lehrgang zu zwingen, der prinzipiell ungeeignet ist, es das lernen zu lassen, was dadurch gelehrt werden soll? Und welche Möglichkeiten haben dann Eltern und Kinder bei uns, obige Grundrechte des Kindes sicherzustellen? Ist die Anwesenheitspflicht in einer deutschen Schule wichtiger als das Recht des Kindes, lesen, schreiben, englisch und Mathematik zu lernen? Diese Fragen hinderten das Gericht nicht daran, die Familie mit Phrasen und Pauschalantworten aus alten, religiösen Fällen abzuspeisen, anstatt sich mit den Argumenten zu befassen.
Halten wir fest: Lehrer haben an unseren Schulen nicht die Aufgabe, Kindern etwas beizubringen, sondern den Lehrplan in Szene zu setzen und allerlei Arbeitsaufträge gemäß Lehrplan zu erteilen, deren Bearbeitung beurteilt wird. Ob das Kind tragfähige Strategien entwickelt, um die Aufgaben zu erfüllen, ist irrelevant; es wird auch nicht nachgeforscht, weshalb Kinder bestimmte Fehler machen oder weshalb sie scheitern. Lehrer haben quasi von Berufs wegen autistisch zu sein: ihr Unterricht richtet sich an niemanden, und die Bewertung folgt formalen Kriterien, wobei die Lehrkraft in etwa eine Normalverteilung um Befriedigend herum legt. Der Bodensatz wird dann nach unten weitergereicht (Nicht-Versetzung, tiefere Schulform). Scheitern wird so institutionalisiert. Das Versagen wird den Kindern zugeschrieben und nicht dem System, das unterschiedliche  Begabungsprofile nicht immer über den Lehrplan bekommt und dann schlicht inkompatibel ist.
Wie anfangs angedeutet, sind schulische Inkompatibilitäten gar nicht selten. Beispielsweise sei hier nur kurz der Fall einer Psychologiestudentin erwähnt, die tadellos lesen und schreiben konnte. Sie hatte aber noch als Erwachsene nicht die Fertigkeiten, die das Kultusministerium heute per Lehrplan zur Voraussetzung für das Erlernen des Lesens und Schreibens macht. Diese Studentin war auch im englischen Schulunterricht gescheitert, hatte das Lesen dann aber daheim in familiärer Unterrichtung lernen dürfen. In Deutschland dagegen, und mittlerweile nur hier, haben Lehrplangestalter und Lehrkräfte das Recht, im Rahmen "Gleichen Unterricht für Alle" Kinder in Lehrgänge zu zwängen, die prinzipiell ungeeignet sind, sie das lernen zu lassen, was dadurch gelehrt werden soll. Der Originalton des bayerischen Staatssekretärs im Kultusministerium dazu: Man kann es eben nicht allen Recht machen.
* Namen von der Redaktion geändert
(c) Schulbildung in Familieninitiative e.V.

3. August 2008

"Das Elend des Vormittags auf den Nachmittag ausweiten" (frei nach Prof. Dr. Albert Wunsch)

Gleichmachende Ideologie
Zur Meldung "Geld für den Ganztag" vom 27.06.2008
Geld für den Ganztag, das hört sich gut an und läßt sich damit immer gut verkaufen. Über eine halbe Millionen Euro läßt sich der Landessteuerzahler den Ganztag im Märkischen Kreis zusätzlich kosten. Das wären knapp 20% aller Steuergelder im Kreis, die für Ganztagsbetrieb an Grund- und Sonderschulen aufgewendet werden. Die Zuschüsse für Schulzeitmodelle für Familien, die nichts auf den Ganztag geben, sind dagegen vermutlich so gering, dass sie zahlenmäßig schon nicht mehr erwähnenswert sind. So wird das Programm "8bis1" am Ende der Meldung nur kurz unter Fernerliefen erwähnt.
Ich bin der Ansicht, dass hier schleichend und mal wieder über die Köpfe der individuell Bedürftigen hinweg eine bestimmte Familien- und Schulpolitik durchgezogen werden soll, die viel mehr einer gleichmachenden Ideologie folgt als wirklich das Wohl der Kinder und ihrer Familien im Sinn zu haben.
Dass im PISA-Musterland Finnland die guten Bildungsergebnisse z.B. ohne Ganztagsbetrieb erreicht werden und dort im Gegenteil immer mehr auf den psycho-sozial unverzichtbaren Beitrag des Familienlebens gesetzt wird, das will in Deutschland erst gar niemand wissen. "Staat"-dessen wird gnadenlos auf den Ganztag gesetzt. Die Vermutung, dass damit nur die "Wegorganisation" der Kinder und damit die uneingeschränkte Erwerbstätigkeit der Erwachsenen die öffentlich aber versteckt gehaltene Absicht ist, erhärtet sich dadurch, dass es keinerlei wissenschaftlichen Beleg für das allgemein bessere Wohl von Kindern im Ganztagsbetrieb gibt. Stattdessen wird in der Meldung behauptet, das Geld käme 3101 Schülern (in Grund- und Sonderschulen) zu Gute. Den allgemeinen Vorteil für diese Kinder sehe ich in keiner Weise. Der Großteil dieser Kinder hat nämlich fürsorgliche Eltern, die privat wesentlich mehr zum Wohl ihrer Kinder leisten als der Ganztag. Wenn diese die knapp 1000 Euro, die anderen Familien in Form von Ganztagsbetreuung jährlich netto "zugute" kommt, in die Hand ausbezahlt bekämen, wären so manche lehrreiche Familienunternehmungen nicht nur zeitlich möglich, sogar auch finanziell locker hinterfüttert. Gerecht und zum besseren Wohl unserer Kinder.
Quelle: Leserbrief von J. Edel, veröffentlicht am 30.06.2008 in LN


Ergänzung dazu: Der politisch einseitig geförderte Ganztag schränkt die Wahlfreiheit der Bürger bei der Bildung derart ein, dass man sich einmal mehr Gedanken um Demokratie und die Wahrung der Menschenrechte in unserem Land Gedanken machen muss. Nicht einmal Fragmente bleiben dann nämlich von einer freien Wahl für die Erziehung und Bildung unserer Kinder. Man kann nur auf die ersten Verfassungsklagen von Eltern hoffen, die bald keine Halbtagsschule für ihr Kind mehr finden werden, aber von ihren Grundrechten Gebrauch machen und viel Zeit mit ihrem Nachwuchs verbringen wollen. Politische Regelungswut, Gier nach Mainstram und Gleichheitswahn, aber auch schlicht Realitätsverlust, Pseudo-Kinderfreundlichkeit und politisches Spar- und Wahlkampfkalkül sorgen trotz proklamierter Demokratie immer häufiger zur Vernichtung von Wahlfreiheiten. Neben der Kleinst- und Kleinkinderbetreuung, bei Fragen der privaten Lebensführung und vor allem im Bereich der Erziehung und Bildung greift die Krake Staat immer unverhohlener zu. Private Einrichtungen müssen schließen, Privatschulen werden zu teuer oder sind zu vereinzelt, und nun geht es auch noch an die verbliebenen Elemente freier Gestaltung der Bildung: Kinder sollen am liebsten normiert und ganztags von ihren familiären Bezügen getrennt werden. Wer nicht mitmacht und frei wählen will, wird zunächst ungläubig angeschaut und anschließend geächtet.

26. Juli 2008

"Old German Schulzwang" (Nachlese)

Hausunterricht anstelle des Schulbesuchs erschwere das soziale Lernen
Jenseits dessen, was im Lehrplan stehe, lernten Kinder in der Schule, ihre Spontanbedürfnisse zurückzunehmen und sich im Klassenverband einzufügen, erklärte der Erziehungswissenschaftler Peter Zedler am Montag mit Blick auf Kritik des «Netzwerkes Bildungsfreiheit» am Schulzwang in Deutschland. ...
Quelle: AP/net-tribune am 07.07.2008


Zum 70 Jahrestag des deutschen Schulzwangs - Informationen und Hintergründe
Pressemitteilung des Netzwerks Bildungsfreiheit vom 4.7.2008
Frei lernt es sich besser
70 Jahre Schulzwang sind genug – ein Relikt hat sich überlebt ....
Quelle: Netzwerk Bildungsfreiheit am 04.07.2008
Aktion: Offener Brief zum Bildungsgipfel z.H. Frau Ministerin Dr. Annette Schavan
Sehr geehrte Frau Ministerin,
anlässlich des von Ihnen vorbereiteten Bildungsgipfels möchten wir mit vielen anderen betroffenen Familien auf eine Besonderheit des deutschen Schulsystems hinweisen, die in der öffentlichen Debatte um die Schulmisere bisher zu wenig Berücksichtigung findet:
In Deutschland wird die Schulpflicht seit 1938 als Schulzwang aufgefasst, der keine Bildungsalternativen zulässt. Dieses Instrument, bei dem alle Kinder und Jugendlichen dem Zwang zur physischen Anwesenheit in einem Schulgebäude unterliegen, trägt modernen Bildungserfordernissen in einer Informationsgesellschaft nicht mehr Rechnung und verhindert durch das staatliche Bildungsmonopol die notwendige schnelle Wandlung der Bildungsangebote.
In sämtlichen anderen europäischen Ländern und fast allen entwickelten Staaten weltweit (!) steht Schülern neben den privaten Schulen auch die Möglichkeit des „Distance Learning“ oder Freien Lernens mit Hilfe von Fernschulen und „Umbrella Schools“ zu Gebote. Diese Möglichkeit ist besonders angesichts zunehmend verlangter Mobilität für viele Familien wichtig. Deutsche Kinder haben diese Option aber nur, wenn sie im Ausland leben, prominent  (siehe Brüder Kaulitz von der Jugendband Tokio Hotel) oder schulisch bereits vollkommen gescheitert (Flex-Fernschule in Baden-Württemberg oder Web-Individualschule in Bochum, Erfolgsquote 100 %) sind.
Eine Erweiterung des Bildungsangebotes in Deutschland um diese modifizierte Form der Schulpflichterfüllung würde nicht nur diesen Familien helfen, die derzeit leider meist gezwungen sind, wie wir ins Ausland abzuwandern. Sie würde auch einen gesunden Konkurrenzdruck erzeugen und so mithelfen, unsere Schulen schnell zu Orten zu machen, an denen gut und gerne gelernt wird. Ein Monopol hat noch nie zur Qualitätserhöhung beigetragen.
Die hervorragenden Ergebnisse des Freilernens für Lernen und Sozialisation können anhand zahlreicher Studien aus verschiedenen Ländern (außer Deutschland) eindeutig belegt werden. Die ungerechtfertigte Kriminalisierung des Freilernens führt nicht zu einem Eindämmen dieser erfolgreichen Lernform, sondern zu einer Abwanderung der an dieser Lernform interessierten Familien ins Ausland. 
Wir haben den Eindruck, dass der Widerstand der Landesbehörden hauptsächlich auf Unkenntnis über die internationale Lage und unhaltbare Vorurteile über die Folgen einer Legalisierung zurückgeht. Dies möchten wir gern ändern und bitten Sie daher, uns anlässlich des Bildungsgipfels und im Vorfeld die Möglichkeit dazu zu geben. ...
Quelle: Online-Unterzeichneraktion des Netzwerk Bildungsfreiheit
Anmerkung: Um Unterzeichnung wird besonders gebeten. Das Netzwerk Bildungsfreiheit (NBF) wurde maßgeblich von unserem Verein ins Leben gerufen und zwei der aktuellen Vereinsvorsitzenden sind dort Kuratoriumsmitglieder.

6. Juli 2008

GESCHICHTE DES SCHULZWANGS IN DEUTSCHLAND

© 2008 Zusammengestellt von Hans Balthasar (Pseudonym)

DIE HEUTIGEN SCHULGESETZE SIND DAS ERBE DES NATIONALSOZIALISMUS

„Wenn wir nichts dagegen tun, wer soll es dann tun?“ (Sophie Scholl)

Diese Zusammenstellung zeigt die Historie der deutschen Schulpflicht bis hin zum systematisch staatlich erzwungenen Schulbesuch der Gegenwart in Deutschland auf. Wesentliches Fazit ist dabei die Tatsache, dass die heutigen Schulgesetze das Erbe des Nationalsozialismus sind. Die Geburtsstunde des deutschen Schulzwangs mit seinen faktisch angewandten „Maßnahmen“ der Erzwingung muss auf den 6. Juli 1938 datiert werden, den Tag des Inkrafttretens des Reichsschulpflichtgesetzes.

Daher ist die vorliegende Arbeit zum 70. Jahrestag des Schulzwangs in Deutschland (6. Juli 2008) all den FAMILIEN gewidmet, welche aufgrund Ihrer persönlichen Bildungsvorstellungen Deutschland bereits verlassen mussten.

Das „Handbuch des Schulrechtes“ schreibt zu Recht zusammenfassend: „Die Schulpflicht war bis ins 20. Jahrhundert hinein, genau genommen KEINE Pflicht zum Besuch einer öffentlichen Schule, sondern nur eine Unterrichts-Pflicht.“[1]

Früher wurde im Rechtsdeutsch immer von ,Schulzwang’ gesprochen, heute finden wir die suggestiv höflichere Formulierung „Schulpflicht“. Die Schulpflicht ist keine Erfindung der Demokratie, sondern des fürstlichen Absolutismus[2].

„Die Schreib- und Leseschulen und die Rechenschulen des Spätmittelalters bildeten ebenso wie die Küster- und SONNTAGSSCHULEN der REFORMATION die Vorstufe der Volksschule.“

In diesen Sonntagsschulen der Reformation fand das Lernen von Lesen und Schreiben mit der Bibel statt. Durch das Lesenkönnen und durch das Verstehen der Heiligen Schrift hatte das allgemeine Volk, Kinder wie Eltern, zum ersten Mal die Möglichkeit an Hand des Wortes Gottes die Wahrheit des Evangeliums von Jesus Christus zu erkennen, welche ihnen in der damaligen Zeit durch die Katholische Kirche vorenthalten wurde.

„Zum ersten Mal erwähnt wird der Begriff Volksschule 1779, sie wurde auch Elementarschule, Landschule, Dorfschule oder Armenschule genannt. Als Begründer des Volksschulwesens in deutschen Ländern (Deutschland) gilt der preußische König Friedrich Wilhelm I. (1683-1740). 1717 erließ er das Edikt zur allgemeinen Schulpflicht. Er bestimmte, daß Kinder vom fünften bis zum zwölften Lebensjahr in die Schule gehen und erst entlassen werden sollten, wenn sie lesen und schreiben konnten. Ebenso musste der Katechismus auswendig gelernt werden.

Friedrich II. von Preußen (1712-1786) reformierte das Schulwesen. Die Dauer der Schulzeit wurde im „Königlichen-Preußischen-General-Landschul-Reglement“ vom 12. August 1763 auf acht Jahre festgelegt. Das Generallandschulreglement, welches der Theologe Johann Julius Hecker maßgeblich vorbereitet hatte, bildete die Grundlage für die Entwicklung des preußischen Volksschulwesens.“

Dies ist zwar für Historiker selbstverständlich, wird aber sehr häufig in der Geschichte der Entstehung der Schule gerne anders dargestellt. So lesen wir unter anderem in einem Buch zur Darstellung der Geschichte der Schule in Deutschland von einem Befürworter der Schulpflicht folgendes:

„Die Errichtung einer öffentlich beaufsichtigten schulischen Elementarerziehung der Jugend und ihre Absicherung durch Schul- bzw. Unterrichtspflicht, ebenso der spätere Schulzwang und die Bestrafung haben in Deutschland ihre Ursprünge in den wohlfahrtsstaatlich-polizeilichen Maximen des aufgeklärten Absolutismus.

Die Berechtigung des Staates, den einzelnen Menschen letzten Endes durch die Drohung und den Vollzug staatlicher Gewalt in die Schule zu zwingen, ist seitdem zwar verschieden begründet, sie ist jedoch kaum prinzipiell in Zweifel gezogen worden.“[3]

Die Fürsten wollten alle Untertanen im Sinne des Staates zu braven Bürgern und die Jungen zu guten Soldaten erziehen. „Zum ersten Mal, soviel ich sehe, ist das Prinzip des Schulzwangs in der weimarischen Schulordnung von 1619 ausgesprochen worden.“[4]

Was waren die Motive des deutschen Kaiserreiches und infolge der anderen europäischen Staatsmächte außer Wohltaten für ihr Volk noch? Damals gab es noch keinen Schulzwang, sondern es wurde - noch weitgehend subsidiär – eine Schulpflicht etabiliert. Wie wurde der Erfolg von Volksbeschulung seinerzeit gemessen? Staaten führen Krieg und messen sich im Krieg, und so sollte auch Deutschlands Sieg über Frankreich 1870/71 Maßstab für den fragwürdigen Erfolg pflichtgemäßer Volksbeschulung sein. So zu lesen in der Bayrischen Lehrerzeitung vom 14. März 1873, die ausführt: „Der deutsche Schulmeister hat gesiegt!“ Das hat Methode. Jedenfalls erfolgte die Veröffentlichung unter der Kapitelüberschrift Pädagogik und Methode. „Der militärische Sieg Deutschlands im Krieg gegen Frankreich (1870/71) wurde u.a. als Erfolg, der auf der Schulpflicht basierenden deutschen Volksschule gewertet. Frankreich, Belgien, England u.a. westeuropäische Länder führten daraufhin ebenfalls die Schulpflicht ein.“[5]

Auch wenn der Hausunterricht trotzdem immer noch ein Nischendasein führen durfte, gilt doch, daß sich der entwickelte Schulzwang nicht hehren demokratischen Zielen der Gleichheit oder Chancengleichheit dienen sollte, sondern ein zentrales Steuerungselement war, mit denen der Staat die Bevölkerung in seinem Sinn formte. „Die Schulpflicht ist das Kind des Absolutismus“[6].

Deswegen führt auch ein direkter Weg vom Schulzwang in den Nationalsozialismus[7], dieser Nationalsozialismus, der es sich zu nutze machte, daß alle Kinder sowieso nach der Vorgabe des Staates lernen mussten und er lediglich die RESTE ALLER FREIEN ALTERNATIVEN in Privatschulen, Alternativschulen und UNTERRICHT ZU HAUSE beseitigen oder gleichschalten musste. „Stattdessen hat die allgemeine Schulpflicht unter Zurückdrängung der Privatschulen und Hausunterricht den Weg zur Ideologisierung der Schule durch den Nationalsozialismus geöffnet.“[8]

Alle Kinder werden im Namen von Toleranz und Integration extrem INTOLERANT in die Schule gezwungen. Wir rühmen uns in Deutschland unserer Toleranz, haben aber in Wirklichkeit in einigen Bereichen mehr strafbewehrte Gesetze und weniger Freiheiten als zu Kaisers Zeiten.

Um aufzuzeigen, dass der Schulzwang in Deutschland ein Erbe des Nationalsozialismus ist, sollte jeder Bürger unseres Landes folgendes wissen:

Vor 1938 war in Deutschland trotz aller Schulpflichtgesetze der Unterricht zu Hause (= als Hausschule, oder Hausunterricht sprich Homeschooling) immer als Ausnahme zulässig! Deshalb sprach man bei der Schulpflicht immer im Sinne von UNTERRICHTSPFLICHT!

Deutschland, das seit Einführung der Schulpflicht in Preußen 1717 schon immer die striktesten Gesetze diesbezüglich hatte, kannte zur Zeit der Weimarer Verfassung 1919 und des endgültigen preußischen Schulpflichtgesetzes von 1927 kein Verbot des Privat- oder Hausunterrichtes und dieser war immer noch sehr verbreitet. In der sogenannten Paulskirchenverfassung, der Reichsverfassung vom 28. März 1849, findet sich der Hausunterricht, wie man ihn damals bezeichnete, in § 154 noch im MENSCHENRECHTS-KATALOG: „Der häusliche Unterricht unterliegt keiner Beschränkung.“[9]

In allen strikten preußischen Regelungen war der Heimunterricht trotzdem immer weiter erlaubt, z. B. im „General-Land-Schul-Reglement“ Preußens vom 12.1.,1763 (§ 15) oder in der „Schulordnung für Elementarschulen der Provinz Preußen“ vom 14.5.1845 (§ 1), ebenso finden wir folgendes in der „Kabinettsorder betr. Die Schulzucht“ vom 14.5.1825: „Eltern oder deren gesetzliche Vertreter, welche nicht nachweisen können, daß Sie für den nötigen Unterricht der Kinder in ihrem Haus sorgen, sollen erforderlichen Falls durch Zwangsmittel und Strafen angehalten werden, jedes Kind, nach zurückgelegtem fünften Jahre, zur Schule zu schicken.“[10]

Der radikale DEUTSCHE Schulzwang wurde in dieser FORM erst 1938 von den Nationalsozialisten eingeführt, um die deutsche Jugend ALLEIN zu kontrollieren.

Erstmals wurde im Gesetz über die Schulpflicht im Deutschen Reich (Reichsschulpflichtgesetz) vom 6.7.1938 (geändert am 16.5.1941) festgelegt, daß Schüler mit der Polizei in den Unterricht gezwungen werden dürfen und daß Erziehungsberechtigte mit Geld- und Gefängnisstrafen bestraft werden können, wenn sie die Schulpflicht bei ihren Kindern nicht durchsetzen.[11] In einer Internetdarstellung[12] des vom damaligen Reichsbildungsminister und von Hitler unterzeichneten Gesetzes werden die Unterschiede zwischen den Fassungen von 6.7.1938 und 16.5.1941 gut deutlich (siehe Anhang Teil I).

§ 1 lautet: „(1) Allgemeine Schulpflicht. Im DEUTSCHEN REICH besteht allgemeine Schulpflicht. Sie sichert die Erziehung und Unterweisung der deutschen Jugend im Geiste des Nationalsozialismus. Ihr sind alle Kinder und Jugendliche deutscher Staatsangehörigkeit unterworfen, die im Inlande ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben“. Sogleich ist allerdings selbst hier von Ausnahmen die Rede, denn in § 1,2 heißt es:

„Die Schulpflicht ist durch Besuch einer reichsdeutschen Schule zu erfüllen. ÜBER AUSNAHMEN entscheidet die Schulaufsichtsbehörde“. Und § 5 lautet: „Erfüllung der Volksschulpflicht. (1) Zum Besuch der Volksschule sind alle Kinder verpflichtet, soweit nicht für ihre Erziehung und Unterweisung in anderer Weise entsprechend ausreichend gesorgt ist. (2) Während der vier ersten Jahrgänge der Volksschule darf anderweitiger Unterricht an Stelle des Besuchs der Volksschule NUR AUSNAHMSWEISE in besonderen Fällen gestattet werden.“ (alles Fassungen von 1938).

Diese Ausnahmefälle wurden vor allem für Kinder von Wehrmachtsangehörigen, Kriegsgefallenen, Bombenbeschädigten, kriegsdienstverpflichteten Müttern oder dienstlich häufig versetzten Beamten gestattet.

Eine Form der Ausnahme waren die neu gegründeten nationalsozialistischen Erziehungsanstalten, die Deutschen Heimschulen, wie sie seit September 1941 auf Befehl Hitlers gegründet wurden. So können wir unter http://www.landesarchiv-bw.de/stal/heimschulen/index.htm (Auszüge im Anhang Teil II), auf der Internet-Seite des Landesarchivs BW zum Thema „Das Schulsystem im Dritten Reich – Deutsche Heimschulen in Baden Württemberg“ folgendes lesen:

„Was Adolf Hitler mit seinen neu gegründeten Erziehungsanstalten beabsichtigte und welche Erziehungsziele er verfolgte, wird durch dieses Zitat von ihm deutlich:
‚In meinen Ordensburgen wird eine Jugend heranwachsen, vor der sich die Welt erschrecken wird. Eine gewalttätige, herrische, unerschrockene, grausame Jugend will ich ... Es darf nichts Schwaches und Zärtliches an ihr sein ... Stark und schön will ich meine Jugend ... So kann ich das Neue schaffen!‘"

(Anmerkung: Wir haben heute in Deutschland bereits wieder eine zunehmende Kriminalitätsrate unter Jugendlichen! Das Ziel ist ereicht!! Nachzulesen in unserer Zeitung “Bote vom Untermain“, Mittwoch 9. Mai 2007 Titelseite:

„Jugendgewalt in Deutschland nimmt zu“

Das Erbe der Deutschen Erziehungsziele im Nationalsozialismus hat uns eingeholt und die Saat geht auf, denn heißt es doch in diesem Artikel, noch zusätzlich:

„Zahl nichtdeutscher Täter rückläufig!“

DAS HEISST BESSER AUSGEDRÜCKT: AUGEN AUF!

„ZAHL DEUTSCHER TÄTER STEIGT!“

Berlin (AP/dpa). Trotz einer insgesamt sinkenden Zahl an Straftaten nimmt die JUGENDGEWALT in Deutschland immer stärker zu. Bei Körperverletzungsdelikten verzeich-neten die Behörden einen Anstieg um 2,7 Prozent auf knapp 67 000 Fälle, wie aus der gestern veröffentlichten Polizeilichen Kriminalitätsstatistik 2006 hervorgeht.

Insgesamt sank die ZAHL an Delikten um 1,4 Prozent auf 6,3 MILLIONEN Fälle (6 300 000 Fälle = Straftaten). Bei Heranwachsenden gibt es laut Statistik bei Gewalttaten sogar einen Anstieg um 4,6 Prozent. Innenminister Wolfgang Schäuble kündigte an, die Ursachen dafür wissenschaftlich aufarbeiten zu wollen. UNBEKANNT SEI BISLANG, WIE HOCH DIE DUNKELZIFFER JUGENDLICHER GEWALTTÄTER SEI. ...“

Ja, wirklich, das Ziel des Nationalsozialismus ist HEUTE erreicht und diese Zahlen werden noch steigen, es sei denn, WIR tun was dagegen und zwar gegen den Schulzwang!!

Lesen wir, um weiter aus der DEUTSCHEN Geschichte zu lernen, noch etwas weiter über ERZIEHUNG im Dritten Reich:

Es gibt eine schockierende Wahrheit über die Pädagogik des Dritten Reiches, welche sich nur schwer nachvollziehen lässt und den Rahmen meiner Ausführungen an dieser Stelle sprengen würde. Doch möchte ich die Quelle meiner Information hier angeben und zum erweiterten Studium herausfordern (siehe Anhang Teil III):

http://de.wikipedia.org/wiki/Erziehung_im_Nationalsozialismus

Die Wahrheit über die DEUTSCHE Pädagogik läßt sich nach dem Studium des oben angegeben Materials wie folgt zusammenfassen:

Die Erziehungsansätze des Nationalsozialismus haben sich in unserem heutigen deutschen Bildungssystem festgesetzt und bestehen noch immer. Allein die SCHLUSSFOLGERUNGEN aus dem Artikel aus Wikipedia.org lässt dies deutlich erkennen. Ich will sie deshalb hier im vollen Umfang einfügen:

SCHLUSSFOLGERUNGEN

Erziehung im Nationalsozialismus ist nicht auf die Zeit der Nazi-Herrschaft (1933-1945) zu begrenzen. Dagegen spricht auch die Kontinuität, die das deutsche Bildungssystem zeigt. Mit der Re-Education werden alleine die offen nationalsozialistischen Elemente entfernt, nicht aber die autoritären Grundstrukturen die z. B. die soziale Reproduktion bewirken, die im deutschen Bildungssystem besonders stark ist. An Universitäten lehrende Pädagogen wie Theodor Wilhelm können nach der kurzen Kriegsgefangenschaft schon 1945 wieder als Lehrer arbeiten, dieser wird 1951 sogar Professor für Pädagogik in Flensburg. (Seine Tätigkeit im und nach dem Nationalsozialismus ist an seinen Werken aus der NS-Zeit abzulesen, siehe auch Gudrun Hentges, Debatten um die politische Pädagogik bzw. Bildung vor und nach 1945, Münster 1999).

Es ist auch nicht unwichtig, auf die großen methodischen und inhaltlichen Schwächen hinzuweisen, die mit einem ganz ausdrücklichen Antiintellektualismus keine ausreichende Vorbereitung auf eine Industriegesellschaft bot. Mythen, Mythologeme und Wehrerziehung verhinderten damit genau den hohen Standard zu halten, auf den sich der Nationalsozialismus berief.

BIS HEUTE ERGIBT SICH ETWA FÜR DEN POLITKUNTERRICHT DARAUS DIE SCHWIERIGKEIT, ÜBER PARTEIEN ZU INFORMIEREN, DA MAN BEI EINER PARTEILICHEN INFORMATION EINEN ZU HOHEN EINFLUSS EINER EINZELNEN PARTEI FÜRCHTET.[13]

Fahren wir weiter fort mit der Geschichte der Deutschen Schulgesetze. Das nationalsozialistische Reichsschulpflichtgesetz wurde leider von den Bundesländern übernommen und nicht wieder zurückgefahren und galt in den Bundesländern lange unverändert fort.

Das Grundgesetz kennt zwar eine staatliche Schulaufsicht, die prinzipiell nicht die Möglichkeit ausschließt, Fern- oder Hausunterricht anzuerkennen, aber man wollte angesichts des Fiaskos der staatlichen Schulen im Dritten Reich keine Schulpflicht in der Verfassung festschreiben, wie die Diskussionen im Parlamentarischen Rat zeigen.[14]

Die Mehrheit im Parlamentarischen Rat aus CDU/CSU, Deutsche Partei und Zentrum erklärte nämlich am 8. Februar 1949 in der 3. Lesung zum Grundgesetz in Abwendung vom nationalsozialistischen Schulsystem:

„Wir halten nach wie vor an unserem Standpunkt fest, daß das Erziehungsrecht der Eltern ein gottgegebenes Naturrecht darstellt, das jedem staatlichen Zugriff entzogen ist. Dieses natürliche Erziehungsrecht der Eltern erstreckt sich vor allem auf die religiös-weltanschauliche Erziehung der Kinder und zwar nicht nur im Rahmen der Familie, sondern auch im Bereich der Schule. Die Schule muß daher in ihrem religiös-weltanschaulichen Charakter so bestimmt sein, wie es der Gewissensentscheidung der Eltern entspricht. Ein auf Grundsätzen der Gewissensfreiheit, der Toleranz und der Demokratie aufgebauter Staat sollte daher sein Schulwesen so gestalten, daß auf niemand in religiös-weltanschaulicher Hinsicht ein Gewissenszwang ausgeübt wird.“ (Jahrbuch des öffentlichen Rechtes 1; 1951: Seite 110).

AUS DIESEM GRUNDE KENNT DAS GRUNDGESETZ KEINE SCHULPFLICHT, sondern ein STARKES ELTERNRECHT und das RECHT des STAATES lediglich zur „Aufsicht“ über die Schulen, d.h. über das öffentliche „Schulwesen“.

Das Reichsschulpflichtgesetz blieb in vielen Bundesländern, jedoch im WIDERSPRUCH dazu, noch JAHRZEHNTE in Kraft und wurde danach inhaltlich oft bis in den Wortlaut übernommen.[15] So verabschiedeten Baden-Württemberg erst 1964 und Nordrhein-Westfalen erst 1966 eigene Schulgesetze, in denen sich aber IMMER NOCH FORMULIERUNGEN VON 1938 FINDEN.

Interessanterweise wird im Regelfall unterschlagen, daß die Originalfassung des Schulpflichtgesetzes davon spricht, die gesamte Bildung „im Geiste des Nationalsozialismus“ geschehen zu lassen. Einige Länder haben offiziell diesen Satzteil lange nicht gestrichen, sondern einfach nur durch Pünktchen ersetzt. Ob man so den massiven Schulzwang eines modernen Staates so einfach vom Schulzwang des Nationalsozialismus lösen kann?

Was pädagogisch gesehen zum Begriff von Bildung der Nationalsozialisten gehört, ist lange Zeit nicht einmal wissenschaftlich erörtert worden und kritische Rückblicke lassen sich erst ab 1987 finden[16].

Also, um es nochmals zu betonen: Der Gedanke des Reichsschulgesetzes von 1938 verbirgt sich sukzessiv in den Länderverfassungen und Schulgesetzen der Länder.[17] Dies bestätigen viele juristische und pädagogische Experten. Einige Beispiele mögen dies bis an den heutigen Tag dieser Zusammenfassung belegen. „Alle nach dem letzten Weltkrieg von den Ländern erlassenen und derzeit geltenden Schul- oder vorher Schulpflichtgesetze beruhen auf das Reichsschulpflichtgesetz.“[18] Im Gegenteil zur Weimarer Reichsverfassung enthält das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland keine Regelung über die Schulpflicht. Zu den bundeseinheitlichen Bestimmungen bestand bei Inkrafttreten des Grundgesetzes zunächst deshalb keine Notwendigkeit, weil über die Art. 123 bis 125 in Verbindung mit Art. 70 GG das Reichsschulpflichtgesetz von 1938 in allen Bundesländern als Landesrecht fort galt. Dieses wurde erst durch die jeweilige Schulpflichtgesetzgebung in den einzelnen Ländern nach und nach aufgehoben, zuletzt im Saarland durch das Schulpflichtgesetz vom 11. März 1966.[19]

Im Jahr 1975 stufte man in allen Bundesländern, außer in Hessen und im Saarland (und heute auch in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg), die Nichterfüllung der Schulpflicht von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit zurück. De facto aber werden die heutigen Eltern, die für die Erziehung und Bildung selbst sorgen, immer noch nicht so behandelt, als handle es sich nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern als seien sie Straftäter bzw. Kriminelle. So werden speziell oftmals in Bayern und Sachsen keine Bußgelder, sondern gleich Zwangsgelder erhoben und die Eltern kriminalisiert und mit Zwangshaft und Entziehung des Sorgerechtes bedroht.

Von 1938 bis 1974 war also die Nichterfüllung der Schulpflicht, die bis heute als Besuchspflicht verstanden wird, eine Straftat – im Saarland und in Hessen ist das bis heute so. Im Rahmen der großen Strafrechtsreform gilt diese Nichterfüllung seit dem 2. Strafrechtsreformgesetz seit 1.1.1975 in fast allen Bundesländern nur noch als Ordnungswidrigkeit.[20]

Seinerzeit wurde nämlich die bis dahin bestehende „Übertretung“ als Strafgröße zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat abgeschafft und alle Bundesländer mussten sich entscheiden, ob sie die Schulpflichtverletzung, die bis dahin als „Übertretung“ galt, herauf oder herunterstufen wollten.

Doch davon merken die heutigen Homeschooling-Familien allerdings wenig. Sie werden oft als kriminelle Straftäter behandelt. Ich meine das nicht formaljuristisch, aber wer einem Sperrfeuer von Bußgeldbescheiden oder Zwangsgeldern, öffentlichen Drohungen durch Politiker in den Medien und Sorgerechtsentzugsverfahren ausgesetzt ist, wer erlebt wie im Fall von Melissa B., daß die Polizei mit 15 Mann in das private Haus stürmt, um ein fünfzehnjähriges Mädchen zur Zwangspsychiatrie festzunehmen oder wer gar in Erzwingungshaft genommen wurde, hat wahrlich nicht mehr den Eindruck, „nur“ eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Es ist derselbe GEIST UND DAS ERBE DES NATIONALSOZIALISMUS, DES HITLERREGIMS, der Staatsorgane dazu treibt, solche fürsorglichen, bildungsorientierte Eltern zu verfolgen. Menschen werden de facto kriminalisiert, obwohl eine Strafrechtsreform ja gerade eine Entkriminalisierung hätte einleiten sollen. Doch genau das Gegenteil ist der Fall, in diesen Tagen besonders in den unionsregierten Bundesländern.

Die Geschichte des Schulzwangs in der BRD ist noch nicht abgeschlossen, denn im GRUNDGESETZ steht, dass die Schulaufsicht völlig dem Staat unterstellt ist und NIRGENDS aber im Gesetz ist geregelt, dass der alleinigen Erziehungsauftrag der Eltern, welcher auch die Bildung der Kinder umfasst, der staatlichen Aufsicht unterlegt ist! Diesen Erziehungs- und Bildungsauftrag wahrzunehmen ist ein absolutes und demokratisches ELTERNRECHT, welches ihnen bis heute durch die Beibehaltung des Schulpflichtgesetzes der Nazis vorenthalten wird! Der aus dieser Zeit tradierte „Erziehungsanspruch des Staates“ findet sich in zahlreichen juristischen Kommentaren und Rechtsurteilen bis in die heutige Zeit hinein.

„Die Verantwortung der Eltern für den Gesamtplan der Erziehung ihrer Kinder (...) steht in einem Spannungsverhältnis zum staatlichen Erziehungsauftrag in der Schule (Art. 7 I), der in seinem Bereich dem elterlichen Erziehungsrecht gleichgeordnet ist ...“[21]

Das Grundgesetz dagegen anerkennt in Art. 6 „ Die Pflege und die Erziehung der Kinder ist das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“. Davon ist, was den Bereich der Bildung betrifft, heute nichts mehr übrig geblieben, ja es gehört zum allgemeinen Empfinden, hier sei die Schulbildung gar nicht mehr inbegriffen. Ähnlich sagt etwa die Verfassung von Bayern direkt vor der Erklärung der Schulpflicht: „JEDES KIND hat Anspruch auf Erziehung und Bildung. Das natürliche Recht der Eltern, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen, bildet die Grundlage des Erziehungs- und Schulwesens.“ Tatsächlich aber wurde das Elternrecht im Bereich der Bildung im Laufe der letzten sechs Jahrzehnte, bewusst und unbemerkt von manchem Bürger, immer mehr aufgeweicht. Denn heute gibt es in der Praxis weder ein wirkliches Elternrecht, bei dem die Eltern für ihr eigenes Kind wenigstens im Bildungsbereich mitbestimmen dürfen, noch gibt es ein kollektives Elternrecht, denn die rechtlich eigentlich vorgegebene Mitwirkungsmöglichkeit der Eltern am Bildungswesen existiert de facto gar nicht, haben doch die Elternvertreter faktisch gesehen keinen Einfluss auf die Ausgestaltung der Schule oder die Rahmenrichtlinien. Das gilt sowohl für das Individualrecht der Eltern (für ihr jeweils eigenes Kind), als auch für das Kollektivrecht der Eltern (etwa einer ganzen Schule).

In kaum einem demokratischen Land der Erde ist die Schulpolitik, die Schule, der Schüler derartig von politischen und wechselnden partei-politischen Zielen bestimmt, wie in der Bundesrepublik Deutschland.

Der ehemalige SPD Generalsekretär Olaf Scholz sprach von einer „kulturellen Revolution“, mit der der Staat die „Lufthoheit über den Kinderbetten erobern“ wolle[22] und brachte damit das Denken vieler Politiker auf den Nenner. Nicht erst seit den Versuchen Kaiser Wilhelm II., die Ausbreitung sozialistischer Ideen durch die Schule einzudämmen, und nicht erst unter dem Nationalsozialismus, versuchten Politiker aller Farben diese ,Lufthoheit über den Kinderbetten’ durch Indoktrination der Schüler zu erringen, oft genug hinter deren Bildungszielen versteckt. In nur wenigen Ländern hat ein Wechsel von Regierung und Opposition auf Dauer so viele Konsequenzen für den Schulalltag. Meistens haben die Regierungsparteien nicht einmal 25 % der Gesamtstimmen der Bevölkerung bekommen, wie zum Beispiel bei der letzten Wahl 2007 in Bremen. Dennoch zwingen sie die Eltern aller Schüler in ihr Korsett. Deswegen haben auch nicht nur die Eltern, sondern auch die Lehrer in Deutschland weniger Mitbestimmungsrechte als in jeder anderen westlichen Demokratie.

Keine andere Demokratie der Welt geht davon aus, daß man demokratische Einstellungen und die Erziehung zu toleranten und aktiven Mitbürgern gerade nur durch den Schulbesuch öffentlicher Schulen erreichen könne, als seien nur Absolventen öffentlicher Einrichtungen demokratisch gesinnt und andere nicht. Selbst, wenn der Bundesgerichtshof solche Behauptungen aufstellt, wie am 22.09.2007 und am 17.10.2007[23] wieder geschehen, sind es sicher keine solchen, die sich durch irgendwelche Untersuchungen belegen ließen. Im Gegenteil nimmt der Anteil der Jugendlichen im Osten Deutschlands, welche eine öffentliche Schule besuchen und sich öffentlich den Neonazis anschließen dramatisch zu. Dies lässt sich sehr leicht durch Statistik und Untersuchungen belegen.

Während unsere Nachbarländer seit etwa 15 Jahren in allen Bereichen der Gesellschaft entbürokratisieren, dezentralisieren, Machtkrallen trockenlegen und die Eigenverantwortung ihrer Bürger stärken, wird bei uns immer noch fast jedes Problem mit noch mehr Bürokratie und weniger Freiheit beantwortet, so daß Jahr für Jahr der Druck „von oben herab“ zunimmt. Die Bildungspolitik ist nur ein Beispiel unter vielen.

Eines steht fest: Das staatliche Bildungsmonopol in Deutschland gefährdet die Demokratie. „Totalitäre Staaten griffen und greifen in die gesamte Erziehung ein und versuchen, auch die nichtschulische Erziehung zu beherrschen.“[24] Deutschland kann nicht daran interessiert sein, vom Ausland und von seinen eigenen Bürgerinnen und Bürgern so wahrgenommen zu werden. Es scheint auch vieles dafür zu sprechen, denn wie schnell hat die Politik “von oben herab handeln“ können, um Schaden im Ausland abzuwenden, als z.B. Ministerpräsident Oettinger seine offensichtlich falschen Kenntnisse der deutschen Geschichte, bzw. seines Bundeslandes Baden-Württemberg in der Öffentlichkeit, noch dazu bei einer Trauerfeier kundgetan hatte und dies öffentlich korrigieren musste. Wenn es den Politiker der CDU/CSU wirklich daran läge etwas ins rechte, oh, ich meine natürlich, ins reine Licht zu stellen, so wäre es eine Korrektur des Erbes der nationalsozialistischen Schulgesetze. Denn das Bild, welches Deutschland heute bildungspolitisch in anderen Ländern Europas und der Welt abgibt ist und bleibt BRAUN gefärbt, solange es solche Schulgesetze gibt, welche die Bildungsfreiheit seiner europäischen Bürger in einer skandalösen Weise einschränken und zwar so massiv, dass es zu folgenden Schlagzeilen im Ausland kommt:

Hitler’s Ghost Haunts German Parents [25]

Homeschooling Freedom Threatened in Germany [26]
Home-school Germans flee to UK A1938 law designed to ensure state control of all children has provoked a family exodus to Britain [27]
German Refugees From Hitlers’S Law (IoW Press am 29.02.2008 [28])
Homeschooling - 2007 German horror tale (Kanada Free Press am 28.02.2007[29])
Not so free in Germany (Winnipeg Sun am 03.03.2007[30])

Police State, Germany - Psych tests ordered for homeschooling parents (World Net Daily am 13.03.2007 [31])

Court Rules Against German Family (CBN am 13.03.2007[32])

Parents sent to jail for homeschooling (World Net Daily am 18.06.2008[33])

Die Geschichte des Schulzwangs in Deutschland ist an dieser Stelle und zu diesem Zeitpunkt auf keinen Fall abgeschlossen.

Wann die Fortsetzung folgt, über die aktuellen Themen wie der neuste BGH-Beschluss, Bildungsfreiheit und Parallelgesellschaften, Novellierung des BGB §1666 und deren Auswirkungen auf die Verfolgung der Eltern in Deutschland, welche der Bildung Ihrer Kinder von zu Hause aus nachkommen wollen, weiß der Autor noch nicht.

Eine weitere Studie betrifft das Thema „Die Geschichte der deutschen Jugendämter“, mit dem sich der Autor derzeitig beschäftigt.

Weitere Literatur:

Schirrmacher, Thomas: Bildungspflicht statt Schulzwang. Staatsrecht und Elternrecht angesichts der Diskussion um den Hausunterricht. Bonn/Nürnberg 2005

Schmitz, Klaus: Geschichte der Schule. 1980, Kapitel “Die nationalsozialistische Zeit“

Seite 85-89

Der Name des Autors ist ein Pseudonym. Der Autor ist der Redaktion des herausgebenden Vereins Schulbildung in Familieninitiative bekannt.


ANHANG Teil I

Gesetz über die Schulpflicht im Deutschen Reich
(Reichsschulpflichtgesetz)

vom 6. Juli 1938

geändert durch
Gesetz vom 16. Mai 1941 (RGBl. I. S. 282)

weitere Änderungen nach 1945 hier nicht wiedergegeben.

spätestens aufgehoben durch die Landesgesetzgebung, nachdem das Gesetz gemäß Artikel 123 Abs. 1 in Verbindung mit den Art. 30, 124, 125 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1) als Landesrecht fortgeltend war, sofern es nicht bereits während der Zeit vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes durch die Landesgesetzgebung aufgehoben wurde
(z. B. in Baden-Württemberg aufgehoben durch § 118 des Gesetzes zur Vereinheitlichung der Ordnung des Schulwesens vom 5. Mai 1964 (GBl. S. 235), in der DDR aufgehoben durch § 8 des Gesetzes über die Schulpflicht vom 15. Dezember 1950 (GBl. S. 1203), in Nordrhein-Westfalen aufgehoben durch § 26 des Gesetzes über die Schulpflicht vom 14. Juni 1966 (GVBl. S. 365, ...)

Die Reichsregierung hat daher das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Abschnitt I.
Grundsätzliches

§ 1. Allgemeine Schulpflicht. Im Deutschen Reich besteht allgemeine Schulpflicht. Sie sichert die Erziehung und Unterweisung der deutschen Jugend im Geiste des Nationalsozialismus. Ihr sind alle Kinder und Jugendlichen deutscher Staatsangehörigkeit unterworfen, die im Inlande ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

(2) Die Schulpflicht ist durch Besuch einer reichsdeutschen Schule zu erfüllen. Über Ausnahmen entscheidet die Schulaufsichtsbehörde.

Abschnitt II.
Volksschulpflicht

§ 2. Beginn der Volksschulpflicht. (1) Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden, beginnt mit dem Anfang des Schuljahres die Pflicht zum Besuch der Volksschule.

(2) Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis 30. September das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Anfang des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche geistige und körperliche Reiche besitzen.

(3) Vorzeitig aufgenommene Kinder werden mit der Aufnahme volksschulpflichtig.

Durch Gesetz vom 16. Mai 1941 wurde der § 2 wie folgt geändert:
- der § 2 Abs. 1 erhielt folgende Fassung:
"(1) Für alle Kinder, die im Laufe des Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollenden, beginnt mit dem Anfang des Schuljahres die Pflicht zum Besuch der Volksschule."
- die Absätze 2 und 3 wurden aufgehoben.

Durch Gesetz vom 16. Mai 1941 wurde in seinem § 2 ergänzend bestimmt:
"§ 2. In den Gebieten des Reichs, in denen das Schuljahr bisher am 1. April begann, gilt für die Schuljahre 1941 und 1942 folgende Übergangsregelung:
    Die Pflicht zum Besuch der Volksschule beginnt mit dem Anfang des Schuljahres
a) im Schuljahr 1941 für alle Kinder, die bis zum 31. August 1941 das 6. Lebensjahr vollenden,
b) mit dem Schuljahr 1942 für alle Kinder, die bis zum 31. Oktober 1942 das 6. Lebensjahr vollenden."

§ 3. Zurückstellung vom Schulbesuch. Volksschulpflichtige Kinder, die geistig und körperlich nicht genügend entwickelt sind, um mit Erfolg am Unterricht teilzunehmen, können vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Die Zeit der Zurückstellung wird auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet.

§ 4. Dauer der Volksschulpflicht. (1) Die Volksschulpflicht dauert acht Jahre.

(2) Für Kinder, die bis zu diesem Zeitpunkt das Ziel der Volksschule nicht erreicht haben, kann die Schulpflicht bis zur Dauer eines Jahres verlängert werden.

§ 5. Erfüllung der Volksschulpflicht. (1) Zum Besuch der Volksschule sind alle Kinder verpflichtet, soweit nicht für ihre Erziehung und Unterweisung in anderer Weise ausreichend gesorgt ist.

(2) Während der vier ersten Jahrgänge der Volksschule darf anderweitiger Unterricht an Stelle des Besuchs der Volksschule nur ausnahmsweise in besonderen Fällen gestattet werden. Der Übergang zu einer mittleren oder höheren Schule richtet sich nach den hierfür erlassenen besonderen Bestimmungen.

Durch Gesetz vom 16. Mai 1941 erhielt der § 5 Abs. 1 folgende Fassung:
"(1) Zum Besuch der Volksschule sind alle Kinder verpflichtet, soweit sie nicht zum Besuch der Hauptschule verpflichtet sind oder für ihre Erziehung und Unterweisung in anderer Weise ausreichend gesorgt ist."

§ 6. Schulpflicht geistig und körperlich behinderter Kinder. (1) Für Kinder, die wegen geistiger Schwäche oder wegen körperlicher Mängel dem allgemeinen Bildungsweg der Volksschule nicht oder nicht mit genügendem Erfolge zu folgen vermögen, besteht die Pflicht zum Besuch der für sie geeigneten Sonderschulen oder des für sie geeigneten Sonderunterrichts (Hilfsschulen, Schulen für Krüppel, Blinde, Taubstumme u.ä.).

(2) Darüber, ob diese Verpflichtung im einzelnen Falle besteht, und darüber, welche Sonderschule diese Kinder zu besuchen oder an welchem Sonderunterricht sie teilzunehmen haben, entscheidet die Schulaufsichtsbehörde.

(3) Für taubstumme Kinder beginnt die Schulpflicht ein Jahr später.

(4) Für blinde und für taubstumme Kinder kann die Schulpflicht über die im § 4 Abs. 2 vorgesehene Zeit hinaus bis zur Dauer von insgesamt drei Jahren verlängert werden, wenn anzunehmen ist, daß sie dadurch dem Ziele der Sonderschule nähergebracht werden können.

§ 7. Unterbringung der Sonderschulpflichtigen in Anstalts- oder Familienpflege. (1) Wenn es die Durchführung der Schulpflicht für die im § 6 bezeichneten Kinder erfordert, kann ihre Unterbringung in geeigneten Anstalten und Heimen oder in geeigneter Familienpflege angeordnet werden.

(2) Hierüber entscheidet die Schulaufsichtsbehörde gemeinsam mit der zuständigen Fürsorgebehörde.

(3) Die Anordnung wird von der Fürsorgebehörde nach den Vorschriften über die Fürsorgepflicht durchgeführt.

(4) Vor der Anordnung und vor ihrer Durchführung soll der Erziehungsberechtigte gehört werden.

Durch Gesetz vom 16. Mai 1941 wurde an dieser Stelle folgende Überschrift eingefügt:

"Abschnitt III.
Hauptschulpflicht"

Durch Gesetz vom 16. Mai 1941 wurde an dieser Stelle folgender Paragraph eingefügt:
"§ 7a. Volksschulpflichtige Kinder, bei denen die für die Aufnahme in die Hauptschule erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, sind zum Besuch der Hauptschule verpflichtet."

Abschnitt III.
Berufsschulpflicht

Durch Gesetz vom 16. Mai 1941 wurde der Abschnitt III. zum Abschnitt IV.

§ 8. Beginn der Berufsschulpflicht. Mit der Beendigung der Volksschulpflicht beginnt die Pflicht zum Besuch der Berufsschule.

§ 9. Dauer der Berufsschulpflicht. (1) Die Berufsschulpflicht dauert drei Jahre, für landwirtschaftliche Berufe zwei Jahre. Lehrlinge sind darüber hinaus bis zum Ende der Lehrzeit berufsschulpflichtig, wenn fachlich ausgerichtete Berufsschuleinrichtungen vorhanden sind.

(2) Bei Berufswechsel lebt die Pflicht zum Besuch der Berufsschule wieder auf, sofern der Jugendliche das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Früherer Berufsschulbesuch kann angerechnet werden.

(3) Die Berufsschulpflicht endet vor Ablauf der im Abs. 1 bezeichneten Zeit,
a) wenn die Schulaufsichtsbehörde feststellt, daß die bisherige Ausbildung des Berufsschulpflichtigen den Besuch der Berufsschule fortan entbehrlich macht. Dies gilt insbesondere für Mädchen, die keinen besonderen beruf ergreifen, nach einjährigem Besuch einer Hauswirtschaftsschule;
b) mit der Vollendung des 18. Lebensjahres, soweit es sich nicht um Lehrlinge handelt, die nach Abs. 1 Satz 2 fachlich ausgerichtete Berufsschuleinrichtungen zu besuchen haben;
c) mit der Heirat des Berufsschulpflichtigen.

§ 10. Erfüllung der Berufsschulpflicht. (1) Die Berufsschulpflicht ist durch Besuch derjenigen Berufsschule zu erfüllen, die von der Schulaufsichtsbehörde für den Berufsschulpflichtigen vorgeschrieben ist.

(2) Die Verpflichtung besteht für alle Jugendlichen, solange sie nicht
a) eine als ausreichenden Ersatz für den Berufsschulunterricht anerkannte Fachschule besuchen,
b) mindestens 24 Stunden wöchentlich am Unterricht einer anderen öffentlichen oder privaten Schule teilnehmen,
c) eine Hochschule besuchen,
d) im Arbeits- oder Wehrdienst stehen.

Abschnitt IV.
Gemeinsame Bestimmungen

Durch Gesetz vom 16. Mai 1941 wurde der Abschnitt IV. zum Abschnitt V.

§ 11. Befreiung von der Schulpflicht. Bildungsunfähige Kinder und Jugendliche sind von der Schulpflicht befreit.

§ 12. Schulzwang. Kinder und Jugendliche, welche die Pflicht zum Besuch der Volks- oder Berufsschule nicht erfüllen werden der Schule zwangsweise zugeführt. Hierbei kann die Hilfe der Polizei in Anspruch genommen werden.

Durch Gesetz vom 16. Mai 1941 erhielt der § 12 Satz 1 folgende Fassung:
"Kinder und Jugendliche, welche die Pflicht zum Besuch der Volks-, Haupt- und Berufsschule nicht erfüllen, werden der Schule zwangsweise zugeführt."

§ 13. Verantwortlichkeit Anderer für die Erfüllung der Schulpflicht. (1) Wer für die Person des Schulpflichtigen zu sorgen hat, sowie der, dem Erziehung oder Pflege des Schulpflichtigen anvertraut ist, hat dafür Vorsorge zu treffen, daß der Schulpflichtige am Unterricht und an den sonstigen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt und sich der Schulordnung fügt.

(2) Wer für die Person des Schulpflichtigen zu sorgen hat, ist verpflichtet, ihn für den Schulbesuch nach Maßgabe der hierüber erlassenen Bestimmungen in gehöriger Weise auszurüsten und den zur Durchführung der Schulgesundheitspflege erlassenen Anordnungen Folge zu leisten.

(3) Lehrherren, Dienstherren, Führer von Betrieben oder deren Bevollmächtigte haben dem Schulpflichtigen die zur Erfüllung der Schulpflicht erforderliche Zeit zu gewähren und ihn zur Erfüllung der Schulpflicht anzuhalten.

§ 14. Strafbestimmungen. (1) Der den Bestimmungen über die Schulpflicht vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu 150 Reichsmark oder mit Haft bestraft, sofern nicht nach anderen Gesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist.

(2) In gleicher Weise wird bestraft, wer vorsätzlich Schulpflichtige oder die im § 13 bezeichneten Personen durch Missbrauch des Ansehens, durch Überredung oder durch andere Mittel dazu bestimmt, den Vorschriften über die Schulpflicht entgegen zu handeln.

(3) Die Strafverfolgung tritt nur auf Antrag des Schulleiters oder der Schulaufsichtsbehörde ein; der Antrag kann zurückgenommen werden.

Abschnitt V.
Schlußvorschriften

Durch Gesetz vom 16. Mai 1941 wurde der Abschnitt V. zum Abschnitt VI.

§ 15. Durchführung des Gesetzes. Der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung erläßt die zur Durchführung und Ergänzung dieses Gesetzes erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften im Einvernehmen mit den beteiligten Ministern. Er kann insbesondere bei bestimmten Berufsgruppen Ausnahmen von der Durchführung der Berufsschulpflicht zulassen, soweit durch eine Erweiterung der bisherigen Berufsschulpflicht der geregelte Arbeitseinsatz gefährdet werden würde.

siehe hierzu auch die Durchführungsverordnungen vom 7. März 1939 (RGBl. I. S. 438, geändert am 16. Mai 1941 (RGBl. I. S. 283)) und vom 12. Mai 1941 (RGBl. I. S. 255).

§ 16. Aufhebung älterer Vorschriften. (1) Das Gesetz, betreffend die Grundschulen und die Aufhebung der Vorschulen, vom 28. April 1920 (RGBl. I. S. 851) in der Fassung des Gesetzes vom 26. Februar 1927 (RGBl. I. S. 67) sowie das Gesetz, betreffend den Lehrgang der Grundschule, vom 18. April 1925 (RGBl. I. S. 49) werden aufgehoben.

(2) Im übrigen kann der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung durch Verordnung die durch dieses Gesetz außer Kraft gesetzten Vorschriften des Reichs- und Landesrechts an den neuen Rechtszustand angleichen und sie in neuer Fassung und Ordnung bekannt machen. Er kann diese Befugnis auf die Landesregierungen übertragen.

§ 17. Inkrafttreten. (1) Dieses Gesetz tritt mit dem 1. November 1938 in Kraft.

(2) Die Inkraftsetzung dieses Gesetzes für das Land Österreich bleibt vorbehalten.

in Österreich durch Erlaß vom 25. Juli 1939 (RGBl. I. S. 1337), in den Ostgebieten durch Erlaß vom 28. Mai 1940 (RGBl. I. S. 836, ber. S. 886) und im Sudetenland durch Erlasse vom 24. Juni 1940 (RGBl. I. S. 955) und vom 5. November 1940 (RGBl. I. S. 1476, samt Durchführungsverordnung vom 16. Oktober 1942 (RGBl. I. S. 608)) eingeführt.

    Berchtesgaden, den 6. Juli 1938.

Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler

Der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung
Rust


Quelle: Reichsgesetzblatt 1938 I S. 799, 1941 S. 282
Dr. Dr. A. Dehlinger, Systematische Übersicht über 76 Jhg. RGBl. (1867-1942), Kohlhammer Stuttgart 1943
Schönfelder, Deutsche Reichsgesetze, Beck 1944
Sartorius, Sammlung von Reichsgesetzen staats- und verwaltungsrechtlichen Inhalts, Beck 1935-37
Hinweis
© 31. Januar 2004 - 1. Februar 2004


Es folgt nun

ANHANG Teil II

Deutsche Heimschulen in Württemberg
Eine virtuelle Ausstellung des Staatsarchivs Ludwigsburg

© Carmen Haug, 2005

Das Schulsystem im Dritten Reich
Daten und Fakten

Das Schulsystem im Dritten Reich war dreigliedrig:

  • Die Volksschule
  • Die Mittlere Schule
  • Die Höhere Schule (Dazu gehörten die Aufbauschulen für Jungen, die Aufbauschulen für Mädchen, die humanistischen Gymnasien für Jungen, die Oberschulen für Jungen, die Oberschulen für Mädchen und die Deutschen Heimschulen.)

Während der nationalsozialistischen Herrschaft kam es im Schulwesen zu zahlreichen Veränderungen: Gleich zu Beginn wurden die weltlichen Schulen aufgelöst, die Anzahl der humanistischen Gymnasien reduziert und als 9. Volksschuljahr das "Landjahr" eingeführt. Neue Lehrpläne gab es jedoch erst ab 1937. Dem Nationalsozialismus kritisch gegenüberstehende, sozialistische, pazifistische oder jüdische Lehrerinnen und Lehrer wurden an öffentlichen Schulen verfolgt und entlassen. Des weiteren gründeten die Nationalsozialisten zahlreiche Aufbauschulen und Hauptschulen. An den höheren Schulen verkürzte man die Schulzeit um ein Jahr auf insgesamt 8 Jahre. Außerdem wurden die Oberschulen für Jungen und Mädchen getrennt, sowie einheitliche und vereinfachte Lehrpläne eingeführt: Die Jungenschulen erhielten einen sprachlichen und mathematischen Zweig, die Oberschulen für Mädchen einen sprachlichen und einen hauswirtschaftlichen Zweig. Um das nationalsozialistisches Schulsystem zu perfektionieren, entwickelte Hitler ein Konzept für zahlreiche "Elite-Schulen": In den Nationalpolitischen Erziehungsanstalten (Napolas), den Deutschen Heimschulen, den Adolf-Hitler-Schulen sowie der Reichsschule Feldafing sollten die zukünftigen Führungspersönlichkeiten herangezogen werden.
Was Adolf Hitler mit seinen neu gegründeten Erziehungsanstalten beabsichtigte und welche Erziehungsziele er verfolgte, wird durch dieses Zitat von ihm deutlich:
"In meinen Ordensburgen wird eine Jugend heranwachsen, vor der sich die Welt erschrecken wird. Eine gewalttätige, herrische, unerschrockene, grausame Jugend will ich ... Es darf nichts Schwaches und Zärtliches an ihr sein ... Stark und schön will ich meine Jugend ... So kann ich das Neue schaffen!"
Mitgefühl, Kreativität, Herzensbildung - alles was nach heutigen Maßstäben für ein zivilisiertes und kultiviertes Zusammenlaben eine zentrale Rolle spielt, wurde bei der Erziehung der Jungmannen als Schwäche ausgelegt und verachtet. Stattdessen dominierten an den nationalsozialistischen Erziehungsanstalten militärischer Drill, Strafe, Demütigung und Indoktrination. Eine Form dieser neu gegründeten nationalsozialistischen Erziehungsanstalten waren die Deutschen Heimschulen.

Deutsche Heimschulen

Gründung
Die Deutschen Heimschulen wurden im September 1941 auf einen Befehl des Führers gegründet. Es gab sie in Form einer Aufbauschule und einer Oberschule. In beiden Fällen war die Mädchen- und Jungenbildung getrennt.
Wann konnte man auf eine DHS?
Nach der 6. oder 7. Klasse an einer Volksschule, Hauptschule oder Mittelschule bestand die Möglichkeit, auf eine Deutsche Heimschule in Aufbauform zu wechseln.
Eine Deutsche Heimschule in Form einer Oberschule konnte man nach der 4. Klasse an einer Volksschule besuchen.
Für wen wurden die DHS gegründet?
Die Deutschen Heimschulen wurden vor allem für Kinder von Wehrmachtsangehörigen, Kriegsgefallenen, Bombenbeschädigten, kriegsdienstverpflichteten Müttern oder dienstlich häufig versetzten Beamten eingerichtet.
Ausleseverfahren
Nur wer das Ausleseverfahren bestand, durfte eine Deutsche Heimschule besuchen. Die soziale Herkunft spielte für die Aufnahme keine Rolle.
Lehrplan
Neben den üblichen Fächern (Deutsch, Mathematik, Englisch, Chemie ...) standen sportliches Wetteifern, Rassenlehre und eine militärische Ausbildung auf dem Lehrplan.
Erziehungsziel
Ziel war es, eine Elite auszubilden, die - mittels Unterdrückung der eigenen Persönlichkeit - skrupellos im Sinne der Nationalsozialisten handelt. Das erzieherische Prinzip hieß deshalb: Empfangen und Erteilen von Befehlen in einer strikten Hierarchie. Jeder Schüler musste einen erniedrigenden Opferstatus durchlaufen, bevor er selbst das Recht zum Befehlen erwarb.

Die Organisation der Deutschen Heimschulen
Sie standen unter der einheitlichen Lenkung der Inspektion der Deutschen Heimschulen, waren jedoch unter der Aufsicht und in Verwaltung der Länder und Reichsgaue, die sie unterhalten mussten. 1942 wurde der SS - Obergruppenführer Heißmeyer Leiter der Inspektion und löste damit den Ministerpräsidenten und Kultminister, SS - Obergruppenführer Mergenthaler ab.

Deutsche Heimschulen in Württemberg

Folgende Schulen wurden zu Deutschen Heimschulen umgestaltet:
1. Die bisherigen württembergischen Aufbauschulen:

  • Künzelsau: "Deutsche Heimschule Künzelsau, Aufbauschule für Jungen"
  • Markgröningen: "Deutsche Heimschule Markgröningen, Aufbauschule für Mädchen"
  • Maulbronn: "Deutsche Heimschule Maulbronn, Aufbauschule für Jungen"
  • Nagold: "Deutsche Heimschule Nagold, Aufbauschule für Jungen"
  • Nürtingen: "Deutsche Heimschule Nürtingen, Aufbauschule für Jungen"
  • Saulgau: "Deutsche Heimschule Saulgau, Aufbauschule für Jungen"
  • Schwäbisch Gmünd: "Deutsche Heimschule Schwäbisch Gmünd, Aufbauschule für Mädchen"

2. Die bisherigen württembergischen Heimschulen:

  • Blaubeuren: "Deutsche Heimschule Blaubeuren, Oberschule für Jungen"
  • Schöntal: "Deutsche Heimschule Schöntal, Oberschule für Jungen"
  • Urach: "Deutsche Heimschule Urach, Oberschule für Jungen"

Im Staatsarchiv Ludwigsburg werden Akten der Deutschen Heimschule Schöntal, Blaubeuren, Künzelsau, Backnang, Maulbronn und Nürtingen archiviert.

Deutsche Heimschulen
Die "ideale" Deutsche Heimschule:
Merkblatt über die Deutschen Heimschulen in Württemberg

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Das Merkblatt über die Deutschen Heimschulen (Aufbauschulen für Jungen) in Württemberg diente in erster Linie zur Bekanntmachung dieser neuen Schulart.
Nach den allgemeinen Informationen, folgt die Erläuterung der einzelnen Aspekte (das Schülerheim, die Uniform, das Schulleben, die Leibesübungen, das Anstaltsgeld und die Meldung).

Diese Merkblätter sind auf der Internetseite nach zulesen. Sehr interessant im Vergleich zu dem, was heute in der Schule abläuft.

Merkblatt, Seite 1
Merkblatt, Seite 2
Merkblatt, Seite 3
Merkblatt, Seite 4
Staatsarchiv Ludwigsburg
F 447, Bü 32 und Bü 5

Deutsche Heimschulen
Jahresberichte der Heimschule Schöntal

Jedes Jahr mussten die Leiter der Deutschen Heimschulen der Ministerialabteilung für höhere Schulen einen kurzen Bericht über die Entwicklung der Schule vorlegen. Der Bericht konnte folgende Aspekte beinhalten:

Die Beispiele sind aus Akten der Deutschen Heimschule Schöntal entnommen.
Staatsarchiv Ludwigsburg
F 448, Bü 4 und F 448, Bü 45

Deutsche Heimschulen
Ordnung ist das halbe Leben...

Angefangen bei der Schulordnung, gab es für die Schüler der Deutschen Heimschule Maulbronn einen Verdunklungsplan, einen Duschplan, eine Badeordnung, einen Signalplan, eine Revierordnung, einen Plan für den Tagesablauf, eine Schuhreparaturordnung, eine Luftschutzordnung sowie eine Spindordnung.
Das Umtauschen von Uniformen und Ausrüstungsstücken war ebenso in einer Ordnung festgehalten, wie die Brandwacheneinteilung während der Weihnachtsferien, oder der Aufenthalt in den unteren Klosterräumen.
Über eine Festlegung der "Bettruhe für die Jungmannen nach dem Mittagessen", um ihr geistiges und körperliches Befinden zu fördern, wurde noch diskutiert.
Staatsarchiv Ludwigsburg
F 447, Bü 35

Auch hier sind alle Stichwörter in rot, auf der Internetseite nach zulesen. Sehr interessant im Vergleich zu dem, was heute in der Schule abläuft. Zum Beispiel das Thema Schulordnung.

Diese Auszüge sollen einen kleinen Eindruck von der virtuellen Ausstellung des Staatsarchivs Ludwigsburg geben. Hier ist nochmals die Internetadresse fürs Studium.

http://www.landesarchiv-bw.de/stal/heimschulen/index.htm


Es folgt nun

ANHANG Teil III

Erziehung im Nationalsozialismus

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Erziehung im Nationalsozialismus bezeichnet die Erziehungsansätze, die in Deutschland an den Universitäten und Schulen während der Zeit des Nationalsozialismus entwickelt oder angewendet wurden, um die NS-Weltanschauung bei den Schülern durchzusetzen.

Inhaltsverzeichnis

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Nationalsozialismus und Erziehung [Bearbeiten]

Der nationalsozialistische Staat stellte einen Anspruch auf eine "totale Erziehung". Insofern könnten auch alle Formen der Propaganda im Alltagsleben zur Erziehung im Nationalsozialismus gerechnet werden. Dieser Beitrag beschränkt sich aber auf die gemeinhin unter "Erziehung" gefassten Aspekte. Der oberste Grundsatz der Schule im Nationalsozialismus war die Durchsetzung der nationalsozialistischen Weltanschauung. Die Funktion der Schule im Nationalsozialismus war es dabei, die Jugend zu "rassebewussten Volksgenossen" zu erziehen und ihre "jugendlichen Körper zu stählen" - es galt die Vorstellung vom "politischen Soldaten". Des Weiteren war es die Aufgabe der Schule den Charakter der Schüler zu formen. Sie sollten zu freiwilliger Verantwortung, Willenskraft und Aushalten von Strapazen erzogen werden, auch hier greift die Vorstellung einer Sammlung von soldatischen Tugenden. Erst am Schluss stand die wissenschaftliche Erziehung, welche von Hitler selbst in seiner Ideologie "Mein Kampf" als gering geschätzt wird.

Schon vor 1933 haben Pädagogen Überlegungen für eine nationalsozialistische Erziehung angestellt. Entsprechende Werke sind z.B. "Menschenformung" von Ernst Krieck; aber auch der Mitbegründer der Volkshochschule Herman Nohl mit der "Landbewegung" wurde verwendet.

Kontinuität zur Weimarer Republik und Wandel [Bearbeiten]

Mit dem Konzept ihrer völkischen Erziehung stellten sich die Nationalsozialisten gegen die Aufklärung und rationale Vernunft. Die praxisnahe Schulung verdeutlicht das anti-intellektuelle, anti-humanistische Konzept. Es herrschte ständige Konfrontation mit dem Nationalsozialismus in Form von Propaganda und dem Führerkult im Schulhaus oder Klassenraum (Gemälde von Hitler, Hitlergruß, Hakenkreuze, Fahnen, Fahnenappelle). Des Weiteren wurde die Koedukation von Jungen und Mädchen gemeinsam abgeschafft, die Lehrerausbildung entwissenschaftlicht, Eliteschulen aus der Weimarer Republik intensiviert (Napola, AHS, SS-Junkerschule) und die Minderheiten (Juden und Roma, Sinti und Jenische), welche zuvor fast Gleichberechtigung erreicht hatten, fast komplett von öffentlichen Schulen ausgeschlossen. Dafür wurden Schulen in jüdischen Gemeinden eingeführt, welche bis zur Reichspogromnacht den jüdischen Schülern Schutz bot.

Individuelle Haltung der Lehrkräfte [Bearbeiten]

Schon kurz nach der "Machtergreifung" wurden ein Drittel der Lehrerinnen und alle jüdischen Lehrkräfte entlassen. Die verbliebenen Lehrer wurden "aufgefordert", dem NS-Lehrerbund (NSLB) beizutreten. Vereinzelt gab es Distanz oder Verweigerung vom Lehrstoff, jedoch waren 97% der Lehrer im NSLB und 33% in der NSDAP. Diese Zahlen kommen zustande, da im Sinne des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums alle Lehrer, die nicht die nationalsozialistische Meinung vertraten, entlassen wurden. Einige wenige traten aber auch nur in den Lehrerverbund oder die NSDAP ein, um sich Aufstiegschancen zum Schulleiter etc. zu ermöglichen.

Erziehung neugeborener Kinder [Bearbeiten]

Neben den weiterexistierenden Kindergärten gab es Versuche, den "neuen Menschen" im Sinne des Nationalsozialismus zu züchten. Aus den Erziehungsschriften der Ärztin Johanna Haarers (1900 - 1988) wird deutlich, wie sehr die ideologische Forderung nach Härte im Nationalsozialismus auch den Umgang mit Kleinkindern geprägt hat. Sie behandelt Kinder ab der Geburt als Feinde, deren Schreien und Flehen nicht nachgegeben werden soll. Der Aufbau einer liebevollen Beziehung zwischen Eltern und Kindern soll verhindert werden – dabei ist die Kindererziehung selbstverständlich Aufgabe der Mutter.

Im Rahmen der Aktion Lebensborn wurden Heime errichtet, in denen der Nachwuchs der SS gefördert werden sollte. In den Heimen konnten ledige Frauen ihre Kinder zur Welt bringen, ohne sich der gesellschaftlichen Ächtung aussetzen zu müssen. In den deutschen Heimen werden ca. 8.000 Kinder geboren. Später entführten die Nazis auch Kinder aus den besetzten europäischen Ländern, die von ihrem Aussehen her dem Idealtypus des Ariers nahekamen, und gaben sie SS-Familien zur "Aufzucht".

Schule [Bearbeiten]

Die Schule war nach Hitlers Ansicht vor allem eine Vorstufe zum Heeresdienst. Die Wehrmacht wurde daher auch in Reden „Schule der Nation“ genannt. Vor allem auf den Schulalltag färbte dies ab, indem Krieg und Kampf in allen Fächern allgegenwärtig wurden.

Auch in der Schule war ein Hauptziel der Nazis, ihre rassistische Ideologie zu verbreiten. Da sie relativ viel Geld in die Aufrüstung investierten, nutzten sie preiswert zu produzierende 'Zusatzhefte', die sie anstatt Schulbüchern anschafften, um inhaltliche Vorgaben für den Unterricht zu geben. Am 15. Januar 1935 veröffentlichte Bernhard Rust die Richtlinien zur Rassenkunde, in denen der Biologie der Schwerpunkt der Rassenkunde zugeordnet wurde, aber alle Fächer über ihre neue Aufgabe informiert werden.[1]

Eines der obersten Ziele der Nationalsozialisten war es, die Kinder zu "rassebewussten Volksgenossen" zu erziehen und "ihren Körper zu stählen", also die körperliche Abhärtung. Erst an zweiter Stelle stand die geistige Erziehung, und dort vor allem die Erziehung zu Willens- und Entschlusskraft, zur Verschwiegenheit, Verantwortungsfreudigkeit und zum Aushalten von Strapazen.

Erst an letzter Stelle stand die wissenschaftliche Bildung, sie wurde von Hitler in "Mein Kampf" mit größter Geringschätzung behandelt. Fächer wie Englisch, Französisch, Latein und Griechisch wurden nur noch an den höheren Schulen (Oberschulen und Gymnasien) unterrichtet.

Aus Ablehnung der Aufklärung und des rationalen Fachunterrichts suchen die Nazis alternative Erziehungsformen, die sie in der Reformpädagogik finden. So ist es zu erklären, dass viele reformpädagogische Einrichtungen "erst" Mitte der 1930er Jahre geschlossen werden. So erklärt Wilhelm Kirchner 1939 in Anspielung auf Rousseau: „Wir werden also zum Beispiel rassenpolitische Erziehung nicht beginnen und erschöpfen mit gescheiten Abhandlungen zur Rassenthematik. Wir werden das Kind im Umgang mit Pflanze, Tier und Mensch jahrelang Anschauungen sammeln lassen, ohne das Wort Rasse überhaupt zu benutzen.“
Elvira Bauers bereits 1936 veröffentlichtes Lesebuch Trau keinem Fuchs auf grüner Heid und keinem Jud bei seinem Eid sprach hingegen eine deutliche Sprache und wurde von den Parteiorganisationen u. a. kostenlos verteilt.

Ab 1937 strukturieren die Nazis das System der Oberschule um, schaffen die gemeinsame Beschulung von Jungen und Mädchen (Koedukation) mit Ausnahme der sogenannten Aufbauschulen (höhere gemeinsame Schulbildung ab dem 7.Schuljahr) ab und entwissenschaftlichen die Lehrerausbildung. Sie gründen im Sinne der Eliteförderung besondere NS-Erziehungsanstalten, die von unterschiedlichen Flügeln des Nationalsozialismus getragen werden: z.B. die 'Nationalpolitischen Erziehungsanstalten' (NPEA, volkstümlich "Napola"), Adolf-Hitler-Schulen, die Reichsschule der NSDAP, SS-Junkerschulen und die weiterführenden Ordensburgen.

Für die Nazis ist die Erfassung der Jugend in außerschulischen Organisationen der Hitler-Jugend besonders wichtig, da sie hier mit stärkeren erlebnispädagogischen Ansätzen hoffen, einen gefühlsmäßigen Zugang zu den jungen Menschen zu bekommen, eine direkte ideologische Kontrolle des Geschehens zu erreichen und paramilitärische Erziehung realisieren zu können. Auch in Sportvereinen wurde die Gesinnung durch einen Dietwart geschult und überprüft.

Ab 1943 bekommt die Einbeziehung der Jugend in die Kriegsanstrengungen noch eine besondere Bedeutung: die Nationalsozialisten setzen Minderjährige der Jahrgänge 1926 bis 1928 als Flakhelfer und ab 1944 als Soldaten im Volkssturm ein.

Schulpraxis [Bearbeiten]

Samstage wurden ab 1934 zum „Staatsjugendtag“, der mit 2 Stunden nationalpolitischer Belehrung begann und darauf mit Werk- und Sportunterricht von Führern der HJ gefüllt war. Allerdings wurde er 1937 wegen mangelnden Niveaus wieder abgeschafft. Sport bildete als „Ertüchtigung“ einen wichtigen Teil der NS-Erziehung, und mit 5 Stunden pro Woche einen Schwerpunkt im Stundenplan. Zudem wurde gefördert, dass Sportlehrer Rektoren wurden. Religion wurde zunehmend eingeschränkt und die Lehrerausbildung für Religionspädagogik ab 1939 eingestellt. Bis 1937 waren die Richtlinien für den Unterricht kaum reformiert worden, und erkennbar noch aus der Weimarer Zeit. Danach wurde aber unter anderem verstärkt Gymnasien in Höhere Schulen umgewandelt, die Fächer neu geordnet und (noch relativ) unabhängige Schulbuchverlage[2] aufgelöst.

Schulbücher [Bearbeiten]

Am schnellsten fallen die Mathebücher auf, in denen in trivialen Rechenbeispielen „unterschwellig Gefühle der Unmenschlichkeit und des Hasses“[3] erzeugt wurden, etwa „ein Irrenhaus kostet xxx RM, wie viele deutsche Familien könnten davon eine Wohnung bekommen“, „Wie viele höhere Schüler würde es in Berlin gegeben haben, wenn die arischen Eltern ihre Kinder in dem gleichen Umfang wie die Juden zur höheren Schule geschickt hätten? (Berlin hatte 4.242.500 Einwohner)“ oder „Wie lange braucht ein Bomber von der französischen Grenze zu deiner Heimatstadt, und wie groß ist der Bereich, den er voll bestückt (Zahlen werden genannt) in deinem Stadtzentrum zerstören kann“. So wird nicht nur Angst (und damit Wut) erzeugt, sondern auch „kriegsfähiges Wissen“ vermittelt, also die naturwissenschaftlichen Fächer Teil der Wehrerziehung. Umgekehrt wurde mit Statistiken über den Etat von NS-Organisationen suggeriert, wie sehr der neue Staat dem Menschen hilft, wenn man gefügig ist. Im Fach ’’’Deutsch’’’, das zusammen mit Erdkunde und Geschichte sogenannte „deutschkundliche Fächer“ bildete, wurde (wie im Lesebuch „Ewiges Volk“) aus der altnordischen und mittelalterlichen Literatur (insb. Edda, Nibelungenlied) entnommen, was der nationalsozialistischen Ideologie entsprach, ohne dabei ein repräsentatives Bild nordischer Literatur vermitteln zu wollen. Auch neuere Literatur wurde verwendet, aber so aus dem Zusammenhang, dass Romantiker wie Hölderlin als „kriegsmotivierend“ suggeriert wurden. Das stand auch ausdrücklich in den Schulbüchern selbst: „Der Stoff, das Bildungsgut ist so zu wählen und auszuwerten, daß der Schüler ohne es bewusst zu merken, immer wieder auf die Idee des Soldatentums gestoßen wird.“[4] Im Fach Erdkunde („Geopolitik“) wurde die „Volk-und-Raum“-Ideologie, in Geschichte Revanchismus (gegen den Versailler Vertrag) und Rassenhochmut beigebracht.

Umgang mit Minderheiten [Bearbeiten]

In der Weimarer Republik waren die Diskriminierungen von Minderheiten in der Schule weitgehend aufgehoben worden (auch wenn die Praxis teilweise anders aussah). Die rechtliche Gleichstellung vor allem der jüdischen und der Roma, Sinti und Jenischen-Kinder heben die Nazis nach der Machtergreifung auf. Mit dem 'Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums' vom 7. April 1933 werden vor allem jüdische Professoren und Lehrer aus dem Staatsdienst entlassen. Ähnlich hart gingen die Nazis auch mit der im Lande lebenden polnische Minderheit (Polonia und Ruhrpolen) um. Zunächst durften die Polen ihre Vereine etc. beibehalten, doch diese wurden zunehmend unter staatliche Kontrolle gesetzt und mit immer mehr Verboten belegt und 1938 schließlich gänzlich verboten. Viele polnischstämmige Kinder wurden im selben Jahr der Schule verwiesen. Auch Geschäfte von Polen wurden geschlossen und Deutschen übergeben. Zahlreiche Polen verloren zudem ihre Arbeitsplätze; Ziel war es, die Polen dazu zu bewegen, in ihr Heimatland zurückzukehren. Trotzdem lebten 1938 noch 150.000 Polen in Deutschland, vor allem im Ruhrgebiet und in Berlin.

Zudem begrenzen die Nazis den Anteil von "fremden" (vor allem jüdischen) Schülern in deutschen Klassen auf 1,5 %. In den folgenden Jahren verbieten sie ihnen die Teilnahme an Schulveranstaltungen, Klassenfahrten und Besuchen in Schullandheimen. Nach den November-Pogromen 1938 werden öffentliche Schulen und Universitäten ganz für "Fremde" geschlossen. Die Hilfsschulen übernehmen die Aufgabe, Schüler auszulesen und besonders Roma, Sinti und Jenische für die Sterilisation vorzuschlagen.

Die aus den öffentlichen Institutionen ausgeschlossenen Schüler sollen in Schulen der jüdischen Gemeinden bzw. der Sinti unterrichtet werden, wobei die Sinti häufig nicht über die Mittel verfügen, Schulen einzurichten. Die jüdischen Einrichtungen arbeiten anfangs an einer Stärkung der Verbundenheit der Schüler zu Deutschland, später bereiten sie vor allem die Emigration vor. Diese Schulen gewährten den jüdischen Schülern einen Schutzraum vor den Diskriminierungen, denen sie alltäglich ausgesetzt waren. Zudem wurde den Kindern und Jugendlichen ihre jüdische Identität als positiver Wert bewusst gemacht, und mit gestärkter Selbstachtung konnten sie den Abwertungen durch die Nazis begegnen. Andererseits bieten sie den Machthabern eine Kontrollmöglichkeit, die später die Deportation und Ermordung erleichtert. Mit der Realisierung des Holocausts werden die Sondereinrichtungen 1942 geschlossen.

Auch im besetzten Europa ist die Schulpolitik rassistisch geprägt: besonders in Polen richten die Deutschen ein Schulsystem ein, wie es Hermann Nohl schon 1933 gefordert hatte: es zielt auf die Germanisierung der "deutschstämmigen" Kinder und die Aussonderung und Versklavung der polnischen Schüler ab. Die polnischen Pädagogen werden entlassen, 17.000 werden unter deutscher Herrschaft ermordet, darunter auch Janusz Korczak (1878 - 1942). Heinrich Himmler fordert 1940, es dürfe für die Slawen keine höhere Schule geben. "Das Ziel dieser Volksschule hat lediglich zu sein: einfaches Rechnen bis höchstens 500, Schreiben des Namens, eine Lehre, dass es ein göttliches Gebot ist, den Deutschen gehorsam zu sein und ehrlich, fleißig und brav zu sein. Lesen halte ich nicht für erforderlich."

Widerstand [Bearbeiten]

Nach dem Ausschluss "abweichender" Lehrer hat der Nationalsozialismus einen hohen Organisationsgrad unter der deutschen Lehrerschaft: bis 1936 treten 97 % dem Nationalsozialistischen Lehrerbund bei, über 30 % werden Mitglieder der NSDAP oder anderer NS-Organisationen (laut Angaben des NSLB). Organisierten Widerstand von Lehrern gibt es nur vereinzelt – öfter gibt es aber Formen der "inneren Distanzierung" vom Nationalsozialismus, was sich unter anderem dadurch ausdrückt, dass die vorgegebenen Erziehungsinhalte nicht oder nur mit deutlicher Distanz dargestellt werden.

Dagegen gibt es häufiger Formen des Jugendwiderstandes, der sich insbesondere gegen die ideologische Vereinnahmung durch die Hitler-Jugend (HJ) richtete. Beispiele dafür sind z.B. die Weiße Rose, die Gruppen um Herbert Baum und die um Helmuth Hübener oder die Edelweißpiraten.

Für widerständische Jugendliche richten die Nazis Jugendkonzentrationslager in Moringen (Jungen), in der Uckermark (Mädchen) und Litzmannstadt (polnische Jugendliche) ein.

NS-Erziehungswissenschaften [Bearbeiten]

Die Erziehungswissenschaften im Nationalsozialismus unterliegen verschiedenen Tendenzen: einerseits versuchen sie, sich den Machthabern anzudienen und Konzepte für die Umsetzung ihrer rassistischen Weltanschauung zu entwickeln. Andererseits versuchen sie die Autonomie der Pädagogik und Wissenschaft zu bewahren und die Ansätze der HJ sind ihnen häufig ein Dorn im Auge. Gemäß dem Führerprinzip war eigentlich eine Diskussion über eine NS-Erziehung ausgeschlossen; so hatte Hitler in „Mein Kampf“ in einem Absatz zusammengestellt, Feldwebel seien die besseren Lehrer und Jugend müsste sich in „Soldaten verwandeln“ um „Unrecht und Recht [!] schweigend ertragen“ zu können. Reichserziehungsminister Bernhard Rust setzte sich erst spät (ab 1937-9) mit Unterrichtsplänen durch und behielt sich vor, „die Richtlinien nach Beendigung des Krieges zu prüfen.“ [5]

Ernst Krieck (1882 - 1947) hat als erster eine nationalsozialistische Pädagogik formuliert: er geht von einem faschistischen organischen Gesellschaftsmodell aus, in dem Erziehung der Zurichtung auf die aus der Herkunft ableitbare soziale Position dient, entsprechend benutzt er den Begriff "Zucht". Alfred Baeumler (1887 - 1968) schreibt: "Es ist die Schule von der Rasse her, die wir suchen." (1942, S. 70). Die nationalsozialistische Pädagogik und die damit verbundene Didaktik verstand sich als normativ, also ausgehend von „obersten Sinn-Normen“; fast alle Theorien (aber nicht alle) beriefen sich auf den einen Absatz in Hitlers „Mein Kampf“ über Erziehung („am besten durch Feldwebel“).

Schlussfolgerungen [Bearbeiten]

Erziehung im Nationalsozialismus ist nicht auf die Zeit der Nazi-Herrschaft (1933-1945) zu begrenzen. Dagegen spricht auch die Kontinuität, die das deutsche Bildungssystem zeigt. Mit der Re-Education werden alleine die offen nationalsozialistischen Elemente entfernt, nicht aber die autoritären Grundstrukturen die z.B. die soziale Reproduktion bewirken, die im deutschen Bildungssystem besonders stark ist. An Universitäten lehrende Pädagogen wie Theodor Wilhelm können nach einer kurzen Kriegsgefangenschaft schon 1945 wieder als Lehrer arbeiten, dieser wird 1951 sogar Professor für Pädagogik in Flensburg.[6]

Es ist auch nicht unwichtig, auf die großen methodischen und inhaltlichen Schwächen hinzuweisen, die mit einem ganz ausdrücklichen Antiintellektualismus keine ausreichende Vorbereitung auf eine Industriegesellschaft bot. Mythen, Mythologeme und Wehrerziehung verhinderten damit genau den hohen Standard zu halten, auf den sich der Nationalsozialismus berief.

Bis heute ergibt sich etwa für den Politikunterricht daraus die Schwierigkeit, über Parteien zu informieren, da man bei einer parteilichen Information einen zu hohen Einfluss einer einzelnen Partei fürchtet.

Siehe auch [Bearbeiten]

Literatur [Bearbeiten]

  • Ödön von Horvath: Jugend ohne Gott, Suhrkamp Verlag, 1938.
  • Alfred Bäumler: Bildung und Gemeinschaft, Berlin: Junker und Dünnhaupt, 1942.
  • Lutz van Dijk: Oppositionelles Lehrerverhalten 1933 - 1945, 1988, ISBN 3779906775.
  • Deborah Dwork: Kinder mit dem gelben Stern, Europa 1933-1945, 1994, ISBN 3-406-38016-6.
  • Kurt-Ingo Flessau, Schule der Diktatur, München 1977, ISBN 3-431-01915-3.
  • Henning Heske: "... und morgen die ganze Welt ...", Erdkundeunterricht im Nationalsozialismus. Gießen: Focus, 1988, ISBN 3-88349-363-5
  • Wolfgang Keim: Erziehung unter der Nazi-Diktatur, 2 Bde., Antidemokratische Potentiale, Machtantritt und Machtdurchsetzung; Kriegsvorbereitung, Krieg und Holocaust, 2001, ISBN 3896789910.
  • Martin Kipp, Gisela Miller-Kipp: Erkundungen im Halbdunkel, Einundzwanzig Studien zur Berufserziehung und Pädagogik im Nationalsozialismus, 1995, ISBN 3925070141.
  • W. Kirchner: Die völkische Landschule im Aufbruch, Frankfurt am Main: Diesterweg, 1939.
  • Wolfgang Klafki (Hg.): Verführung - Distanzierung - Ernüchterung, Kindheit und Jugend im Nationalsozialismus, Autobiographisches aus erziehungswissenschaftlicher Sicht, Reihe Pädagogik; 1988, ISBN 340734015X.
  • Ernst Krieck: Menschenformung, 4. Auflage, Leipzig: Quelle & Meyer, 1939.
  • Ernst Krieck: Nationalpolitische Erziehung, 20. Auflage, Leipzig: Armanen-Verlag, 1939.
  • Ernst Krieck: Grundriß der Erziehungswissenschaft, Leipzig: Quelle & Meyer, 1944.
  • Johanna Haarer: Unsere kleinen Kinder, 6. Auflage, München: Lehmanns, 1940.
  • Johanna Haarer: Die deutsche Mutter und ihr erstes Kind, ohne Angabe der Auflage, München: Lehmanns, 1942.
  • Johannes Leeb: Wir waren Hitlers Eliteschüler, Ehemalige Zöglinge der NS-Ausleseschulen brechen ihr Schweigen, 1999, ISBN 3453165047.
  • Karl-Christoph Lingelbach: Erziehung und Erziehungstheorien im nationalsozialistischen Deutschland, Ursprünge und Wandlungen der 1933 - 1945 in Deutschland vorherrschenden erziehungstheoretischen Strömungen; ihre politische Funktionen und ihr Verhältnis zur außerschulischen Erziehungspraxis des "Dritten Reiches", Frankfurt am Main: dipa, 1987.
  • Franz Lüke: Das A.B.C. der Rasse, Verlag Ferdinand Kamp, Bochum (von der "Schule für Rassenpolitik" in München)
  • Erika Mann: Zehn Millionen Kinder, Die Erziehung der Jugend im Dritten Reich, edition spangenberg im Ellermann Verlag, 1986, ISBN 3-7707-0213-1
  • Hans Müncheberg: Gelobt sei, was hart macht, 1991, ISBN 3371003213
  • Karin Neidhart: Nationalsozialistisches Gedankengut in der Schweiz. Eine vergleichende Studie schweizerischer und deutscher Schulbücher zwischen 1900 und 1945, Bern u.a.: Peter Lang, 2004, ISBN 3-631-51892-7.
  • Hermann Nohl: Landbewegung, Osthilfe und die Aufgabe der Pädagogik, Leipzig: Quelle & Meyer, 1933.
  • Benjamin Ortmeyer: Schulzeit unterm Hitlerbild, Analysen, Berichte, Dokumente, 2000, ISBN 3860992066.
  • Detlev J. K. Peukert: Die Edelweißpiraten, 1988, 3. Auflage, ISBN 376633106X.
  • Kurt Piehl: Rebellen mit dem Edelweiß, Von den Nazis zu den Yankees, Roman eines Edelweißpiraten, 1985, ISBN 3925798889.
  • Geert Platner-Schüler der Gerhart-Hauptmann-Schule in Kassel (Hrsg.): Schule im Dritten Reich. Erziehung zum Tod., 1981, Pahl-Rugenstein Verlag, ISBN 3-7609-1196-X
  • Ruth Röcher: Die jüdische Schule im nationalsozialistischen Deutschland 1933-1942, 1992, ISBN 3763801731.
  • Barbara Schneider: Die Höhere Schule im Nationalsozialismus. Zur Ideologisierung von Bildung und Erziehung, 2000, ISBN 3-412-03500-9.
  • Christian Schneider, Cordelia Stillke, Bernd Leineweber: Das Erbe der Napola, Versuch einer Generationengeschichte des Nationalsozialismus, 1996, ISBN 3930908255.
  • H. Schnorrbach (Hg.): Lehrer und Schule unterm Hakenkreuz. Dokumente des Widerstands von 1930 bis 1945, 2. Auflage, Bodenheim: Syndikat, 1995.
  • Theodor Wilhelm: Die Idee des Berufsbeamtentums. Ein Beitrag zur Staatslehre des deutschen Frühkonstitutionalismus, Tübingen: Mohr, 1933.
  • Theodor Wilhelm: Die kulturelle Kraft Europas im Kriege, in: Internationale Zeitschrift für Erziehung, 13, Heft 1/2, 1944, S. 1 - 14.

Weblinks [Bearbeiten]

Fußnoten [Bearbeiten]

  1. ↑ http://www.dhm.de/lemo/html/dokumente/rassenkunde/
  2. ↑ Außer sozialistischen, jüdischen etc, die sofort 1933 aufgelöst worden waren
  3. ↑ Flessau, S. 142
  4. ↑ Nationalsozialistisches Bildungswesen (5) 1940, nach Flessau, S. 122
  5. ↑ Erlass EIIa485, aus: Kurt-Ingo Flessau, Schule der Diktatur, S. 53.
  6. ↑ Seine Tätigkeit im und nach dem Nationalsozialismus ist an seinen Werken aus der NS-Zeit abzulesen, siehe auch Gudrun Hentges, Debatten um die politische Pädagogik bzw. Bildung vor und nach 1945, Münster 1999

Von „http://de.wikipedia.org/wiki/Erziehung_im_Nationalsozialismus“


[1] Stein E., Roell M.: Handbuch des Schulrechts. a. Seite 52-53

[2] Wikipedia zum Begriff Volksschule: http://de.wikipedia.org/wiki/Volksschule

[3] Winter E.: Schulpflicht und Schulzwang: Überlegungen zur Strafwürdigkeit der Verletzung der Schulbesuchspflicht. 1978, Seite 408

[4] Paulsen, Friedrich: Das deutsche Bildungswesen in seiner geschichtlichen Entwicklung. Leipzig 1912, Seite 85

[5] URL: http://www.paedI.ewf.uni-erlangen.de/schulmuseum/ka_410.htm , gesehen Januar 2008

[6] Moller, Hans: Die Schulpflicht des Rechtsaltertums. Wolfratshausen 1991, Seite 39

[7] auch nachzulesen in Froese, Leonhard: Deutsche Schulgesetzgebung. Band I: Brandenburg, Preußen und Deutsches Reich bis 1945. Weinheim. 1968, Seite 40-43

[8] Moller, Hans: Die Schulpflicht des Rechtsaltertums. Wolfratshausen 1991, Seite 40

[9] Goldmann, Wilhelm: Deutsche Verfassungen. München 1974, Seite 32. (Die staatliche Schulaufsicht findet sich in § 153)

[10] Froese, Leonhard: Deutsche Schulgesetzgebung. Band I: Brandenburg, Preußen und Deutsches Reich bis 1945. Weinheim 1968, Seite 107; Seite 155; Seite 152.

[11] A.a.O. Seite 224-226

[12] URL: http://www.verfassungen.de/de/de33-45/schulpflicht38.htm (1.5.2005)

[13] URL: http://de.wikipedia.org/wiki/Erziehung_im_Nationalsozialismus (Januar 2008)

[14] Vgl. Chr. Ehmann; H. Rademacker: Schulversäumnisse und sozialer Ausschluss. Bielefeld 2003, Seite 62

[15] so auch Winter, E.: Schulpflicht und Schulzwang: Überlegungen zur Strafwürdigkeit der Verletzung der Schulbesuchspflicht. 1978, Seite 408-423, speziell 409

[16] Keim, Wolfgang: Erziehung unter der Nazi-Diktatur. Band I. Darmstadt 1995
Kurt-Ingo Flessau, Elke Nyssen, Günter Pätzold (Hg.): Erziehung im Nationalsozialismus. Böhlau, Köln 1987
Weber, Thomas: Erziehung und Schule im Nationalsozialismus: Pädagogik auf dem Prüfstand. Wissenschaft auf CD-ROM, Marburg 2002

[17] Vgl. im Detail Mors, Albrecht: Die Entwicklung der Schulpflicht in Deutschland. a.a. O. Seite 262-267

[18] Hettwer, Hubert: Pädagogen und Paragraphen. Kamp, Bochum 1967, Seite 102-103

[19] Mors, Albrecht: Die Entwicklung der Schulpflicht in Deutschland. a. a. O. Seite 262

[20] Habermalz, Wilhelm: Geldbuße und Schulzwang – die andere Seite der Schulpflicht: Über das Instrumentarium des Staates zur Durchsetzung der Schulpflicht. Recht der Jugend und des Bildungswesens. 49; 2001 2:Seite 218-224, speziell S.218).

[21] Antoni, M.: Grundgesetz für die BRD. Das deutsche Bundesrecht: Taschenkommentar. Baden-Baden 1985, Seite 87

[22] „Interview der Woche“. Deutschlandfunk vom 3.11. 2002. 11.05 Uhr

[23] Beschlüsse des Bundesgerichtshofs mit Az:12 ZB 41/07 und 42/07, veröffentlicht am 16.11.2007

[24] Rüfner, W.: Erziehung erfordert Einsatz: Elterliches und staatliches Erziehungsrecht im Lichte des Subsidiaritätsprinzips. In Arbeitskreis katholischer Schulen (Hg.): Schule als Erziehungsgemeinschaft. Aschendorff, Münster 2003, Seite 31-38

[25] The Brussels Journal am 1.8.2005, URL: http://www.brusselsjournal.com/node/139

[26] Washington Times am 28.1.2005

[27] British Observer am 24.02.2008, URL: http://education.guardian.co.uk/schools/story/0,,2259509,00.html

[28] URL: http://www.iwcp.co.uk/News/GERMAN_REFUGEES_FROM_HITLERS_LAW_1.aspx

[29] URL: http://www.canadafreepress.com/2007/brussels022807.htm

[30] URL: http://www.winnipegsun.com/News/Columnists/Quesnel_Joseph/2007/03/03/pf-3690101.html

[31] URL: http://worldnetdaily.com/news/article.asp?ARTICLE_ID=54666

[32] URL: http://www.cbn.com/cbnnews/118834.aspx

[33] URL: http://www.wnd.com/index.php?fa=PAGE.view&pageId=67413