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28. November 2008

Neue Bildung braucht das Land

Zur Frage nach offizieller Einführung von Homeschooling-Modellen in Deutschland ist es natürlich wichtig zu wissen, was Bildung überhaupt sein soll, wie Bildung "funktioniert" und was praxistaugliche Modelle zu staatlicher Förderung (neben Schulbesuch) sind. Für eine zeitgemäße Antwort auf die letzte Frage hilft freilich nur der Blick ins Ausland, weil in Deutschland seit der schändlichen Zeit des Nationalsozialismus keine solchen Modelle mehr offiziell zur Anwendung kamen und die Zeit davor kulturgeschichtlich zu weit entfernt liegt (siehe Hauslehrermodelle, Stichwort Kultur- und Strukturwandel, technischer Fortschritt ...). Die großen Reformpädagogen aus jenen Zeiten hatten vielfach die richtigen pädagogischen und mathetischen Ansätze, auch für unsere Zeit. Leider konnten diese Ansätze, die oft schon im Grunde auf bestimmte Homeschooling-Modelle hinausliefen, im staatlich besetzten Schulsystem nie wirklich zur Entfaltung kommen.
Vorweg: Bildung sollte nie Opfer politischer Machtkämpfe werden. Politische Einmischung oder ideologischen Reden helfen nicht bei der Umsetzung praxistauglicher Lernmodelle.
Unsere Kinder und deren individuelle Situation sollen stets im Vordergrund stehen. Wer fragt denn auf politische Ebene schon danach, was Kinder zum erfolgreichen Lernen brauchen?
1) Freiraum, Ruhe und Zufriedenheit
2) Ein anregendes, vielseitiges Umfeld, in dem Kinder sich zuhause und angenommen fühlen
3) Zugewandte Bezugspersonen
4) Lernen als persönliche Erfahrung (mit Kopf, Herz und Hand)
5) bei Bedarf eine überschaubare, altersgemischte, selbstbestimmte Lerngruppe
Wie in der freien Wirtschaft und der Arbeitswelt brauchen wir einen neuen Trend weg von starren Arbeitszeiten hin zur Ergebnisorientierung (Unternehmen wie Deutsche Bank, SAP, IBM u.a. machen es bereits vor). Um Selbstständigkeit und Eigenmotivation zu erhalten und von Anfang an zu unterstützen, darf auch die Verortung, dort der Arbeit, hier der Bildung, nicht vorgegeben werden. Dazu gehen Firmen, natürlich auch aus Kostengründen, dazu über, ihre Mitarbeiter zwar fest angestellt zu bezahlen, aber wie Freiberufler arbeiten zu lassen (sobald die Tätigkeit dies zuläßt). Bildung ist unabhängig von Zeiteinteilung und Ort.
Für Homeschooling werden in den gesetzlichen Regularien im Ausland verschiedene landessprachliche und oft englische Begriffe verwendet, z.B. "education otherwise", "individual tuition", "home education" u.a. Die entsprechenden deutschen Bedeutungen und auch die weiteren gesetzlichen Ausführungen im Ausland reduzieren Homeschooling meistens weder auf den Ort (etwa Zuhause) noch auf pflichtgemäßen "Unterricht" daselbst. Trotzdem gehen viele dieser Modelle(auch Fernschulmodelle) stillschweigend davon aus, dass Eltern oder andere, nahestehende Menschen Zeit mitbringen und oft in gewissem Sinne auch bedarfsweise "unterrichten".
International gibt es neben allen Homeschooling-Modellen mit staatlicher Aufsicht, also im Rahmen einer allgemeinen Schulpflicht, auch Möglichkeiten der (Schul-)bildung weitgehend ohne staatliche Aufsicht (in der Verantwortung der mündigen Bürger für ihre Kinder, z.B. Groß Britannien).  
Im Folgenden nun stichpunktartig ein paar Praxismodelle für offizielles Homeschooling im Ausland unter staatlicher Aufsicht (manchmal kombiniert vorzufinden):

  • Homeschooling mit Meldepflicht bei Behörden (nur Registrierung)
  • Prüfungspflicht bei einer staatlich anerkannten Schule (z.B. jährlich wie in Österreich, alle vier Jahre, nur für Abschlussprüfungen)
  • Homeschooling mit Anmeldung an einer anerkannten Stammschule mit Anwesenheitszeiten nach Absprache zwischen Schulleitung und Eltern (Tschechien: "Individual Tuition")
  • Fernunterricht mit Versandmaterialien (Australien, Kanada, USA, Frankreich etc.)
  • Fernschule über Internet und andere Techniken
  • Stammschulprinzip wie heute schon für Zirkuskinder, Schiffer und Kinder anderer mobiler Lebensentwürfe
  • Bildungskonzepte wie heute schon für Leistungssportler, Prominente, Musiker, Künstler, Freiberufler, Seh- oder Hörbehinderte
  • Freie Bildung und (in England z.B. freiwillig basierte) Besuche/Gespräche mit Erziehungsbeamten

Weitere Möglichkeiten für staatlich legitimierte Homeschooling-Modelle wären stichpunktartig:

  • Pflichtteilnahme an PISA Tests alle drei Jahre
  • Einführung einer Legitimationsphase von einem Jahr (0. Schuljahr)
  • 24h Online Schule im Internet mit allen Angeboten für Fächer und Abschlüsse (auch mit Kamera und bei Bedarf mit Signatur und Verschlüsselung, technisch längst vorhanden, z.B. per Skype oder ICQ)
  • Eine Europa-Netz-Schule könnte nach dem Prinzip der freien Enzyklopädie Wikipedia durch die Informationen und Beiträge aller Nutzer wachsen.
  • Prüfungen in einer selbstbestimmten, anerkannten, öffentlichen Schule zum Jahresende

Sehr attraktive Gesetzesvorlagen finden sich je nach staatlichem Anspruch bei Irland und Tschechien (siehe auch http://www.homeschooling.de/gesetze.htm)

Im Zuge des allgemeinen Sparzwangs werden Integrierende Schulmodelle politisch immer stärker forciert, oft ohne dass Eltern das so bewußt ist. Auch werden sogar immer mehr Grundschulen geschlossen oder zentral zusammengelegt. Z.B. sollen derzeit im westfälischen Hagen mindestens 5 Grundschulen eingespart werden. Hintergrund sind die von einem speziellen "Tutor" empfohlenen Sparmaßnahmen, die vom Regierungspräsidenten in Arnsberg nun von den Kommunen gefordert werden (siehe Bericht im WDR5).
All diese Maßnahmen sollten mit erweiterten Möglichkeiten für Homeschooling einhergehen.

Für Fernlehrmodelle als Link-Tipp diene an dieser Stelle der Deutsche Bildungsserver, dort der Blog zu E-Learning 2.0

Für bessere Bildung wird bürgerrechtliches Engagement und gesunder Freiheitsdrang immer notwendig bleiben. Strategisch wichtig für die Übernahme freier Bildungskonzepte in Deutschland sind die Beachtung der Meschenrechte (Selbstbestimmung, Weltanschauung, Erziehung/Bildung) und der Blick zu den Regularien aller anderen Länder Europas und darüber hinaus.

Verfolgung und Strafen als pädagogisch geeignete Maßnahmen zur Durchsetzung einer Schulpflicht, die 1. gesetzlich gar nicht mit Schulbesuch interpretiert werden muss und 2. gesellschaftlich längst überkommen ist, müssen stante pede vor allen anderen Gesetzesinitiativen für Bildungsfreiheit abgeschafft werden. Schulbildung per Schulbesuch wird immer mehr zu einer Mindest- und Minimalversorgung. Lebens- und Lernzeit wird hier in Anbetracht anderer Medien und Möglichkeiten ineffizient vertan. Das mögliche Wissens- und Fähigkeitsspektrum wird in Anbetracht der Wissensexplosion immer mehr eingeschränkt. Die vermittelte Schulbildung wird eingleisiger, schmalspuriger, pauschaler. Aber auch die Integrations- und Sozialisationsleistung der Schule heute reicht nur noch minimalen Bedürfnissen. Ohne erhebliche und grundsätzliche Verbesserungen, deren Möglichkeit im vorhandenen System sehr limitiert ist, dürfen alternative schulfreie Bildungskonzepte, wie im Ausland möglich, in Deutschland nicht länger unterdrückt werden.

Auch wenn viele Medienberichte Glauben machen wollen, Homeschooling ist keine "religiöse" Bewegung, sondern vereinigt Bildungskonzepte ohne Schule, die eben oft auch von christlichen Familien in Anspruch genommenen werden bzw. erfolgreich erprobt wurden.

Zusammenfassung

  1. Der Staat hat keine Erziehungspflicht - und auch weder gesetzlichen Auftrag noch eigenes Recht.
  2. Deutsche Schulpflicht sollte wieder wie die anderer Länder werden: ohne staatliches Diktat und mit allen privaten Möglichkeiten!
  3. Homeschooling-Modelle werden international anerkannt, aber in Deutschland teilweise sogar noch bestraft.
  4. Förderpriorität für bessere Bildung haben a) der Bezug des sich Bildenden zu anderen Menschen (Goethe: Man lernt nur von dem, den man liebt) und b) der Bezug zum realen Leben, sinnverbunden und emotional.
  5. Bessere Bildung kann nicht staatlich "gemacht" werden. Sie wird in einem freien, natürlichen Umfeld und durch ungebrochenes Eigeninteresse in Selbstbestimmung erworben. 

Story/Kurzweil/Konkretes (Ausgabe #50)

Hausaufgaben - oder lieber was Sinnvolles?
Ich: "Komm, Fred, lass uns mal schnell die Hausaufgaben erledigen."
(keine Reaktion aus dem Wohnzimmer)
Ich: "Fred, komm mal bitte. Wir hatten besprochen, dass um 6 Hausaufgabenzeit ist..."
(keine Reaktion)
Ich (bewege mich denn doch auch mal ins Wohnzimmer): "Fred, kommst du jetzt mal bi..."
Er (6 Jahre alt, stinksauer): "MENNNOOO!!! Du hast mich beim Rechnen gestört!!! Jetzt kann ich mich nicht mehr konzentrieren!!!"
Ich fasse mir jeden Abend innerlich an den Kopf, wieso ich diesen Kappes überhaupt auch nur das winzigste Bisschen mitspiele.
Heute war es in Deutsch je eine Zeile Lineal, Ali, Lippen und Lappen schreiben. Nicht viel, aber völlig sinnentleert.
Ich sage also, gut deutsche Mutter: "Na komm, das geht doch ganz schnell."
Er: "Ich mach das aber nicht."
Ich: "Es ist echt nicht viel. Bitte, mach es eben."
Er: "Nur, wenn du mir einen Grund dafür sagst."
Hm. Den hätte ich ihm nicht geben können ohne schamlos zu lügen. ;-) Er wird dann wohl wieder mal keine Hausaufgaben haben. Vielleicht schreibt er statt dessen morgen einen langen Brief an seine Freundin Linnea.
Quelle: Zuschrift, Autorin der Redaktion bekannt


Freude im Haus
Chopper und Nami sind wahre Kerzenliebhaber. Wir haben bereits 6 Kerzen auf dem Tisch stehen…
Heute hat Chopper zum zweiten Mal versucht, ein Streichholz anzuzünden.
Diesmal hat er sich gleich an letztes mal erinnert (oder an meine Anweisungen von letzem Mal :)) und hat das Streichholz weg von sich bewegt, fest aufgedrückt - und es klappte!
Er hat sich ganz schön erschrocken, als es dann tatsächlich zischte.
Zwei Kerzen haben wir zusammen geschafft :)
Als das Streichholz schon weggeräumt war (wir haben auf dem Tisch einen extra Ladekipper, der verbrauchte Kerzen und Streichhölzer zur Verwertungsanlage in der Küche bringt), war seine Begeisterung groß: “I did it, I did it, and I didn’t get any fire on my clothes, and I did it towards Mummy and she aufgepasst and I can do it!” Dabei ist er auf seinem Stuhl auf und ab gehops und hat mit den Armen ganz aufgeregt geflattert - schön, so viel Freude im Haus zu haben.
Quelle: Thousand Sunny's Weblog am 23.11.2008
Unser zehnjähriges Jubiläum der schulfreien Bildung
Warwick Castle July 24th, heute beobachten wir eine Adler-Flugschau und Ritterspiele in dieser mittelalterlichen Burg in England. Reisen bildet tatsächlich – das haben wir in 10 Jahren ohne Schule immer wieder genossen. S-girl (20 yrs) hat damals (11 Wochen in 2004) ihre Sprachkenntnisse in Californien und später als Mitarbeiter eines Kinderheims in Süd-Afrika (7 Wochen 2007) vertieft. Auch Ma-boy (22 yrs) ist gereist, wobei ihn eine Werft in Bordeaux und ein Produktionsbetrieb in Dänemark faszinierten. Da sich die Welt der Technik nicht in sein Zuhause zwängen ließ, wählte er nach 4 schulfreien Jahren das örtliche Gymnasium mit technischem Schwerpunkt. Mittlerweile hat er das 5. Sem. in Ingenieurwesen erreicht und wird bald mit dem Bachelor abschließen.
Als die Schulzeit meiner vier „lieben Kleinen“ begann, waren für mich Mutterschaft, Hausarbeit und Familienleben erfüllend, ganz im Gegensatz zum Bilanzieren von Rückstellungen für Risiken aus schwebenden Geschäften. Mein BWL-Studium hatte auch viele Rechtsfragen eingeschlossen (u.A. Handels-, Gesellschafts-, Bilanzierungs- und Steuerrecht). Von der Juristenmaterie wurde ich als Bildungs-Alternativler allerdings wieder eingeholt - Selbst S-girl hat es mittlerweile mit Rechtsfragen zu tun, da sie – wie könnte es anders sein! – Business studiert. Sie hatte sich schulfrei gebildet von Klasse 5 bis 8 und macht ihren Master etwa 30 Jahre nach mir.
1998 hatten wir uns gegen den Schulzwang entschieden, damals waren die Kinder zwischen 5 und 12 Jahre alt gewesen. Die Erfahrungen einer Dekade haben auch uns Eltern sehr gebildet. Besonders dahingehend, dass jedes Kind spezielle Angebote für seine Begabungen und Schwächen brauchte.
Ma-girl (17 yrs) ist glücklich, weil sie unterwegs irgendwo bei netten Engländern ein Klavier fand, das sie stundenlang spielen durfte. Außerdem hat sie ihr Geiglein mit im Gepäck, das sie über alles liebt. Immerwieder zwischendrin zu musizieren hatte für sie besonders auch das Bücherlesen wäh­rend der grauen Winter aufgelockert. Gerade ihre musikalische Begabung ist mir ein Beispiel dafür, dass hohe Spezialisierung einerseits ohne Druck, andererseits aber durch stete Übung und Vervoll­kommnung erreicht wird. Nach 8 Jahren schulfreier Bildung verbrachte sie Klasse 9 und 10 im Gymnasium, um nicht Externenprüfungen machen zu müssen. Sie ist in der glücklichen Lage, dass man kein Abitur braucht für die beiden Berufungen, die sie für sich sieht: die musikalische Künst­lerlaufbahn einerseits und eine glücklichen Familie andererseits.
Für 3 Kinder war es angenehm, dass Lehren nicht mein Ding ist. Da ich ein Administrator nach meiner Wesensart bin, wurden sie nicht von Unterrichtsserien belästigt. Vielmehr bildeten sie sich in vielerlei Weise: durch Ausprobieren und Erkunden, auf Ausstellungen und in Museen, via Satellit und Korrespondenzkurs, ja selbst durch Schulbücher und vorallem beim Reisen. Doch unser Jüng­ster T-boy (15 yrs) hat auditive Stärken, er möchte hören, hören ... hören und wünscht sich eine do­zierende Bezugsperson. Jeder Wortschwall ist für ihn bildend, selbst wenn er aus dem Radio kommt. Gerade ihm hätte es möglicherweise genützt, einigen Lehrertalenten zu begegnen, doch gerade er war – ironically – noch nie in einer Schule. Never mind, wahrscheinlich will er sich bald den Externenprüfungen stellen.
1998 bis 2008: das ist das 10-jährige Jubiläum unseres familienbasierten Lernens. Anfangs wurden wir mit Bußgeldbescheiden „versehen“, auch verurteilt, doch später dann blieb alles jahrelang still.
Als gereifte Eltern genießen wir es nun, dass unsere Jugendlichen mit den Schwingen schlagend aus dem Nest flattern – allerdings anders als die Raubvögel, deren Flugschau wir heute vor dem blauen Himmel Englands beobachten, nämlich anders in der Hinsicht, dass sie nicht dressiert sind.
Quelle: Forum Netzwerk Bildungsfreiheit, Autorin der Redaktion bekannt
Der Weg zum Lesen
c ist 3 jahre alt & vermutlich wird es noch eine ganze weile dauern, bis sie wirklich lesen & schreiben wird. aber - sensibilisiert durch die lektüre von u.a. olivier keller ("denn mein leben ist lernen") - beobachte ich gespannt ihre schritte auf dem weg in die welt der buchstaben. oder besser: der schriftzeichen. vor kurzem sassen wir im fitnesstudio unter dem in grossen blockbuchstaben an die wand gepinselten schriftzug "STARK!". c guckte eine weile und meinte dann: "mama, die haben das falsch gemacht; der punkt gehört doch eigentlich über den strich!". .... schon seit mehreren monaten möchte sie immer mal wieder, dass ich ihr buchstaben oder ziffern aufschreibe. oder ihr bei allen möglichen schriftzügen, denen wir so begegnen (ladenschilder, schilder im bus, worte in büchern/zeitungen/flyern usw), die einzelnen buchstaben und ziffern benenne. .... letzte woche fing sie an zu telefonieren. ich sollte ihr die nummern diktieren & zunächst auch noch zeigen, welche taste jeweils dazu gehört, sie hat dann gewählt. (dieses spiel haben wir relativ schnell auf ein spielzeug-telefon umgeleitet, weil sich zeigte, dass sie gar nicht mit den angerufenen reden wollte. es ging nur ums wählen.) .... heute auf einer autofahrt, bei der wir, wie häufig, ein hörspiel hörten: "in hörspiel kommt ein "s" vor, oder?" - "ja, genau". - "und ein i" - "ja" - "welche noch?" - das ganze dann noch mit ein paar anderen worten. ich glaube, in der grundschule nennen sie das 'lautieren'. ...
Quelle: Blog Bildungsfreiheit: Freies Lernen in Deutschland am 3.11.2008
Prima(r-) Bildung ohne Schulbesuch
Schulverweigerer gibt es viele, vor allem in Deutschland. Hat es vielleicht damit zu tun, dass dort Bildung mit Schulbesuch erzwungen werden soll? Dass Eltern ihren Kindern selbstständig Bildung ermöglichen, ist in diesem Land, so scheint es, unvorstellbar. Von bildungsbewussten Familien wird es trotzdem unternommen, wie der folgende Artikel beweist. Und es funktioniert. ...
Quelle: bildungsfreiheit.org

7. November 2008

Jugendfürsorge: Gutachter in Robe und Richter in Weiß

Gutachter, Richter in Weiß, und Behördenmitarbeiter, vor denen die Kinder Angst bekommen
Die Rolle von Gutachtern wird besonders im Streitfall "Kinder, Sorgerecht und Jugendamt" immer wieder zum Gegenstand von Kontroversen. Im Interview in einem Film zum Thema "Jugendfürsorge" beschreibt ein Gutachter seine Rolle als die eines "Richters in Weiß" und Helfers des Gerichtes, für den Eltern ein Problem seien, die als Querulanten streiten, aber nicht sähen, wie die Kinder immer mehr Angst bekämen. ...
Quelle: Medrum am 06.11.2008


Jugendamt Skandal: Interview der Beata Pokrzeptowicz
Quelle: Goggle Video am 06.11.2008 mit vielen weiteren Beiträgen zum Deutschen Jugendamt
Jugendfürsorge live!
In Deutschland leben rund 200.000 Kinder in Heimen, Kinderdörfern und Pflegefamilien - in Österreich rund 12.000 Kinder und Jugendliche. Während Pflegeeltern pro Kind bis zu 1.800 Euro pro Monat verdienen, kostet ein Heimplatz oder Pflegeplatz in den SOS Kinderdörfern rund 5.000,- Euro pro Kind und Monat. Nur selten erhalten Eltern auch ihre Kinder zurück, wenn überhaupt Umgangskontakte erlaubt sind.
Stephan Pfeifhofer, Dokumentarfilmer und Enthüllungsjournalist, lässt keinen Akt unberührt, keine Türe verschlossen, um den wahren Beweggründen dieser Industrie auf die Spur zu kommen. Unzählige Drehorte zwischen Österreich, Deutschland, Spanien und Frankreich bestätigen die Intensität dieser Dokumentation.
Quelle und Film: http://www.xlarge.at/?page_id=351
Gegenteilige Statistiken unter: http://www.kindesraub.de/index.php?menuid=23
Weiterführende Links: www.kinderklau.net und www.kinderklau.de.vu

Rubrik konkret (Ausgabe #47)

Genug des Klagens über das Jugendamt! Laßt uns Taten sehen!

Acht juristisch vorgeschlagene Eckpunkte zur Vorgehensweise mit fehlengagiertem Jugendschutz.

Um der teilweise katastrophalen Jugendamtspraxis in Deutschland Herr zu werden, muß endlich damit angefangen werden, die inzwischen vorhandenen Erkenntnisse in konkrete Praxis umzusetzen und zu diesem Zweck zusammenzuarbeiten. Dazu folgende Eckpunkte ...

1. Geeignete Jugendämter, die sich in einzelnen Fällen durch augenfällige Rechtsverletzungen zu Lasten von Kindern, Jugendlichen und Eltern hervorgetan haben, müssen mit Amtshaftungsprozessen überzogen werden. Diese haben einen dreifachen Vorteil gegenüber den Sorgerechtsverfahren: Sie sind öffentlich statt nichtöffentlich. Sie funktionieren nach der ZPO, also nach dem Recht einander gleichgestellter Bürger, anstatt nach dem FGG, welches das Amtsermittlungsprinzip und damit die Überlegenheit des Richters in der Stoffsammlung und Beweiserhebung voraussetzt. Sie werden von Rechtschutzversicherungen gedeckt, soweit solche vorhanden sind. Amtshaftungsprozesse sind anspruchsvoll, die Erfolgsquote ist nicht berauschend, aber sie schaffen Öffentlichkeit und damit (gerade bei Kommunen als Beklagten) eine gewisse Vergleichsbereitschaft. Die Maßstäbe, an denen sich die Amtspflicht orientiert, ist in den für Jugendämter geltenden rechtlichen und fachlichen Materialien enthalten. Man muß sie nur kennen. Sie sind - wie die Jugendämter selbst - sehr kompliziert und undurchsichtig. Man muß die Zivilrichter, die sich mit so einem Fall zu befassen haben, zunächst einmal aufklären und mit Literatur versorgen. Aber alles ist machbar. man muß es nur wollen. Man braucht aber gar nicht erst damit anzufangen, wenn man den Unterschied zwischen Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren, Hilfegewährung und Amtsvormundschaft nicht kennt. Fängt man aber an, die Jugendamtsakten bzw die nicht vorhandenen Jugendamtsakten auszuwerten, wird man auf eine Fundgrube von Fehlern stoßen, die die Amtshaftungsklage stützen.

2. Verfahrenspfleger müssen auf alle erdenkliche rechtliche Weise bekämpft werden, soweit sie sich nicht nach den fachlichen und rechtlichen Regeln verhalten. Sofern es sich um Rechtsanwälte handelt, müssen sie mit der "Keule" der Strafbarkeit wegen Parteiverrats bedroht werden. Heute erst war ein Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft in der Post. Ich hatte eine Rechtsanwältin, die sich als Verfahrenspflegerin betätigt hat, angezeigt. Das Verfahren wurde letztlich (nur) deswegen eingestellt, weil der Vorsatz nicht nachweisbar sei. Dies ist sozusangen der dezente Hinweis an den Anzeigeerstatter, dass er im Prinzip Recht hat, man aber vor der letzten Konsequenz noch zurückscheut, diese Kollegin vor den Strafrichter zu zerren. Das nächste Ma l also steht diese Kollegin mit einem Fuß im Gefängnis bzw in der Geldstrafe. Denn in einem zweiten vergleichbaren Fall wird sie sich nicht auf fehlenden Vorsatz herausreden können.

3. Ähnliches gilt für Nichtanwälte als Verfahrenspfleger. Auch diesem Personenkreis muss man sich differenziert, aber deutlich nähern. Die Einzelheiten würden zu weit führen. Es gibt aber Mittel und Wege, den Verfahrenspfleger in seine Schranken zu weisen. Notfalls über den Rechtspfleger, der die Vergütung des Verfahrenspflegers zusammenstreichen kann. Außerdem kann jedes Kind sich selbst (zusätzlich) einen Anwalt wählen, der seine Interessen wirklich vertritt und nicht nur so tut als ob. Es gibt eine Reihe von einfachen Fragen, die in der Verhandlung an den Verfahrenspfleger zu stellen sind: Zum Beispiel: Haben Sie mit dem Kind abgesprochen, was Sie da eben gesagt haben?

4. Die Möglichkeiten, die das Recht des Datenschutzes bietet, müssen endlich genutzt werden. Personelle Trennung im Jugendamt, Nichtweitergabe von gerichtlichen Schriftstücken, Nichtanwesenheit der "Jugendamtsmitarbeiterin" im Gerichtssaal sollte durchgesetzt werden. Dann ist der Richter plötzlich allein in der Verhandlung und erinnert sich vielleicht wieder an seine eigentliche Bestimmung: Zu richten statt die Ausführungen des Jugendamts abzunicken.

5. Psychologische oder psychiatrische Gerichtsgutachter gehören nach § 839a BGB belangt bzw sie gehören vor einer familiengerichtlichen Entscheidung, die sie vorbereiten, auf die haftungsrechtlichen Folgen hingewiesen, wenn sie Unsinn produzieren. Ein Netzwerk kompetenter Gegengutachter muß im Hintergrund stehen, bereit, schnell und pointiert Expertisen abzugeben. Bevor ein Gutachter überhaupt Hand an die Familie legt, muß ihm klargemacht werden, dass er nicht folgenlos irgendwelchen Murks wird produzieren können. Dem Gericht muß klargemacht werden, welche bestrittenen Tatsachen vorher im Wege der Beweiserhebung im Gerichtssaal gekärt werden müssen, bevor der Gutachter seine Anknüpfungstatsachen nach Gutdünken festlegt.

6. Vormundschaftsgerichtliche und verwaltungsgerichtliche Maßnahmen müssen in geeigneten Fällen parallel zum familiengerichtlichen Verfahren anhängig gemacht werden. Bei Heimunterbringung beispielsweise braucht sich die Mutter keineswegs kampflos das Kindergeld abknöpfen zu lassen. Das Verwaltungsgericht prüft, im Gegensatz zum Familiengericht, die Rechtmäßigkeit der Hilfegewährung detailliert.

7. Es soll auch schon ältere Kinder oder Jugendliche gegeben haben, die aus dem Heim oder aus der Psychiatrie ausgerissen sind. Wo sowas nicht möglich ist, weil die Türen ständig versperrt sind, ist an Freiheitsberaubung zu denken, wenn ein Beschluss nach § 1631b BGB fehlt. Auch ein solcher Fall wird hier in der Kanzlei bearbeitet. Die Ermittlungsakte gegen die Jugendamtsmitarbeiterin ist jetzt 500 Seiten stark, die Jugendamtsmitarbeiterin wurde bereits von der Staatsanwaltschaft vernommen und krebst auch irgendwo zwischen "nicht gewußt", "nicht gewollt" und mangelndem Vorsatz herum.

8. Der Anwalt sollte in geeigneten Fällen ein eigenes Hilfesystem mit freien Trägern der Jugendhilfe installieren oder initiieren können, wenn das Jugendamt sich auf seine Rolle als Helfer des Gerichts zurückzieht oder wenn ein Machtkampf mit dem JA ausgebrochen ist, in dem nichts mehr vorangeht.

Und und und... All diese Maßnahmen sind keine Garantie für einen schnellen Erfolg. Aber solange die Prozessbeteiligten und vor allem ihre Anwälte alles mit sich machen lassen und von Tuten und Blasen keine Ahnung haben, wird die Zahl der Jugendamtsübergriffe auch nicht signifikant abnehmen. Fragen Sie mal herum, ob die beteiligten Anwälte in den im Internet kursierenden Kinderklauverfahren sich überhaupt jemals sämtliche Jugendamtsakten haben vorlegen lassen oder ob sie wenigstens einen Kommentar zum SGB VIII im Schrank stehen haben.

Anmerkung: Der Autor, zu dem gerne jederzeit Kontakt hergestellt werden kann, ist Dipl. Pädagoge und außerdem Fachanwalt für Familienrecht.