3. Januar 2008

Der BGH-Beschluss zum Sorgerecht und seine neuesten Blüten

Enthüllender Artikel
Freie Bildung oder sich bildende Unfreiheit: Durch was ist der Rechtsstaat in Gefahr?

Bitte dem Link unten folgen, um den ganzen Bericht zu lesen. An dieser Stelle nur Auszüge:

... verdichten sich die Hinweise, dass es bundesweite schulministeriale Absprachen und Aufforderungen gibt, den BGH-Beschluß maximal gegen Homeschooler auszuschöpfen ...
Wie eigentlich nur bei politischen Fragen üblich wird hier bewußte Irreführung betrieben. Hieß es im BGH-Leitsatz noch, dass selbst Hausunterricht ein Mißbrauch der elterlichen Sorge sein könne, so wird der BGH nun falsch zitiert dahin, es sei ("ist") ein Mißbrauch des Sorgerechts, der Maßnahmen des Familiengerichts nach § 1666 BGB erfordere ("erfordert"). Das Schreiben des Bayrische Kultusministeriums läßt das kleine Wörtchen "kann" einfach weg. Anschließend fordert es dazu auf, entsprechende Verfahren einzuleiten. "Die Einleitung entsprechender Verfahren obliegt" den Jugendbehörden. Alle Schulen werden aufgefordert, bei dieser Art Schulpflichtverletzung "daher auf Grundlage von Art. 31 Abs. 1 S. 2 BayEUG den Jugendämtern eine entsprechende Mitteilung zu machen".
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Wie man zu freien und staatlich unabhängigen Bildungskonzepten weltweit und auch in allen unseren Nachbarstaaten auch eingestellt sein mag, spätestens hier werden Menschen- und Grundrechte im eigenen Land mit Füßen getreten.
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Das ministeriale Kommando erwies sich also als Startschuß zur Hetze auf alle Eltern, die ihren Kindern, aus welchen Gründen auch immer, Homeschooling erlauben. Die richtigen Schulschwänzer, also die mit Nähe zum Drogen- und Gewaltmilieu, aber ohne Zukunft, die brauchen Hilfe (möglicherweise auch durch ein Kinderheim), bekommen sie aber nicht. Stattdessen müßten nach dem Brief der Schulministerien sogar auch die zur Jagd freigegeben werden, die Kinder zum Austausch in hier nicht genehmigte Schulen im Ausland schicken. Eltern wie Lehrer machten sich der Kindeswohlgefährdung schuldig, wenn sie selbst hier wohnen, aber ihre Kinder nicht im Inland zur Schule gehen lassen. Kindeswohlgefährdend wäre wohl auch der Besuch eines ausländischen Internats, ohne dass das Kind in Deutschland abgemeldet ist (siehe z.B. die Kinder vieler Prominenter wie Gottschalk, Reinhard May oder Sammy Deluxe). Versuchen Sie aber mal, ein einzelnes Kind unter 16 Jahren in Deutschland abzumelden.
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Der Hintergrund des BGH-Urteils legt sogar nahe, dass nur die hier so verhaßten und schulisch nicht angepassten Homeschooler zur Zielscheibe werden sollten. Lieber als das mag man aber eine gedankenlose Pauschalierung unterstellen, die dem Wohl und der Zukunft von Kindern angedacht war, die dem Druck ihres immer ungeliebteren Elternhauses in die noch ungeliebtere Schule zu gehen, nicht mehr standhalten können.
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... Darunter fänden sich sowohl die Kinder des Popstars Will Smith, als auch z.B. die Kinder der US-Präsidentschaftskandidaten Barack Obama oder John Edwards wieder.
Bei englischen Behörden beispielsweise käme der deutsche Aufruf vergleichbar damit an, dass Kinder ins Kinderheim müssten, weil Mutter oder Vater Vegetarier seien.

Quelle: http://de.liberty.li/magazine/?id=4603

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