25. Januar 2008

Gesetz zu vereinfachten Sorgerechtsentzügen

Im Folgenden die Pressemitteilung von Chistina Köhler (hess. MdB) vom 29.11.2007, die verdeutlicht, wie gezielt das Gesetzvorhaben Nichtschüler treffen soll und wie Schulversagen (das Versagen des Schulsystems) kaschiert wird:

Neues Gesetz zum Schutz vernachlässigter Kinder in Arbeit
Kristina Köhler: Mehr Schutz durch früheren Eingriff, Kontrollen, Strafen
Kinder, die von den Eltern nicht zur Schule geschickt, sondern isoliert werden, wie der Wiesbadener Marian (Anm. d. Red.: Lt. Eltern und Presseberichten ist Marian sog. 'Underachiever' (hochbegabt). Seine Eltern ermöglichtem ihm bewußt Homeschooling und ihnen wurde das Sorgerecht entzogen. Die ganze Situation ging mehrfach durch die Wiesbadener Presse. Die Familie flüchtete dann völlig mittellos in den Iran und meldet sich von dort mit Hilferufen und weiteren Dokumenten) ist, bis hin zum Hunger- oder Gewalttod kleiner Kinder - die Berichte in den Medien über vernachlässigte Kinder reißen nicht ab. Am 15. November hat der Bundestag in erster Lesung ein neues Gesetz zum Schutz vernachlässigter Kinder beraten, das schnellstmöglich in Kraft treten soll, sagte die Wiesbadener Bundestagsabgeordnete Kristina Köhler. Wichtigstes Ziel der Novelle sei, dass Familiengerichte früher und wirksamer als bisher eingreifen können. Ein Familiengericht konnte bisher als schärfstes Instrument den Eltern das Sorgerecht entziehen. Bis dahin gab es aber kaum gerichtliche Möglichkeiten die Kinder zu schützen. Laut Köhler soll sich das bald ändern: Das Gesetz soll einem Familiengericht ermöglichen Eltern bestimmte Handlungen zu verbieten oder so genannte niederschwellige Hilfsmaßnahmen anzuordnen. Das können zum Beispiel Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sein oder die Pflicht, eine Beratung bei Erziehungsproblemen in Anspruch zu nehmen. Ein Gericht kann auch die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen anordnen sowie die Eltern verpflichten, einen Kindergartenplatz anzunehmen oder sich um den Schulbesuch des Kindes zu kümmern. Erfüllen Eltern die Ge- oder Verbote des Familiengerichtes nicht, könne das Gericht ein Zwangsgeld oder sogar Haft durchsetzen. Fruchte auch das nicht, dann könne das elterliche Sorgerecht ganz oder als Neuerung teilweise entzogen bzw. ein Vormund oder Pfleger bestellt werden (Anm. d. Red.: auch ohne ärztliches Gutachten, d.h. faktisch allein vom Jugendamt) , erklärte Köhler.
Das Gesetz soll auch die Gerichte verpflichten, angeordnete Maßnahmen zeitnah zu überprüfen, um Sanktionen rechtzeitig einzuleiten oder wieder aufzuheben. „Auch wenn wir keine Liebe erzwingen können, so bedeutet das neue Gesetz doch, dass Eltern früher auf ihre Pflichten hingewiesen werden und angemessene Sanktionen früher durchgesetzt werden. Dadurch erreichen wir eine bessere Grundsicherung für die Gesundheit und Bildung der Kinder“, sagte Köhler.
So erreichen Sie Frau Köhler (CDU): braun@kristina-koehler.de

Hier noch einmal das neue Gesetz für August 2008 zum Nachlesen:
http://www.bmj.bund.de/files/-/2317/RegE_Gef%C3%A4hrdung%20Kindeswohl.pdf

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