23. August 2008

Bund ins Boot: Mit bundesweitem Recht auf Bildung weg vom kleinstaatlichen Schulzwang

Von J. Edel für Schulbildung in Familieninitiative e.V.

Bundeskanzlerin Merkel hat längst verstanden, dass mit Bildung Politik zu machen ist. Vielleicht hat sie sogar begriffen, dass etwas grundsätzlich anders werden muss für unsere Kinder. Jedenfalls ist sie bis zum 9. September auf "Bildungsreise" unterwegs - wenn sie auch nichts wirklich bewegen kann. Denn ihre Bildungsreise muss eine reine Showeinlage bleiben, weil der Bund wegen Föderalismusbestimmungen keinerlei Kompetenz und Mitsprache bei der Bildung im Schulalter hat. Schon anders sieht es drumherum bei Hochschulbildung und Frühförderung aus. Dort können vom Bund milliardenschwere Subventionen und zentrale Vorgaben einfließen, wie z.B. für das Kinderkrippenprogramm einer ambitionierten Ministerin von der Leyen. Für den wesentliche Bereich der Bildung im Schulalter müssen die Regenten in Berlin bislang ohnmächtig zusehen, was in den einzelnen Bundesländern betrieben wird, um die Halbwertszeit des Bildungsverfalls auszudehnen.
Und doch: Verantwortung für Bildung geht alle an. Kinder, Eltern für ihre Kinder, Kommunen und Länder für ihre Landesbewohner und eben auch die Spitze des Staatswesens für alle seine Bürger, auch für die minderjährigen, noch nicht Wahlberechtigten.
Der den Ländern übergeordnete Bund hat momentan zwar keinen Einfluß auf das Schulbildungswesen, jedoch hätte er ausgesprochen hohe faktische Kompetenz, richtungsweisend einzugreifen und Verbesserungen bundesweit, quasi mit einem Schlag, durchzusetzen. Und natürlich ist sein Interesse an Einfluß hoch, denn die Jugendlichen von gestern werden die Politik heute mitbestimmen. Der Bund muss also ins Boot.
Hierzu ist es notwendig, das Natur- und Menschenrecht auf Bildung und die auch staatliche Verantwortung dafür auf Bundesebene zu verankern. Nur so kann der Staat mit gutem Recht bundesweit Einfluß auch auf das so entscheidende Bildungswesen im Schulalter nehmen. Der Begriff "Bildung" muss als Überbegriff zum Unterbegriff "Schule" verstanden werden. Der Teilbereich "Schulwesen" darf nicht länger die einzig mögliche Assoziation für Bildung im Schulalter bleiben. Es müssen dann auch außerschulische Modelle zur Erlangung adäquater Schulbildung gefördert werden können. Das Schulwesen der Länder bleibt allerdings die erprobte und prädestinierte Bildungsoption für junge Menschen. Selbst die den Ländern zugeordnete Schulpflicht kann dabei unverändert belassen bleiben, solange, wie in allen anderen Staaten, freizügig von den Ausnahmeregelungen Gebrauch gemacht würde. Bildung allgemein, inklusive alle ihrer Angebote und Spielarten, ließe sich so vom Teilbereich "Schule" auf der Länderseite als eines der möglichen Angebote für das Recht auf Bildung sauber trennen. Der Bund kann auf diese Weise die verschiedenen Bildungsprogramme wie auch die Schulprogramme auf Länderebene nach bestem Vermögen fördern, ohne die Kompetenz der Bundesländer für das Schulwesen anzutasten.  Darüber hinaus kann der Bund im Gegenzug aber auch den Weg freimachen für außerschulische Bildungsprogramme, z.B. zur Erlangung der Hochschulreife. Wir brauchen jetzt eine Reform für moderne, ambitionierte Bildung, notfalls mit einer revolutionären Weisungskompetenz des Bundes und seiner Kanzlerin.

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