17. Oktober 2008

Leserechos (Ausgabe #44)

Hallo Herr Edel, ich freue mich immer wenn Ihr sehr informativer Newsletter kommt und ich mich über die neusten Begebenheiten informieren kann. Nochmals vielen Dank für Ihre Arbeit!
Leider ist das, was dort so manches Mal steht nicht immer sehr nett, gerade wenn man liest, wie Eltern in der BRD fertig gemacht werden, weil sie für die Rechte der Kinder eintreten, was deren natürliches Recht ist. ...
Es gibt immer wieder Eltern, die sehr verzweifelt mit deren Situation sind. Ich bin mir sicher, wenn diese ermuntert werden weiter zu machen, dann stärkt man nicht nur die Eltern, sondern letztlich auch die Gesellschaft. Wie sagt man doch so schön: alle Macht geht vom Volk aus. Dessen sollten sich endlich auch mal die Deutschen bewusst werden. Viele Grüsse aus der Schweiz und ein schönes Wochenende, S.Sh.


Hallo Jan, bitte teile doch dem Einen oder der Anderen mit - evt. im Rundbrief? -,dass es in diesem Teil von Schleswig-Holstein relativ gute Chancen geben kann, homeschooling genehmigt zu bekommen, wenn mensch sagt, dass er/ sie mit der Familie den überwiegenden Teil des Jahres im Ausland ist. Vielleicht muss sich so eine Familie auch hier in unserer Ecke niederlassen, aber es ist zumindestens eine Möglichkeit, wenn es in Deutschland sein muss, wie bei uns, nicht wahr? ... Wir haben/hatten hier bisher mehrere Familien mit Antrag auf Befreiung vom Unterricht wg. überwiegendem Auslandsaufenthalt. ... Liebe Grüsse B.
Sehr geehrter Herr Edel, ich suche dringendst Kontaktmöglichkeiten zu Eltern, die in England den Hauptwohnsitz haben, bzw die sich eine Möglichkeit geschaffen haben, sich hier abzumelden um ihren Kindern  Homeschooling zu ermöglichen. Ich hatte mich schon einmal bei Ihnen gemeldet, es geht um unseren Down Syndrom Sohn den wir z. Zt ein 2. mal zurückstellen lassen konnten, nun wird es aber schon ernst für 2009. Für eine Antwort sowie für Ihren tollen Einsatz bzgl. Homeschooling sind wir Ihnen sehr dankbar. 
MFG M.F.

Hallo M., ein verbleibender Nebenwohnsitz in Deutschland gilt automatisch als deutscher Hauptwohnsitz. Du (ich hoffe das Du ist okay) musst den Jungen schon komplett abmelden, quasi wie für eine englische Privatschule. Name und Sitz dieser Schule will die deutsche Behörde zwar immer wissen, geht sie aber im Grunde nichts an und ich würde die Angabe mit dem Hinweis auf Datenschutz ablehnen.
Kontakte direkt zu nennen, damit tue ich mich trotz Vertrauen aber wegen eben diesem Datenschutz sehr schwer und die Vermittlung nähme viel Zeit in Anspruch.
Meine Schwester wohnt mit ihrer Familie auf der Isle of Wight, wo mittlerweile 4 weitere Familien aus Deutschland wohnen (Schneeballeffekt?). Ihr Mann heißt Jonathan S. und hat die Mail-Adresse j...@btinternet.com. Vielleicht kann er weitere Auskunft geben. Viele Grüße und alles Gute, Jan E.

Hallo Jan, ich habe mittlerweile mit deinem Schwager ein ausführliches und fruchtbares Gespräch geführt. Ich möchte mich deshalb ganz herzlich bedanken, wir sind überglücklich das unser Sohn nun im nächsten Jahr umziehen kann.  DANKE, DANKE , DANKE
Wie kann ich denn eurem Verein beitreten bzw. wenn dies aus der Entfernung schlecht möglich ist, als förderndes Mitglied unterstützen? Wie verhält es sich eigentlich, wenn unser Sohn dann  irgendwann mal wieder aus dem Ausland nach Deutschland kommt? Muss er dann Nachweise über den Schulbesuch vorlegen? Liebe Grüsse M.

Hallo M., vielen Dank für die schöne Zuschrift. ... Die Zahl der aktiven Mitglieder halten wir aus praktischen Gründen begrenzt. Zur Aufnahme als passives Mitglied brauchen wir einfach nur einen formlosen Antrag mit vollständiger Adresse. Mitgliedsbeiträge werden nicht erhoben. Jeder hilft allgemein, wo er steht und geht: Vernetzung, Leserbriefe, Informationsverteilung etc.. Spenden werden natürlich immer gerne entgegen genommen. Wir sparen auf einen wissenschaftlichen Homeschooling/Lernen Kongress. Die Kontonummer ist unten mit angegeben.
Übrigens, nach Rückkehr nach Deutschland wird Dein Sohn erst einmal der nächsten zuständigen Schule zugeordnet und pessimistisch in eine niedrige Klasse "gesteckt", wo er dann nach und nach "beurteilt" und eingeschätzt wird. Nachweise sind gut, aber nicht unbedingt erforderlich. Mit Nachweisen (für Erreichtes und nicht für Schulbesuch) aus anderen Schulen können Lehrer/innen ihn besser einschätzen und ihm das Versetzen und Springen erleichtern. Verlangen können die deutschen Schulen die Nachweise nicht, denn in allen anderen Ländern sind ja auch schulfreie Modelle möglich. Zur Not kann man auch selbst Belege und Zeugnisse schreiben und den Lehrer/innen in Deutschland geben. Viele Grüße erst einmal, Jan Edel


Hallo Herr Edel, habe Ihren Brief im Internet gefunden. Wir möchten unseren Sohn, 9 Jahre, ab November selbst zu Hause unterrichten. Wir hatten die Idee, ihn hier bei der Gemeinde abzumelden und ihn ins Ausland zu einer Freundin zu schicken und dort zum homeschooling anzumelden. Er wäre dann sozusagen hier auf Besuch. Kennen Sie jemanden, der es so schon einmal versucht hat? Oder könnten sie uns Infos dazu zukommen lassen?

Liebe Frau V.,ja, das ist ein gangbarer Weg. Unsere Tochter (9) hat auf diese Weise ein Jahr in England gelernt, bevor sie seit diesem Sommer die weiterführende Schule hier in Lüdenscheid besuchte. Die Gymnasialempfehlung hatte sie bereits aus dem Vorjahr in der 4. Klasse einer Grundschule hier erworben. Zig Familien verfahren so wie von Ihnen vorgeschlagen, meist hat sich ein Elternteil mit abgemeldet. ...
Besten Gruß Jan Edel

Lieber Herr Edel, vielen Dank für die schnelle Antwort. Freue mich auf den nächsten Newsletter.
Haben Sie Ihre Tochter dann offiziell in England angemeldet? Und ist es zwingend notwendig einen Elternteil mit abzumelden? Das ist ja dann mit Krankenversicherung und Steuer wieder ziemlich schwierig. Könnten Sie mir bitte noch sagen, was mit Kindergeld und Krankenversicherung zu beachten ist? ... Ich denke mir, es ist von Vorteil, wenn man die Behörden raus hält. Und so können wir auch unsere Auswanderungs- und Weltreisepläne umsetzen. Manchmal geht es ganz einfach. Jedenfalls vielen Dank für Ihre Mühe S.V.

Liebe Frau V., danke für Ihre Zuschrift. Nun nur ganz kurz: England hat den Vorteil, dass dort keine Meldepflicht besteht. In keiner Weise. Bei Abmeldung in deutscher Einwohnermeldestelle/Bürgerbüro drängen sie dort oft auf die Angabe der Zieladresse, die Sie aber anzugeben nicht verpflichtet sind, wenn es im Ausland ist. Die Angabe "Ausland" oder bestenfalls "England" reicht (in allen Bundesländern). Steuer und Kindergeld laufen unabhängig davon, wenn ein Elternteil in Deutschland arbeitet und Steuern zahlt bzw. angemeldet bleibt. Die Steuerklasse (und Kinderfreibeträge) wird zwar u.U. zunächst automatisch geändert, kann aber beim Finanzamt relativ unkompliziert wieder berichtigt werden (Das Kind/die Kinder sind ja trotzdem unterhaltsbedürftig, auch wenn sie auf eine Schule im Ausland gehen). ...Beste Grüße, Jan Edel

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