15. August 2008

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Kalifornisches Gericht hebt Homeschooling-Limitierung auf
(Recht galt nur für Kinder mit pädagogisch qualifizierten Eltern)
Ein großer Sieg für Tausende von Homeschooling-Familien in Kalifornien und US-weit war die revidierte Rechtsprechung eines kalifornischen Berufungsgerichts am 8. August, dass Eltern in der Tat das Recht haben ihre Kinder in Homeschooling-Modellen lernen zu lassen, auch wenn sie keine Lehrbefugnis oder -qualifikation haben.
Das aus drei Richtern bestehende Gremium erhielt noch im Februar nationsweit Aufmerksamkeit und Kritik, als es urteilte, dass "Eltern verfassungsgemäß kein Recht" hätten, ihre Kinder selbst zu unterrichten. Die Entscheidung wurde auf Basis eines 80-jährigen Gesetzes in der kalifornischen Rechtsprechung gefällt. Jedoch sei, so das Gremium nun am 8. August, in den Jahrzehnten seit diesem Gesetz auch Homeschooling implizit in der Rechtsprechung als legal akzeptiert worden.
"Wir ... stellen fest, dass die kalifornischen Rechtsgrundsätze Homeschooling als eine Art privater Schulbildung erlauben", schrieben die Richter in ihrem einstimmigen Urteil.
Im Februar des Jahres lautete die richterliche Entscheidung in einem speziellen Fall noch, dass Eltern ihre Kinder nur dann selbst unterrichten dürften, wenn sie "eine gültiges Staatsexamen für den Unterricht des betreffenden Levels" haben. Etwas, was viele, wenn nicht sogar die meisten Eltern nicht haben. Im März verkündete das Gericht, es würde den Fall revisionieren, nachdem der Ministerpräsident von Kalifornien, Arnold Schwarzenegger, die originale Entscheidung sehr kritisierte und eine Gesetzesänderung ankündigte für den Fall, dass der Beschluss nicht korrigiert würde. Ebenso der Staatsschulminister Jack O'Connell, der sagte, er unterstütze die Rechte der Homeschooler.
Geschätzte 166,000 Homeschooler gibt es in Kalifornien. Mehr als ein Duzend Organisationen starteten Briefaktionen, um das Gericht zur Revidierung des Urteils vom Februar zu bewegen. Technisch betrachtet ging es in dem betreffenden Fall um angeblichen Missbrauch des Sorgerechts von Eltern, die ihre Kinder selbst unterrichteten. Aber statt einfach nur diesen Fall zu behandeln, weitete das Gericht die Entscheidung generell auf alle Homeschooling-Familien des Bundeslandes aus. ...
Am 8. August stellte das Gericht nun fest, dass Homeschooling im Jahre 1929 zwar aus den Landesgesetzen verbannt wurde und dass auch 1953 und 1961 in Rechtsprechungen "bestätigt" worden sei, dass Kinder nur mit ausgebildeten Tutoren unterrichtet werden dürften. Seitdem aber seien die Grunsätze durch die Rechtsauslegung überholt worden, dass Homeschooling legal sei,urteilte nun das Rechtsgremium.
"Unter diesen Umständen erkennen wir, dass es der richtige Weg der Rechtssprechung ist, den früheren Stand des Gesetzes im Lichte des aktuellen Stands zu interpretieren und erkennen die Möglichkeit des Hausunterrichts als zulässig an, wenn sie, zwecks Kontrolle, als private Schule geführt wird", lautete das Urteil.
Quelle: BP News Network (USA) am 09.08.2008
Anmerkung: Der Lauf der Dinge auf dem Weg zur Legalisierung von Homeschooling-Modellen im herrlichen Kalifornien mag aufgrund ähnlicher Gesetzlage für Deutschland dazu verleiten als Muster zu dienen. Aber wo bekommen wir nur so schnell die 166.000 Familien her, die einfach tun, was sie für richtig halten? Und bei dem Urteil im Februar des Jahres ging es "lediglich" um Rechtsauslegungen, nicht wie bei uns etwa um Strafen, Sorgerechtsentzug und Zwangsmaßnahmen gegen Eltern von Homeschoolern(Selbstlerner).


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Lesen Sie, was DIE ZEIT über die Flex-Fernschule schreibt.
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Quelle: Bericht bei Medrum am 08.08.2008

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