5. September 2008

Leserechos #38

Hallo, bin froh euch gefunden zu haben. Wo muß ich was stellen, um zu hause meine Tochter, die erst nächstes Jahr in die 1. Klasse kommt zu hause zu unterrichten? Sie hat zusätzlich gesundheitliche Einschränkungen, soll aber nicht zurück gestellt werden, geht da eine Genehmigung zu hause zu unterrichten besser? Viele Grüße B.


Ich lebe zur Zeit in den U.S.A. und unterrichte meine Kinder zu Hause.(Wir leben in South Carolina.) Soweit ich weiss ist Homeschooling hier in jedem Bundesstaat erlaubt.
Lieber Herr Edel, herzlichen Dank für Ihre Antwort und die Aufnahme in Ihren Newsletter-Verteiler. Sie haben mir sehr geholfen, die Homeschooling-Initiative zu verstehen. Mit freundlichen Grüßen S. K.
Lieber Herr Edel, ich möchte mich einmal herzlich für Ihren Einsatz und Ihre Arbeit bedanken. Gut, dass es Sie gibt. Viele Grüße M. K.
Hallo Herr Edel, nachdem ich nun schon eine ganze Reihe von Rundbriefen immer wieder mit viel Interesse gelesen haben, möchte ich mich unbedingt einmal für Ihre unermüdliche Arbeit bedanken! Ich bin immer wieder platt, was Sie alles recherchieren, ausgraben, formulieren, klar und prägnant darstellen... also einfach Dank dafür! ... H.F.
Hallo Herr Edel, eine uns bekannte Familie hat seit Jahren große Probleme mit ihrer Tochter. Sie ist nachweislich psychisch nicht in der Lage, stundenlang in der Regelschule abzusitzen. Für die Eltern kommt Homeschooling nicht in Frage. Die Tochter wurde nun mit Ausnahmegenehmigung mit 50 Fehlstunden in die 8. Klasse versetzt. Das Schulamt bot der Familie Hausunterricht an (!!!), aber nur, wenn er von einem Lehrer der zuständigen Schule durchgeführt wird. Dies ist allerdings unmöglich, da der Schule erneut Stunden gestrichen wurden und die Lehrer ohnehin schon Mühe haben, ihre Arbeit in der bezahlten Zeit abzuleisten. Leider darf ich Ihnen die Namen nicht nennen, aber ich finde interessant, dass es solche Angebote gibt. Herzliche Grüsse. G.K.

Keine Kommentare: