28. April 2008

Ermächtigungsgesetz?!

Der Wolf im Schafspelz

Berlin, 24.04.2008 - Nun ist es so weit: Unsere Volksvertreter im Deutschen Bundestag haben es einstimmig so gewollt. Das neue Ermächtigungsgesetz (s. unten unter Titel Familie.) ist am Nachmittag des 24.04.2008 als "Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen" durchgewunken worden.
Auf diese Katastrophe im Schafspelz habe ich ja vor Wochen schon eingehend und immer wieder hingewiesen, auch z.B. unter http://www.homeschooling.de/news/news9.htm oder http://bildungsfreiheit.org/?id=4609 (Gesetzerprobung: Beschleunigte staatliche Eingriffe gegen Nichtschüler).
Ich wette, dass die wenigen Nichtideologen unter den MdBs nicht wirklich gewußt haben, was sie da eigentlich widerspruchslos tun. Neben hunderten, vielleicht sogar tausenden Briefen, Mails und Faxen in allerletzter Stunde, die Mitglieder des Familiennetzwerks und auch des Netzwerks Bildungsfreiheit an Bundestagsabgeordnete versandt haben, hat auch Schulbildung in Familieninitiative e.V. am Vorabend ein personalisiertes Fax zur Warnung an hunderte Abgeordnete geschickt. Natürlich viel zu spät, denn erstens lassen sich die Trickklauseln im umfangreichen Gesetzentwurf nicht ohne weiteres finden und zweitens würde eine Kontraposition in letzter Sekunde wohl nicht ohne Gesichtsverlust eines Abgeordneten abgehen, wenn man eigentlich Monate Zeit zur Intervention gehabt hätte.

Hier also noch das o.g. Fax von Schulbildung in Familieninitiative e.V.:

Sehr geehrte ... ,
wenn Sie morgen im Bundestag über das Gesetz zur "Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen" (TOP9) beraten und abstimmen, sollten Sie sich bitte nicht vom "Schafspelz" der berechtigten Sorge um das Kindeswohl verleiten lassen, mit der die Gesetzesänderung einleitend begründet wird (Drucksache 16/6815, URL: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/068/1606815.pdf).

Hinter seiner Tarnung soll das Gesetz letztlich die staatliche Gemeinschaft über die Erziehungshoheit von Eltern stellen. Dazu wird den Eltern schlicht die Deutungshoheit des Kindeswohls entzogen und auch der relativen Objektivität eines unabhängigen medizinischen Gutachtens.

Nur ein Zitat als Beispiel:
"Der Entwurf regelt darüber hinaus die Qualifikationsanforderungen für Sachverständige neu, die im Verfahren zur geschlossenen Unterbringung eines Minderjährigen vom Gericht mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragt werden. Der Entwurf greift insoweit den Gesetzesantrag des Freistaates Bayern vom 3. Mai 2006 (Bundesratsdrucksache 296/06) auf. Der ärztliche Sachverständige soll in der Regel Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder -psychotherapie sein oder ausnahmsweise ein in Fragen der Heimerziehung ausgewiesener Psychotherapeut, Psychologe, Pädagoge oder Sozialpädagoge." (Seite 12f in o.g. Drs.)

Mit dieser massiven Aufweichung für Deutungskompetenz ist u.U. allein der Dame vom Jugendamt, üblicherweise sozialpädagogisch vorgebildet, die Macht gegeben, willkürlich elterliches Sorgerecht zu entziehen. Im Extremfall dürfte nach diesem neuen Gesetz auch ein Kind ohne die Einschätzung und den Willen der Eltern in den Kindergarten gezwungen werden, wenn beispielsweise ein Nachbar diesen Wunsch anzeigt und dazu einen Pädagogen für ein entsprechendes Gutachten findet.
Nach § 70e Abs. 1 Satz 2 FGG soll dieser unabhängige Sachverständige Arzt der Psychiatrie sein, was zudem auch die Art der Kindeswohlgefährdung klar umreißt. Nach dem neuen Gesetz soll eine Kindeswohlgefährung aber vor allem schon eine nicht optimale Förderung sein.

In Zukunft ist kein "elterliches Versagen" mehr erforderlich, damit der Staat aktiv in die Erziehung eingreifen kann. Es reicht, wenn ein Jugendamtmitarbeiter findet, dass das Kind (bereits im ersten Lebensjahr!) in einer öffentlichen Einrichtung "besser gefördert" werden kann. Damit bekommt der Staat die Deutungshoheit darüber, wie Eltern Kinder erziehen und fördern sollen. Die Eltern (also das Volk als Souverän) sind nicht mehr eigenverantwortlich, während Vertreter des Staates darauf schauen, dass sie ihre Rechte und Pflichten wahrnehmen. Sondern der Staat legt vom Zeitpunkt der Geburt an fest, in welcher Weise sie das tun und wie das Kind optimal zu fördern ist. Dies ist eine Umkehr des gesamten Rechts- und Staatsverständnisses, und es öffnet immer massiveren und detaillierteren staatlichen Eingriffen in das Familienleben Tor und Tür.

Natürlich wird dies in der Öffentlichkeit so dargestellt, als ginge es nur um ein paar versagende Eltern aus asozialem Milieu und als sei diese Änderung notwendig, um Kinderleben zu retten. Dafür würde aber, wie oben angedeutet, eine Umsetzung der vorhandenen Gesetze vollkommen ausreichen.

Das neue Gesetz ginge unseres Erachtens erheblich zu weit. Vielmehr ist gesetzlich bereits heute weit mehr möglich, als umgesetzt wird. Den Beweis verrät der neue Entwurf sogar selbst: "In der Praxis wird die Vielfalt der möglichen Eingriffsmaßnahmen kaum genutzt." (2. Satz unter 2b i.o.g. Drucksache)
Wir möchten Sie eindringlich auffordern, gegen diese Gesetzesänderung zu den §§1666ff BGB  zu stimmen und sich nicht an Familien und am Grundgesetz der BRD schuldig zu machen.
Sollte das Gesetz durchkommen, schließen Sie sich bitte den sicher folgenden Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht wegen Verletzungen von Grundgesetz, Grundrecht und Menschenrechten an.

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