27. Juni 2008

Schulpflicht und oder oder Homeschooling

Wie wir es sehen (SFeV)

Gute Bildung heißt, sich gebildet zu haben und nicht gebildet worden zu sein.

Schulbildung ist Bildung, wie sie üblicherweise im Schulalter erreicht wird. Sie sollte nicht nur aus Schulen kommen (wie auch von Schulministerin Sommer in NRW kürzlich zu vernehmen war) und kann auf Präsenzschulen sogar verzichten (wird in Deutschland kaum für möglich gehalten).

"Homeschooling" oder "Home Education" ist ein Überbegriff (z.B. für Hausunterricht, Fernunterricht, Unschooling). Er kann, soll und darf nicht einfach ins Deutsche übersetzt werden.

Das deutsche Schulwesen ist der Aufsicht des Staates unterstellt. Homeschooling ist aber ein Bildungsmodell und keine Schule.

Homeschooling ist zunächst ein Bildungs-Modell und hat mit Weltanschauung eigentlich nichts zu tun. Verweigerung (von Schulbesuch oder Homeschooling) kann dagegen ideologische oder weltanschauliche Gründe haben.

Es gibt so viele Modelle des Homeschoolings wie es Familien gibt, die sich um schulfreie Schulbildung kümmern.

Homeschooling ist in Deutschland nicht verboten. Durch die Interpretation der Deutschen Schulpflicht (als Präsenzpflicht in einer staatlich beherrschten Schule) wird das Modell des Homeschooling allerdings zeitlich verhindert.

Von "Allgemeiner Schulpflicht" ist im Deutschen Grundgesetz und in noch höheren Rechtsvorschriften (EU, UN, evtl. Natur, Bibel, Tora, Koran etc.) keine Rede - im Gegenteil.

Das menschenrechtlich verankerte "right to elementary education" wird in der deutschen Version der Kinderrechtskonvention mit "Recht auf Grundschulbesuch" übersetzt.

Entgegen richterlicher Annahmen in Deutschland hat der Staat hat keinen eigenständigen Erziehungsauftrag. Von wem auch?

Damit schon junge Menschen sich bilden können, könnten wir als Staat beste Rahmenbedingungen schaffen - mehr nicht. Stattdessen werden in Deutschland alle dem selben "von oben" verordnetem Inhalt mit der selben aufgeprägten Methode (samt den vielen und engen gesetzlichen Konditionen, die mit einer deutschen Schule verbunden sind) unterzogen.

Fremde Kinder ohne Auftrag (der jeweiligen Eltern) gesetzlich bilden zu wollen muss sich immer dem Verdacht kollektiver Gleichschaltung stellen. Und wehret der Fortsetzung!

Fremde Kinder mit dem Auftrag einer Mehrheit bilden zu wollen muss sich immer dem Verdacht der Vereinheitlichung und der Konformierung auf einen schmalen Mainstream stellen.

Die spezielle Deutsche Schulpflicht ist durch ihren Schulzwang (mit seinen allerlei vollzogenen Zwangsmaßnahmen) weltweit einzigartig und rührt in dieser verschärften Form her aus dem Reichsschulpflichtgesetz von 1938.

Staatlich bezahlte und beaufsichtigte Schulen als Angebot für alle sind eine Errungenschaft der Zivilisation. Schulzwang dagegen ist Mittel staatlicher Bevormundung und Gewaltausübung.

Bildung ist viel mehr als nur Schule. Schulbesuch kann Bildung auch verhindern. Schulfunktionäre verwenden am liebsten den Begriff Bildung, wenn sie eigentlich nur Schule meinen.

Die totalitären Komponenten der deutschen Schulpflicht müssen gesetzlich sofort revidiert werden. In Hessen und im Saarland gilt die Ablehnung des staatlichen Schulwesens trotz bewährter Bildungsalternativen sogar noch als Straftat. Ordnungsstrafen, Zwangszuführungen, Zwangsgelder oder Sorgerechtsbeschränkungen im Falle gewährleisteten Wohls in einer Familie sind rechtlich nicht tragbar.

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