8. Februar 2008

Schulzwang

Von 1824 stammt Schlegels Buch "Über Schulpflichtigkeit und Schulzwang". Google hat es jetzt digitalisiert zum Lesen im Internet veröffentlicht. Es beweist, das der Begriff Schulzwang deutschen Ursprung hat man auch schon zu absolutistischen Zeiten mit dessen Einführung liebäugelte, mitunter, um den militärischen Nachwuchs zu sichern oder jedenfalls, um "nützliche Staatsbürger und Unterthanen zu erziehen" (S. 66f). Im Buch wird außerdem deutlich, dass Schulpflichtigkeit fast von Fürstentum zu Fürstentum anders verstanden wurde, dass sie nur für Bauern und Ungebildete galt, nur für einige Monate im Jahr galt und dass der gesamte Bildungsanspruch um Welten verschieden vom heutigen Anspruch war (rechnen, lesen und etwas schreiben). Die Schulaufsicht lag noch in kirchlicher Hand und war durch die Aufklärung zum Wechsel in staatliche Hand begriffen. Was im Buch fehlt, ist die Tatsache, dass trotz der verschiedenen Schulgesetze, in denen es neben Schulbesuch vornehmlich um die Zahlung des Schulgeldes zur direkten Absicherung der Lehrkraft einer Schule ging, weder die kirchliche noch die staatliche Seite jemals "Zwangsmaßnahmen" gegen Bauernfamilien oder gar gegen Bürger höheren Standes ausübte. Diese Praxis (und auch die der Hausschulen mit Hauslehrer) hat sich bis zur wahren Geburtsstunde des Schulzwangs im Dritten Reich bewahrt. Erst Hitler ließ die vorhandenen und dann verschärften Schulpflichtgesetze gnadenlos durchsetzen. (Jan Edel)

Quelle: Google Books: "Schulpflichtigkeit+und+Schulzwang"

Keine Kommentare: