15. Februar 2008

Thema Schulzwang

Haltet den Dieb: Verstaatlichtes Schulwesen
Schule hat viele Vorteile: Sie erlaubt die massenweise und standardisierte Wissensvermittlung und paßte ins Industriezeitalter.  Da allerdings seit langem verstaatlicht, sinken Qualität und Effizienz kontinuierlich. Darüber klagen Industrie und Mittelstand gleichermaßen, inzwischen sogar die staatlichen Universitäten.
Alternativen wie auch der Nutzen eines Wettbewerbs der Lernmethoden, der zudem persönlich besser passende Lösungen ermöglichen würde, sind zur Zeit verboten. Wer sein Kind nicht in die staatlichen oder staatlich anerkannten Schulen zwingt, wird bestraft, mit Buß- und Zwangsgeldern belegt und verfolgt. Das alles wissen wir - und es bleibt falsch und Unrecht. Modernen Konservativen und zu vielen Wirtschaftsbossen fällt in dieser eklatanten Bildungskrise nichts anderes ein, als den Druck zu erhöhen, den meisten Sozialisten fällt nicht mehr ein, als eine weitere Vereinheitlichung zu fordern. Beides taugt hier und da, aber eben nicht generell. Insgesamt brauchen wir mehr verschiedene und spezielle Angebote - und eben auch grundsätzliche Alternativen zu Schule. Bildung ist viel mehr als Schule und das Industriezeitalter ist - zumindest in Deutschland - weitgehend vorbei. Mittelstand, Kreativität und Flexibilität sind wichtiger denn je.
Dazu gehört Fleiß ganz genauso wie Muße (griechisch = scolae). Beides fehlt heute.
Andere Schulen, aber auch Unschooling und Freilernen, sind denkbar: Erfolge kennen wir bisher leider nur aus dem Ausland. { ... hier weiterlesen }
Quelle: http://de.liberty.li/magazine/?id=4635


Pressemitteilung des Familiennetzwerkes (Familien e.V.):
Der Staat greift nach den Kindern
Staat will Erziehungsgewalt, demnächst  DDR- Zustände in Deutschland?
Familiengerichte sollen durch eine anstehende Gesetzesänderung in die Lage versetzt werden, auch ohne den bisher erforderlichen Nachweis von elterlichem Versagen, Maßnahmen zum Wohl des Kindes anzuordnen.
Erziehungsersetzende Hilfeleistungen sind dann nicht mehr ausschließlich an das „elterliche Versagen" des § 1666 BGB geknüpft, sondern könnten willkürlich bestimmt und entschieden werden. Was tatsächlich dem „Wohl des Kindes" entspricht, soll nun allein durch den Staat interpretiert werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls wird in den kommenden Wochen im Bundestag beraten. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/068/1606815.pdf
Die elterliche Erziehungsvorstellung könnte dann wesentlich einfacher durch eine gerichtliche Entscheidung außer Kraft gesetzt werden. Dies steht im eklatanten Widerspruch zu der Feststellung, „dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden" So das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 99, 216 <64>). "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen (Anmerkung: nicht die des Staates) obliegende Pflicht". Ein individuelles Erziehungsrecht für Kinder durch die Eltern ist aus Artikel 5 der UN-Konvention über die Rechte des Kindes ableiten. Weitere Informationen unter www.kinderrechte-infos.de Wenn die von Eltern im Interesse ihrer Kinder getroffenen Erziehungsvorstellungen von denen der staatlichen Behörde abweichen, müssen Eltern allein schon deswegen mit dem (Teil-) Entzug der Sorgeberechtigung rechnen. Es reicht an das alte DDR-Recht heran, bei dem für Eltern die Verpflichtung galt, „mit den für die Bildung und Erziehung Verantwortlichen eng zusammenzuarbeiten", weil die Erziehung „Aufgabe und Angelegenheit der gesamten Gesellschaft" ist. Es ist allgemeiner Konsens, dass dies zu drastischen Fehlentwicklungen geführt hat.
Nach Daten der polizeilichen Kriminalstatistik des BKA betrifft grobe Vernachlässigung von Kindern (§ 225 StGB) ungefähr 0,07% der Kinder, die bei konsequenter Anwendung der bestehenden Gesetze bereits heute ausreichend geschützt wären.
Hier finden Sie ein Beispiel, was mit den heutigen Gesetzen bereits möglich ist: http://youtube.com/watch?v=sQlmHeM_aMw.
Die groß aufgemachten Medienberichte der vergangenen Monate über vernachlässigte Kinder haben einen strategischen Beitrag zu diesem Aktionismus geleistet. Dadurch wird die Akzeptanz, dem Staat mehr Zugriffsrechte auf die Kinder einzuräumen, erhöht, und zwar unter Umgehung einer Veränderung des Grundgesetzes.
Das Familiennetzwerk ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Vereinen, Institutionen, Familien und Wissenschaftlern. Es setzt sich u.a. dafür ein, dass die Bedürfnisse der Kinder in der Vereinbarkeitsdebatte berücksichtigt werden und finanzielle Gerechtigkeit für Familien hergestellt wird.

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